Bad Hacklbrunn, 'Sandl'

Hacklbrunn, Sandl, Bezirk Freistadt, Oberösterreich

ehemaliges Badehaus Hacklbrunn © Harald Hartmann

ehemaliges Badehaus Hacklbrunn
© Harald Hartmann, August 2008

Hackelbrunn, Hacklbrunn, ein Dorf ½ Stunde von Sandel, 3½ Stunden von Freistadt mit 17 Häusern, 16 Wohnparteyen, 93 Winwohneren, und einem Bade, der Hackelbrunn genannt, dessen Wasser zum Gebrauche gewärmt wird, und seinen Namen deswegen erhalten haben soll, weil durch selbiges eine gefährliche, mit einer Hacke verursachte Wunde geheilt wurde. Über den Hacklbrunnen ist eine Kapelle gebaut, woraus man das Wasser wie zu Kirchschlag in hölzernen Rinnen in das Badhaus leitet. 1827 wird das Bad noch als in Gebrauch stehend beschrieben.

einstiger Heilbrunnen vor dem ehemaligen Badehaus Hacklbrunn © Harald Hartmann

einstiger Heilbrunnen vor dem ehemaligen Badehaus Hacklbrunn
© Harald Hartmann, August 2008

Heute ist der Badebetrieb längst erloschen und das noch vollständig erhaltene Badehaus im Privatbesitz eines landwirtschaftlichen Betriebes, Die Kapelle über der Quelle wurde im 19. Jhdt. abgetragen und etwa 150 Meter südlich, an der gegenüberliegenden Straßenseite eine neue erbaut.

Kapelle in der Nähe des Bades Hacklbrunn © Harald Hartmann

Kapelle in der Nähe des Bades Hacklbrunn
© Harald Hartmann, August 2008

Legende:

Vor ungefähr 200 Jahre hat sich ein Bauer 10 Schritte weit entfernt von dieser Urquelle mit einer Hacken den Fuß voneinander gehaket, worauf er zur mehrwiederholten Urquelle gekrochen, die damals ja nur eine Lacke war, um sich das Blut wegzuwaschen. Doch da er die Wunde säuberte, ist solche /vermutlich aus höherer Wirkung, um diese Quelle dem Menschen zum Nutzen zum danken/ urplötzlich geheilet und auf welches dann diese Quelle in Ruf gekommen und ihr durch die Leute der Name Hacklbrunn gegeben worden ist. Überhaupt gibt der Bademeister an, daß sowohl er, als auch seine Leute, wenn sie eine Wunde auswaschen, solche ganz weiß wird und in kürzester Zeit heilt. Es habe sich auch dessen Vorfahrer, Lorenz Datl, welcher sich in den Fuß gehakt, und lange von einem Bader gebrauchet, er aber nicht heilen können. Ob er sich dieses Wassers bedienet, so sei er davon genesen.


Hintergrundinformation aus volkskundlicher Sicht:

Seite 1 der "Badeordnung in Hacklbrunn" © Harald Hartmann

Seite 1 der "Badeordnung in Hacklbrunn"
© Harald Hartmann, August 2008

Badeordnung im Hackelbrunn

1.
Vormittag soll man niemals schläfrig ins Bad sitzen, sondern vorher wollermuntert sein, eine Weile im Zimmer oder außer demselben wenn schöne Luft spazieren sich bewegen. Den Mund, Augen und Angesicht mit dem Badewasser waschen.

2.
Den Magen soll man sich vor dem Einsitzen mit Muscatnußsalbe, Maßdix- oder Wehrmuthöl schmieren und da es vonnöten, ein dickes Tüchl hinüberbinden. Auch kann man von einem Kaiserstritzl vorher etwas essen.

3.
Die Wanne soll im Anfang nicht zuvollgegossen sein, ist genug, wenn das Wasser den ersten Tag zum Nabel gehet. Das Wasser muß auch anfangs nicht sehr warm sein, es soll aber allezeit warmes Wasser nachgegossen werden.

4.
Wenn man aus dem Bad kommt, soll man sich vor kalter Luft hüten! Eine Viertelstunde ins Bett legen, gut zudecken, wenn ein Schweiß kommt, denselben nicht verhindern. Hernach
mit warmen Tüchern abtrocknen, aufstehen und eine Weile Spazierengehen bis einem die Lust zum Essen kommt, alsdann bald das Mittagmahl halten.

5.
Nach dem Mittagmahl soll man nicht schlafen, auch sich nicht stark bewegen, sondern eine Weile sitzenbleiben, sich mit gutem Gespräch belustigen, hernach ein wenig spazieren gehen.
6.
Zu abends soll man eher nicht ins Bad gehen, wenigstens aber 4 oder 5 Stunden vergangen und der Magen die Dehnung vorüber hat, deshalb muß man zum Frühmahl zeitlicher und weniger essen als des Nachts.

7.
Wenn man etliche Mal gebadet hat, kann man das Wasser trinken, wenn man ungefähr eine halbe Stunde im Bad gesessen ist und wenn man es lauwarm nicht trinken kann, soll man etliche Tropfen Anisöl darunter mischen, Vormittag muß es warm, nachmittag aber kalt getrunken werden.

8.
Wenn man gegen die hohen Stunden kommt, soll die Wanne immer voller gegossen werden und das Wasser wärmer sein, besonders wenn sich ein Ausschlag zeigt, da mag man auch morgens früh Essen entweder Hollersalsen, sauren Rübensaft, gebranntes Hirschhorn oder Edelgestein Pulverl.

9.
Das Haupt muß allezeit mit trockenen Tüchern wohl eingebunden werden, damit das Haar nicht kalt und naß werden kann.

10.
Wenn einem im Bad etwas schlecht wird, muß man nicht warten bis man gar ohnmächtig wird, sondern beizeiten heraus gehen, man kann aber vorher eine Labnis versuchen.

11.
Wenn der Stuhlgang über 2 Tage verstopfet, soll man ihnsolchen treiben, nach dem Abendbad, vor dem Essen geschehen muß.

12.
Den Kopf soll man alle acht Tage mit einer reinen Laugen waschen und mit warmen Tüchern
wohl abtrocknen, die Tücher mögen mit Mastix oder Weihrauch vorher geräuchert werden.
13.
Die gewöhnlichen Kopfaderlass mag zu rechter Zeit auch gebraucht werden.

14.
Erlaubte Speisen: Zu Speisen mag man sich gebrauchen des Kälbern, Kitzern, Lämmern und Schäfern Fleisch, ebenso junge Hühner, Waldvögel, alte Hühner, frisches Rindfleisch, Waldtauben. Von Fischen werden zugelassen Grundl, Forellen, Pfrillen, Perstling, Hecht, weichgesottene Eier, Eiermuß, eingerührtes Habermuß, Reis, Weixl, Spenat, süße Rüben und alle guten Suppen.

15.
Verbotene Speisen: Eingesalzenes oder geräuchertes Fleisch, schweinernes Fleisch, faistes Fleisch, Hirsch, Gäns, Enten, gebacken oder harte Eier, Milch, Milchspeisen, gebackenen Grieß, von Mehl gemacht, Käse, viele Krebse, alles was süß- gar sauer und stark gesalzen ist.

16.
Erdbeer, Kirschen, Weixel mag man bisweilen vor dem Essen nehmen.

17.
Starkes Gewürzt und Zwiefel soll nit viel zu den Speisen genommen werden.

18.
Zum ordinari Trunk: wird sich mit gutem, abgelegenem Bier zu versehen sein und mit einem guten, alten Gläsle Wein, oder das Badewasser zum Getränk.

19.
Endlich soll man sich hüten vor dem unmäßigen Schlaf, Zorn aller Sorgen, und Traurigkeit fliehen. Gott verleihe hiezu seinen gnädigen Segen. Amen.


Quellen:
Privatarchiv des heutigen Besitzers des Badhauses
B. Pillwein, Geographie des Erzherzogthums ob der Enns, Linz, 1827
R. Staininger, Eine Badeordnung aus dem Jahre 1698 von Hacklbrunn bei Sandl, Oberösterreichische Heimatblätter, 1965
Recherche vor Ort


Ergänzungen sind gerne willkommen!