366. Rehabilitiert

Das Eigentum der Ortsgemeinde Oberterzen reicht im Weidtal sehr weit in dasjenige von Mols hinein. Über dieses Besitztum wurde einst viel gestritten und in den Jahren 1732 und 34 auch prozessiert. Oberterzen konnte dem Landgerichte von Glarus seine Urkunden vorlegen und trug darum den Sieg davon. Die Molser aber behaupteten, einer ihrer Gegner hätte falsches Zeugnis abgelegt und sie damit benachteiligt. Der Schuldige müsse zur Strafe dafür im Weidtal wandeln. Die Terzner aber wandten sich an den Guardian des Klosters Mels, und dieser schickte zwei Kapuziner, den wandelnden Geist zu bannen. Sie fanden aber keinen und gaben folgenden Befund ab: „Da die Geister auf öfteres Anfragen keine Antwort gegeben, so folget unleugbar, daß sie das Ort verlassen oder keine jemalen dort gewesen seien. Wir meinen also am allerchristlichsten zu handeln, wenn man die Toten in Gott dem Herrn ruhen liesse." (1760.)
Durch G. Tschirki

 

Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 366, S. 206
Für SAGEN.at korrekturgelesen von Irene Bosshard, November 2005.