Als nun solches vergüldtes silbern Horn der Graf
von der Jungfrau auf- und angenommen, den Deckel davongetan und hineingesehen:
da hat ihm der Trank, oder was darinnen gewesen, welches er geschüttelt,
nicht gefallen und deshalben solch Trinken der Jungfrau geweigert. Worauf
aber die Jungfrau gesprochen: »Mein lieber Herr, trinket nur auf
meinen Glauben! Denn es wird Euch keinen Schaden geben, sondern zum Besten
gereichen;« mit fernerer Anzeige, wo er, der Graf, draus trinken
wolle, sollt's ihm, Graf Otten und den Seinen, auch folgends dem ganzen
Hause Oldenburg wohlgehn und die Landschaft zunehmen und ein Gedeihen
haben. Da aber der Graf ihr keinen Glauben zustellen noch daraus trinken
würde, so sollte künftig im nachfolgenden gräflich-oldenburgischen
Geschlecht keine Einigkeit bleiben. Als aber der Graf auf solche Rede
keine acht gab, sondern bei ihm selber, wie nicht unbillig, ein groß
Bedenken machte, daraus zu trinken: hat er das silbern vergüldte
Horn in der Hand behalten und hinter sich geschwenket und ausgegossen,
davon etwas auf das weiße Pferd gespritzet; und wo es begossen und
naß worden, sind ihm die Haare abgangen. Da nun die Jungfrau solches
gesehen, hat sie ihr Horn wiederbegehret; aber der Graf hat mit dem Horn,
so er in der Hand hatte, vom Berge abgeeilet, und als er sich wieder umgesehn,
vermerkt, daß die Jungfrau wieder in den Berg gangen; und weil darüber
dem Grafen ein Schrecken ankommen, hat er sein Pferd zwischen die Sporn
genommen und im schnellen Lauf nach seinen Dienern geeilet und denselbigen,
was sich zugetragen, vermeldet, das silbern vergüldte Horn gezeiget
und also mit nach Oldenburg genommen. Und ist dasselbige, weil er's so
wunderbarlich bekommen, vor ein köstlich Kleinod von ihm und allen
folgenden regierenden Herren des Hauses gehalten worden.
Kommentar: Hamelmann: Oldenb. Chronik, 1595,
T. I, cap. 10.
Winkelmann: Oldenb. Chr. T. I, cap. 3.
Quelle: Deutsche Sagen, Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Brüder Grimm),
Kassel 1816/18, Nr. 541