Am Schießstand

In der ersten Polizeiordnung für den im Jahre 1857 in Lanersbach eröffneten Schießstand hieß es u. a.:


Wer hier sich restaurieren will,
der trinke mäßig, nicht zuviel,
sei friedsam und auch nicht zu barsch,
sonst gibt man ihm den Fuß in ...

Quelle: Allerlei Erlauschtes im Tuxertal, Fischer August, Kranzach, 1985, S. 41