§. 7. Einheit des Germanischen Volkes.

Das Germanische Volk, welches nach, dem Römischen das Weltherrschende wird und ist, scheidet sich äußerlich in sich selbst in zwei Massen ab. Die eine von diesen ist die Scandinavische, welche wiederum sich in den Dänischen, Norwegischen und Schwedischen, und die andere die eigentlich Deutsche, welche im Allgemeinen sich in den Sächsischen (alte Sachsen, Friesen, Angelsachsen u. s. f.), Fränkischen (Franken, Hessen, Burgunder u. s. f.) und Gothischen (Ost - und Westgothen, Langobarden, Thüringer, Baiern und Schwaben) Stamm eintheilt. Nach der Abendseite hin verwachsen die Germanen mit Italischen und Celtischen [Keltischen] Stämmen, woraus in sehr verschiedener Mischung die Romanischen oder Welschen Völker hervorgehen, nach der Morgenseite verfließen in sie Slavische Stämme, welche als Germanisirte Slaven erscheinen, wie die Pommern, Brandenburger, Preußen u, s. f. Mit dieser äußern Einheit ist eine innere identisch, welche in der ältesten Zeit vorzüglich in der Identität der religiösen Weltvorstellung erscheint. Jedoch ist eine bestimmte Nachweisung derselben für den Deutschen Stamm nur fragmentarisch, nicht an und für sich möglich, weshalb in dieser Hinsicht die vollständig überlieferte Religion der Nordischen Völkergruppe als Quelle zu nehmen ist.

F. J. Mone: Geschichte des Heidenthums im nördlichen Europa. Th. II. p.. 1 -250- (Leipzig und Darmstadt. 1823. 8.)


Quelle: Das Heldenbuch und die Nibelungen, Karl Rosenkranz, Halle 1829, S. 7f
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