| Wallfahrt: | Spätmittelalterlich belegte Marienwallfahrt an einer Fels- und Höhlenkapelle. Die Kapelle "sancte Marie im Stein" ist 1434 urkundlich nachgewiesen; bereits 1442 berichtet eine zeitgenössische Urkunde von einem erheblichen Zulauf von Männern und Frauen aus Basel und den benachbarten Landschaften und setzt ein schon früher geschehenes Fall- und Rettungswunder voraus. Archäologische Befunde weisen auf eine religiöse beziehungsweise mit dem späteren Wallfahrtsort verbundene Nutzung des Plateaus bereits um 1380. Seit dem 17. Jahrhundert entwickelte sich Mariastein unter benediktinischer Betreuung zu einem bedeutenden grenzüberschreitenden Wallfahrtszentrum des Oberrheingebietes. |
| Status: | Aktiver katholischer Marienwallfahrtsort und Benediktinerabtei. Die Wallfahrt ist mehrere Jahrhunderte älter als das Kloster in Mariastein: Benediktiner aus Beinwil übernahmen 1636 die Wallfahrtsbetreuung, 1648 wurde der Konvent nach Mariastein verlegt. Die Gnadenkapelle im Felsen bleibt das eigentliche Ziel der Wallfahrt; die Abteikirche trägt seit 1926 den Rang einer Basilica minor. |
| Kultzentrum: | Gnadenkapelle "Maria im Stein" tief unter dem Klosterplateau mit dem als "Mutter vom Trost" verehrten Gnadenbild, einer etwa 82 Zentimeter hohen sitzenden Steinmadonna aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. Zur Kultpraxis gehören Wallfahrten, Gebet, Votiv- und Danktafeln, gestifteter Schmuck und Gewänder des Gnadenbildes sowie die Erinnerung an die mittelalterliche Fallwunderüberlieferung und das historisch wesentlich dichter dokumentierte Reichensteiner Fallereignis von 1541. |
| Ort: | Mariastein, Gemeinde Metzerlen-Mariastein. |
| Region: | Kanton Solothurn. |
| Land: | Schweiz. |
| • | Benediktinerkloster und Wallfahrtsheiligtum Mariastein, Klosterplatz 2, 4115 Mariastein, Schweiz. Der Wallfahrtsort liegt auf einem Felsplateau im solothurnischen Leimental nahe der Grenze zu Frankreich. Basilika, Kloster, Siebenschmerzenkapelle und der Zugang zur unter dem Plateau liegenden Gnadenkapelle bilden einen zusammenhängenden Sakralbereich. Die Gnadenkapelle wird über eine in den Felsen geführte Treppe erreicht. |
| • | Lage in der SAGEN.at-Karte der Wallfahrtsorte in der Schweiz |
| • | Ansicht in Street View |
| • | Besuch: Basilika und Gnadenkapelle sind regelmässig zugänglich und werden intensiv liturgisch genutzt. Gottesdienste, Wallfahrtstermine, Beichtgelegenheiten, Führungen und die Zugänglichkeit einzelner Bereiche können sich ändern; für einen gezielten Besuch empfiehlt sich die Kontrolle der aktuellen Angaben des Klosters Mariastein. Der Abstieg zur Gnadenkapelle erfolgt über zahlreiche Stufen und ist bei eingeschränkter Mobilität gesondert zu berücksichtigen. |
| • | Bilddokumentation |
| • | Ausführliche Beschreibung |
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Gesucht werden insbesondere Aufnahmen der Gesamtanlage und des Klosterplatzes, der Basilikafassade und des Kircheninnenraums, des Hochaltars, des Kreuzgangs, des Zugangs und der Treppe zur Gnadenkapelle, des Gnadenbildes "Mutter vom Trost" in seinen unterschiedlichen Gewändern, der Votiv- und Danktafeln, der Siebenschmerzenkapelle mit dem Reichensteiner Mirakelbild von 1543, der weiteren Kapellen, des historischen Wallfahrts- und Siedlungsraumes sowie heutiger Pilgergruppen, Prozessionen und individueller Wallfahrtsbesuche.
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Mariastein im heutigen Kanton Solothurn gehört zu den historisch bedeutendsten Marienwallfahrtsorten der Schweiz. Sein religiöser Kern liegt nicht in der grossen Abteikirche, sondern in einer Fels- und Höhlenkapelle unterhalb des Klosterplateaus, die bereits im Spätmittelalter Pilger aus Basel und den umliegenden Landschaften anzog. Erst im 17. Jahrhundert übernahmen Benediktiner des alten Klosters Beinwil die Betreuung des Heiligtums und verlegten schliesslich ihren gesamten Konvent nach Mariastein. Die heute als Einheit wahrgenommene Verbindung von Benediktinerabtei, Basilica minor, Gnadenkapelle und Wallfahrtsbetrieb ist damit Ergebnis eines langen historischen Prozesses, dessen älteste Schicht mehrere Jahrhunderte vor der Klostergründung am Ort liegt.
Für die kulturwissenschaftliche Forschung ist Mariastein ungewöhnlich gut dokumentiert. Urkunden von 1434 und 1442 sichern die frühe Wallfahrt; archäologische Befunde führen die Nutzung des Plateaus wahrscheinlich noch weiter zurück. Ein Fallereignis aus dem Jahr 1541 ist durch schriftliche Zeugnisse und ein monumentales Votivbild von 1543 überliefert. Im 17. Jahrhundert sammelte der Benediktiner Dominicus Ginck hunderte Mirakel- und Gnadenberichte und veröffentlichte sie 1693 in einem 676 Seiten umfassenden Wallfahrtskompendium. Hinzu kommen Votivtafeln, Gnadenbildgewänder, Bau- und Restaurierungsbefunde sowie moderne volkskundliche Untersuchungen. Dadurch lässt sich nicht nur die institutionelle Geschichte erzählen, sondern auch nachvollziehen, wie Pilger Gefahr, Rettung, Gelübde und Dank über Jahrhunderte religiös deuteten und materiell sichtbar machten.
Die ältesten schriftlichen Nachrichten setzen erst in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ein, doch archäologische Untersuchungen auf dem Klosterplateau haben Hinweise auf eine bereits ältere Nutzung erbracht. Bei Grabungen und bauhistorischen Untersuchungen wurden Reste eines frühen Wohngebäudes beziehungsweise Bruderhauses freigelegt, dessen Keramik- und Ofenkachelmaterial in die Zeit um 1380 weist. Die Forschung interpretiert diesen Befund vorsichtig als Hinweis auf eine Einsiedelei oder einen religiösen Stützpunkt, der mit der entstehenden Wallfahrt in Verbindung gestanden haben könnte. Damit erhält die ältere Annahme, dass der Kultplatz bereits im späten 14. Jahrhundert bestand, eine materielle Grundlage.
Der Befund erlaubt jedoch keine Datierung des ersten Fallwunders und beweist auch nicht, dass bereits um 1380 eine voll entwickelte Wallfahrt bestand. Archäologie kann Gebäude, Nutzung und materielle Kultur erfassen, nicht aber nachträgliche Legenden datieren. Für eine quellenkritische Darstellung ist deshalb zwischen drei Ebenen zu unterscheiden: der archäologisch greifbaren Nutzung des Plateaus um 1380, der urkundlich sicher belegten Marienkapelle von 1434 und der 1442 bereits bekannten Erzählung von einer wunderbaren Rettung nach einem Sturz. Erst die Kombination dieser Zeugnisse zeigt, wie früh sich am Felsen von Mariastein ein religiös aufgeladener Ort herausgebildet hatte.
Die erste sichere schriftliche Nennung der Wallfahrtskapelle stammt aus dem Oktober 1434. In einer Urkunde erscheint die "cappella sancte Marie im Stein". Anlass war kein Andachtsbericht, sondern ein Rechtsstreit um die Opfergaben der Besucher. Der Metzerler Pfarrer Leonhard Fricker wehrte sich gegen Ansprüche Arnold von Rotbergs auf Geld, Wachs und andere Gaben, die zur Kapelle gebracht wurden. Dieser nüchterne wirtschaftliche Konflikt ist für die Wallfahrtsgeschichte aussagekräftig. Er zeigt, dass die Marienkapelle bereits genügend Besucher und Gaben anzog, um Fragen nach deren rechtlicher Verfügung und Verteilung entstehen zu lassen.
Die Urkunde dokumentiert ausserdem Gottesdienste an Marienfesten und am Kirchweihfest. Damit erscheint der Kultplatz nicht als zufällig besuchte Höhle, sondern als liturgisch betreute Kapelle mit wiederkehrenden religiösen Terminen und einem wirtschaftlich relevanten Opferwesen. Solche frühen Verwaltungsquellen besitzen gegenüber späteren Wallfahrtschroniken einen besonderen Wert, weil sie die Bedeutung des Ortes unbeabsichtigt bestätigen. Die Beteiligten mussten sich mit Mariastein auseinandersetzen, weil dort tatsächlich Menschen zusammenkamen, beteten und Gaben hinterliessen.
Noch deutlicher wird die überörtliche Bedeutung durch eine Urkunde vom 14. März 1442. Der Basler Rat musste erneut in Streitigkeiten um Kapelle, Pfründe und Opfergaben eingreifen. Dabei ist ausdrücklich von einem "magnus concursus", einem grossen Zulauf von Männern und Frauen, die Rede. Als Herkunftsraum werden Basel und die benachbarten Landschaften genannt. Damit besitzt Mariastein einen ungewöhnlich frühen zeitgenössischen Beleg dafür, dass die Kapelle bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts weit über ihren unmittelbaren lokalen Raum hinaus besucht wurde.
Diese Nachricht ist wichtiger als jede spätere Behauptung, Mariastein sei "schon im Mittelalter berühmt" gewesen. Die Urkunde entstand nicht, um den Gnadenort zu verherrlichen, sondern um einen realen Konflikt zu regeln, den der Pilgerandrang selbst hervorgerufen hatte. Sie zeigt zugleich, dass die Wallfahrt von Beginn an grenzüberschreitende beziehungsweise überterritoriale Züge trug. Das nahe Basel, das Leimental und die umliegenden Landschaften bildeten einen gemeinsamen religiösen Bewegungsraum, lange bevor moderne Staats- und Kantonsgrenzen die Region in ihrer heutigen Form strukturierten.
Die Urkunde von 1442 kennt bereits die Erinnerung an ein früher geschehenes Fall- und Rettungswunder. Nach dem Kern der Überlieferung war ein Knabe über den Felsen gestürzt und durch die Hilfe der Gottesmutter gerettet worden. Ein genaues Datum nennt die Quelle nicht. Damit ist die heute häufig vorgenommene zeitliche Festlegung des ersten Wunders auf ein bestimmtes Jahr nicht quellenmässig gesichert. Bemerkenswert ist vielmehr, dass die Rettungserzählung bereits 1442 so bekannt war, dass sie in einem Verwaltungs- und Rechtszusammenhang als Begründung der besonderen Bedeutung des Ortes vorausgesetzt werden konnte.
Auch Dominicus Ginck, der 1693 die bis dahin umfangreichste Geschichte Mariasteins veröffentlichte, versuchte das genaue Datum dieses ersten Wunders zu bestimmen, musste aber ausdrücklich einräumen, dass ihm dies trotz Nachforschungen nicht gelungen war. Diese Selbstbegrenzung eines barocken Wallfahrtsautors ist aufschlussreich. Ginck kannte die ältere Überlieferung, doch auch ihm stand kein zeitgenössischer Bericht über den ursprünglichen Sturz zur Verfügung. Für die wissenschaftliche Darstellung bleibt daher der Grundsatz: Der mittelalterliche Kern der Fallwundertradition ist früh belegt, ihre ausführliche erzählerische Gestalt ist wesentlich jünger.
In der später ausgeformten Erzählung hütet eine Frau mit ihrem Kind Vieh auf dem Felsplateau. Während die Mutter in einer schattigen Höhle ruht oder einschläft, entfernt sich das Kind, gerät an den Abgrund und stürzt über die Felswand. Die verzweifelte Mutter sucht es am Fuss des Felsens und findet es unverletzt beziehungsweise wohlbehalten vor. Das Kind berichtet, eine leuchtende Frau habe es aufgefangen oder beschützt. Diese Gestalt wird mit Maria identifiziert, und der Ort erhält dadurch seine religiöse Bestimmung.
Bei Ginck ist diese Geschichte 1693 bereits dramatisch und anschaulich ausgestaltet. Engel, Licht, die Reaktion der Mutter und das Verhalten des Kindes bilden eine zusammenhängende barocke Mirakelerzählung. Kulturwissenschaftlich ist gerade der Abstand zwischen dem knappen mittelalterlichen Kern und der späteren Ausgestaltung interessant. Wallfahrtslegenden bleiben nicht statisch; sie werden über Generationen erzählt, mit theologischen Motiven angereichert, bildlich dargestellt und in gedruckten Wallfahrtsbüchern normiert. Mariastein bietet ein selten gutes Beispiel dafür, wie aus einem früh belegten Rettungsmotiv eine umfassende Ursprungsgeschichte entsteht.
Eine spätere Überlieferung berichtet, die Eltern des geretteten Kindes hätten dessen Hemdchen zum Dank in der Kapelle aufgehängt. Für die Entstehungszeit lässt sich dieses Detail nicht unabhängig belegen; es ist daher nicht als sicherer Sachbefund des 14. oder frühen 15. Jahrhunderts zu behandeln. Als Traditionsmotiv ist es dennoch bemerkenswert, weil es dem Ursprung der Wallfahrt unmittelbar eine materielle Dankhandlung zuordnet. Das gerettete Kind hinterlässt nicht nur eine Geschichte, sondern ein Kleidungsstück als sichtbares Zeichen der Rettung.
Ein solches textiles Ex voto passt in einen grösseren europäischen Zusammenhang, in dem Kleidung, Wachsfiguren, Körperteile aus unterschiedlichen Materialien, Schmuck und gemalte Tafeln als Dankgaben an Heiligtümer gelangten. Selbst wenn das konkrete Hemdchen nicht mehr überprüfbar ist, zeigt seine Aufnahme in die Wallfahrtserzählung, dass die materielle Gegenleistung für erfahrene Hilfe als wesentlicher Bestandteil des Kultes verstanden wurde. Die spätere umfangreiche Votivtradition Mariasteins knüpft strukturell an genau dieses Muster an: Notlage, Anrufung, Rettung, Wallfahrt und sichtbarer Dank.
In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde der Kultplatz durch einen schweren Brand getroffen. Hieronymus Haas nennt unter Berufung auf Basler Chroniken Ende August 1464 als Zeitpunkt, an dem "Capell und Bruoderhuss zu unser Frauwen im Stein" verbrannten. In der jüngeren Bau- und Archäologieforschung begegnet dagegen häufig 1466. Einzelne Fachberichte formulieren ausdrücklich "1464 oder 1466" und zeigen damit, dass die Differenz nicht durch eine einfache moderne Korrektur beseitigt werden kann.
Für die Geschichte des Wallfahrtsortes ist das genaue Jahr weniger entscheidend als die Folge des Ereignisses. Kapelle und Bruderhaus wurden schwer beschädigt oder zerstört, und die seelsorgliche Betreuung musste neu organisiert werden. Der Brand unterbrach den Kult nicht dauerhaft, sondern leitete eine neue institutionelle Phase ein. Gerade an dieser Stelle zeigt sich, wie widerstandsfähig Wallfahrtsorte sein können: Ein materieller Verlust zerstört nicht notwendigerweise die religiöse Bindung an den Platz, sofern Erinnerung, Legende und Pilgerpraxis weitergetragen werden.
1470 übertrug der Basler Bischof Johann von Venningen die Betreuung Mariasteins den Augustiner-Eremiten von Basel. Damit erhielt der bereits seit Jahrzehnten bestehende Wallfahrtsort eine ordensmässig organisierte Seelsorge. Die Augustiner bauten beziehungsweise erneuerten die Einrichtungen oberhalb der Felskapelle und waren an der Entwicklung jener oberen Kapelle beteiligt, aus der die heutige Siebenschmerzen- oder Reichensteinkapelle hervorging. Die Forschung kann diese spätmittelalterliche Bauphase durch archäologische und bauhistorische Befunde nachvollziehen.
Die Reihenfolge ist für die Interpretation wesentlich. Nicht die Augustiner gründeten eine Wallfahrt, sondern eine bereits bekannte Wallfahrt führte zur Ansiedlung einer Ordensgemeinschaft. Das Muster wiederholt sich später mit den Benediktinern. Mariastein zieht zunächst Pilger an; erst danach entstehen jene Institutionen, die Seelsorge, Liturgie, Unterkunft, Verwaltung und wirtschaftliche Versorgung dauerhaft organisieren. Die Geschichte ist deshalb vom Kultort aus zu erzählen und nicht umgekehrt von den späteren Klöstern.
1515 gelangten Herrschaft und Wallfahrtsort in den politischen Einflussbereich Solothurns. Die Augustiner zogen sich zurück beziehungsweise wurden in der Folge abgelöst, und Weltgeistliche betreuten die Wallfahrt. Ein spätgotisches Sakramentshäuschen aus Sandstein von 1520 gehört zu den materiellen Zeugnissen dieser Übergangsphase. Der Wechsel zeigt, dass Mariastein nicht an eine einzige Ordensgemeinschaft gebunden war. Seelsorgestrukturen konnten sich ändern, während der Kultplatz selbst erhalten blieb.
Der Übergang an Solothurn sollte langfristig grosse Bedeutung gewinnen. Der katholisch gebliebene Stand spielte später eine wichtige Rolle beim Wiederaufbau nach den reformatorischen Konflikten, bei der Ansiedlung der Benediktiner und bei der Finanzierung der grossen Klosterkirche des 17. Jahrhunderts. Mariastein wurde damit zunehmend in die katholische Territorialpolitik Solothurns eingebunden, ohne seine älteren Verbindungen nach Basel und in die oberrheinischen Gebiete zu verlieren.
Die Reformation griff unmittelbar in die Geschichte des Wallfahrtsortes ein. Im Februar 1530 wurden nach den überlieferten Berichten Bilder und Ausstattungsgegenstände zerstört beziehungsweise verbrannt; auch der Zugang zur Felskapelle wurde beeinträchtigt oder zeitweilig unbrauchbar gemacht. Die reformatorischen Konflikte trafen Mariastein damit an einem empfindlichen Punkt, weil gerade Bilder, Heiligenverehrung, Opfergaben und Wallfahrten zu den zentralen Streitfeldern der Zeit gehörten.
Dominicus Ginck blickte 1693 aus einer deutlich katholisch-konfessionellen Perspektive auf diese Vorgänge zurück und beklagte den Verlust älterer schriftlicher Nachrichten. Seine polemische Sprache darf nicht als neutrale Geschichtsschreibung übernommen werden, doch der Hinweis auf verlorene Quellen ist plausibel. Die Reformationszeit erklärt mit, weshalb sich für manche Einzelheiten der älteren Wallfahrtsgeschichte keine lückenlose schriftliche Tradition erhalten hat. Deshalb müssen spätere Erzählungen immer an den noch vorhandenen Urkunden und materiellen Befunden geprüft werden.
Am 13. Dezember 1541 ereignete sich ein zweites Fallereignis, das quellenmässig wesentlich dichter dokumentiert ist als die Gründungslegende. Der junge Adelige Hans Thüring Reich von Reichenstein stürzte über die Felswand und überlebte schwer verletzt. Die Überlieferung nennt unter anderem einen doppelten Kieferbruch. Damit unterscheidet sich dieser Bericht deutlich von späteren volkstümlichen Vorstellungen eines vollkommen unverletzten Sturzes. Das Überleben eines schwer Verletzten wurde von seiner Familie als besondere Hilfe und Fürsprache Mariens verstanden.
Für die wissenschaftliche Betrachtung ist die klare Trennung von Ereignis und Deutung entscheidend. Dass Hans Thüring stürzte, schwere Verletzungen erlitt und überlebte, ist historisch gut fassbar. Dass seine Rettung auf das Eingreifen Mariens zurückgeführt wurde, gehört zur religiösen Interpretation der Beteiligten. Gerade weil beide Ebenen überliefert sind, kann das Ereignis ohne Polemik oder Sensationssprache behandelt werden. Es zeigt exemplarisch, wie ein reales Unglück in das Deutungssystem eines Wallfahrtsortes aufgenommen und durch Gelübde, Bild und schriftliche Erinnerung dauerhaft mit dem Gnadenort verbunden wurde.
1543 liess die Familie Reich von Reichenstein ein monumentales Votivbild anfertigen, das heute in der Siebenschmerzenkapelle erhalten ist. Die ungefähr zwei Meter hohe Tafel erzählt den Unfall nicht in einer einzigen symbolischen Szene, sondern in mehreren aufeinanderfolgenden Bildmomenten: Sturz, Auffindung, Versorgung beziehungsweise Abtransport und die weitere Geschichte des Geretteten. Gleichzeitig wird die Landschaft um Mariastein mit Felsen, Wegen, Bauten und Teilen des weiteren Umfeldes dargestellt. Das Bild ist dadurch Votivgabe, Mirakelbericht, Landschaftsdokument und sozialgeschichtliches Zeugnis zugleich.
Auf der Rückseite findet sich zudem eine schriftliche Darstellung, die mit dem früheren Augustiner und damaligen Wallfahrtspriester Jakob Augsburger verbunden ist. Die Verbindung von Bild und Text macht die Tafel zu einer ungewöhnlich dichten Quelle. Sie bewahrt nicht nur die religiöse Interpretation eines Unglücks, sondern zeigt, wie adelige Stifter ihre Erfahrung öffentlich an einem Wallfahrtsort festschreiben liessen. Andere Pilger sahen die Tafel, konnten die Geschichte lesen oder erzählt bekommen und nahmen die Erinnerung an die Rettung in ihre eigene Vorstellung vom Gnadenort auf.
Das Reichensteiner Bild zeigt exemplarisch, wie Wallfahrtsorte ihre Bedeutung durch sichtbare Erzählungen verstärkten. Ein Votivbild ist nicht nur privater Dank. Sobald es öffentlich aufgehängt wird, wird es zum Kommunikationsmedium. Es berichtet neuen Besuchern von Gefahr und Rettung, verweist auf die angerufene Gottesmutter und bestätigt aus Sicht der Stifter die Wirksamkeit des Ortes. Dadurch kann ein individuelles Ereignis Bestandteil eines kollektiven Wallfahrtsgedächtnisses werden.
Dieser Mechanismus ist für Mariastein besonders gut nachvollziehbar, weil er später in Dominicus Gincks Mirakelbuch eine zweite mediale Stufe erreicht. Die an der Wallfahrtsstätte sichtbaren Tafeln wurden gelesen, ihre Geschichten gesammelt, teilweise durch schriftliche Zeugnisse oder Aussagen ergänzt und schliesslich gedruckt. Aus dem Votivbild entstand ein Mirakelbericht, aus dem Bericht ein Buch, aus dem Buch wiederum ein Medium, das neue Pilger mit dem Ruf des Ortes bekannt machte.
Das räumliche Zentrum der Wallfahrt liegt unter dem Klosterplateau. Schon die mittelalterlichen Quellen beziehen sich auf die Lage im Felsen; der spätere Name "Maria im Stein" fasst diese Topographie in eine prägnante Kultbezeichnung. Die heutige Gnadenkapelle verbindet eine natürliche Felshöhle mit jahrhundertelangen baulichen Eingriffen. Der Sakralraum ist deshalb weder reine Naturhöhle noch gewöhnliche Architektur. Fels, Mauerwerk, Gewölbe, Treppen, Altäre und Votivtafeln bilden ein Ensemble, in dem natürliche Topographie und religiöse Gestaltung untrennbar geworden sind.
Zwischen 1642 und 1649 wurde die Gnadenkapelle stark erweitert und baulich gefasst. Fels musste abgetragen beziehungsweise abgesprengt werden, um den Raum und seine Ausstattung den Anforderungen des anwachsenden Wallfahrtsbetriebs anzupassen. 1645 entstand ein Marmorsakramentsaltar von Hans Heinrich Scharpf; 1649 wurde die erneuerte Gnadenkapelle geweiht. Die Vorstellung einer seit dem Mittelalter unveränderten Höhle wäre daher irreführend. Der Ort bewahrt seine topographische Kontinuität, wurde aber immer wieder baulich an neue liturgische und praktische Bedürfnisse angepasst.
Der Weg zur Gnadenkapelle besitzt eine ungewöhnliche körperliche und symbolische Wirkung. Besucher verlassen das Niveau von Klosterplatz und Basilika und steigen über zahlreiche Stufen in den Felsen hinab. Moderne Darstellungen nennen gewöhnlich 59 Stufen; Dominicus Ginck zählte 1693 bei einem damaligen Zugang 63. Die Differenz ist kein Widerspruch, sondern zeigt, dass die Zugangsanlagen im Laufe der Jahrhunderte verändert wurden und historische Zahlen nicht unkritisch auf den heutigen Zustand übertragen werden dürfen.
Kulturwissenschaftlich ist wichtiger, dass der Abstieg selbst Teil der religiösen Erfahrung wird. Mariastein ist einer jener Wallfahrtsorte, bei denen das Ziel nicht nur räumlich aufgesucht, sondern durch eine markante Bewegung erschlossen wird. Der Pilger geht aus dem hellen äusseren Raum in einen tiefer liegenden, steinernen Andachtsraum. Der Name "Maria im Stein" wird dadurch körperlich erfahrbar. Das Heiligtum gewinnt seine Wirkung nicht allein durch das Gnadenbild, sondern durch die Verbindung von Bild, Fels, Tiefe, Lichtwechsel, Stille und dem sichtbaren Gedächtnis der Votivtafeln.
Das heute verehrte Gnadenbild ist eine ungefähr 82 Zentimeter hohe sitzende Madonna aus hellem Stein mit dem Jesuskind auf dem rechten Arm. Kunsthistorisch wird die Skulptur in die Mitte des 17. Jahrhunderts datiert. Sie kann daher nicht mit jenem mittelalterlichen Kultbild identisch sein, das bereits 1434 beziehungsweise 1442 im Zentrum der Wallfahrt stand. Diese Diskontinuität ist für das Verständnis des Kultes wichtig: Die Verehrung blieb am Ort bestehen, obwohl das konkrete Bildwerk im Laufe der Geschichte wechselte.
Wallfahrtskult muss demnach nicht an die ununterbrochene materielle Identität eines einzigen Objekts gebunden sein. In Mariastein haftet die religiöse Bedeutung ebenso am Felsen, an der Kapelle, an der Erinnerung an die Rettungslegende und an der fortgesetzten Marienverehrung. Das heutige Bild nahm diese ältere Tradition auf und wurde selbst zum Zentrum neuer Stiftungen, Bekleidungspraktiken, Krönungen und Votivhandlungen. Der Wechsel des Objekts bedeutete keinen Neubeginn des Kultes, sondern eine neue materielle Trägerschaft innerhalb einer älteren religiösen Kontinuität.
Das Gnadenbild wird unter dem Titel "Mutter vom Trost" verehrt und wegen seines milden Gesichtsausdrucks auch als "lächelnde Madonna" bezeichnet. Der Trosttitel passt zur gesamten Struktur der Wallfahrt: Menschen kommen mit Krankheit, Angst, Unfallserfahrung, familiärer Not, Kriegserinnerung oder persönlichem Dank zum Heiligtum. Die Madonna erscheint dabei weniger als abstraktes theologisches Symbol denn als Fürsprecherin und religiöse Bezugsperson in konkreten Lebenslagen.
Diese Funktion wird durch die räumliche Nähe der Gnadenkapelle verstärkt. Anders als ein hoch oben angebrachtes monumentales Altarbild begegnet die Figur dem Pilger in einem relativ kleinen Felsraum, der eine konzentrierte Andacht ermöglicht. Gerade die Verbindung eines überschaubaren Bildwerks mit einem starken räumlichen Kontext erklärt einen Teil der emotionalen Wirkung, die Besucher dem Ort bis heute zuschreiben.
Die jüngste Spezialforschung hat den textilen Bestand des Gnadenbildes systematisch untersucht. In der 2024 erschienenen Publikation Schön bist du, Maria. Das Gnadenbild von Mariastein werden 33 erhaltene Gewänder dokumentiert. Das älteste erhaltene Kleid stammt aus dem frühen 18. Jahrhundert. Hinzu kommen Kronen, Schmuck und weitere Ausstattungsteile, die vielfach mit Stiftungen und Pilgergaben verbunden sind. Durch den Wechsel der Gewänder verändert sich das Erscheinungsbild der Madonna im Verlauf des Kirchenjahres und zu besonderen Festen.
Die Gnadenbildbekleidung ist deshalb nicht als blosse dekorative Zugabe zu verstehen. Sie verbindet Textilgeschichte, Handwerk, Liturgie, Schenkungspraxis und religiöse Repräsentation. Ein Kleid kann aus kostbarem Material bestehen, aus einem gestifteten Stoff gefertigt oder für einen bestimmten Anlass geschaffen worden sein. Das Bild wird dadurch regelmässig neu inszeniert, ohne seine kultische Identität zu verlieren. Für die Volkskunde bietet Mariastein einen gut dokumentierten Bestand, weil die Gewänder nicht nur erhalten, sondern inzwischen fachwissenschaftlich durch die Abegg-Stiftung untersucht wurden.
1926 erhielt das Gnadenbild eine päpstlich autorisierte feierliche Krönung. Im selben Jahr wurde die Abteikirche in den Rang einer Basilica minor erhoben. Beide Vorgänge gehören in die lange Geschichte kirchlicher Anerkennung des Wallfahrtsortes. Sie schufen den Kult nicht neu, sondern bestätigten institutionell eine Verehrung, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahrhunderten bestand.
Für die Wallfahrtsgeschichte des 20. Jahrhunderts markieren die Ereignisse von 1926 zugleich eine Phase demonstrativer katholischer Öffentlichkeit. Nach Kulturkampf, Klosteraufhebung und jahrzehntelanger rechtlicher Unsicherheit erhielt der Gnadenort eine weithin sichtbare kirchliche Aufwertung. Die Krönung verband das lokale Bild mit einer übergeordneten römisch-katholischen Anerkennung und stärkte die symbolische Stellung Mariasteins innerhalb der Schweizer Marienwallfahrten.
Die Benediktinerabtei Beinwil war bereits um 1100 gegründet worden, hatte mit dem Ursprung der Mariasteiner Wallfahrt jedoch zunächst nichts zu tun. Erst 1636 übernahmen zwei Beinwiler Mönche die Betreuung des Gnadenortes und wohnten im bestehenden Pfrundhaus. Die jahrhundertelange Vorgeschichte der Wallfahrt war zu diesem Zeitpunkt längst ausgebildet: Kapelle, Fallwundertradition, Augustinerphase, Reformationskrise und Reichensteiner Votivbild gehörten bereits zum religiösen Gedächtnis des Ortes.
Die benediktinische Übernahme leitete dennoch einen tiefgreifenden Wandel ein. Mit einer dauerhaft organisierten Gemeinschaft standen nun personelle, liturgische und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung, die den Ausbau des Pilgerortes ermöglichten. Die Mönche sammelten Mirakelberichte, betreuten Beichte und Gottesdienste, verwalteten Gaben, errichteten neue Gebäude und machten Mariastein zu einem Zentrum, dessen Reichweite sich zunehmend in das Elsass und nach Süddeutschland erstreckte.
1648 wurde die Abtei selbst nach Mariastein verlegt. Dreizehn Mönche zogen an den Wallfahrtsort; Beinwil blieb fortan historischer Ursprung des Klosters, während Mariastein zum neuen Mittelpunkt wurde. Diese Verlegung erklärt den bis heute gebräuchlichen institutionellen Zusammenhang "Beinwil-Mariastein". Für die Wallfahrt bedeutete sie, dass der bereits bestehende Kultplatz nun unmittelbar mit einem vollständigen Benediktinerkonvent verbunden war.
Diese Konstellation unterscheidet Mariastein von Klöstern, die selbst einen Gnadenkult hervorbrachten. Hier war die Wallfahrt so attraktiv, dass sie zur Standortentscheidung einer alten Abtei beitrug. Aus kulturgeschichtlicher Sicht lässt sich deshalb von einer Umkehrung des üblichen Verhältnisses sprechen: Nicht das Kloster erzeugte den Pilgerstrom, sondern der Pilgerort zog das Kloster an.
Am 4. Oktober 1648 wurde der Grundstein für die neue Kirche gelegt; am 31. Oktober 1655 erfolgte die Weihe. Der katholische Stand Solothurn unterstützte das Projekt mit erheblichen Geldmitteln und trug damit einen grossen Teil der Baukosten. Architekturgeschichtlich ist der Bau bemerkenswert, weil er trotz seiner Entstehungszeit starke spätgotische beziehungsweise nachgotische Formen bewahrt. Die jüngere Denkmalpflege spricht deshalb von einer "postumen Gotik", die traditionelle Raumvorstellungen mit barocken Elementen verbindet.
Der Neubau sollte dem anwachsenden Gottesdienst- und Wallfahrtsbetrieb genügen, ersetzte jedoch nicht die Felskapelle als eigentliches Kultzentrum. Basilika und Gnadenkapelle erfüllen bis heute unterschiedliche Funktionen. Die grosse Kirche bietet Raum für feierliche Liturgie, Konvent und grössere Pilgergruppen; die tiefer gelegene Kapelle bleibt der Ort der konzentrierten Marienverehrung. Diese räumliche Doppelstruktur gehört zu den charakteristischen Merkmalen Mariasteins.
Der historische Hochaltar entstand 1679 bis 1681 durch Johann Friedrich Buol. Seine Finanzierung ist ungewöhnlich: Der französische König Ludwig XIV. stiftete die Mittel, vermittelt über seinen Gesandten Robert de Gravel. Entwurfszeichnungen wurden nach Paris geschickt und dort begutachtet. Damit erhielt ein Schweizer Benediktiner- und Wallfahrtsort eine Ausstattung von internationaler politischer und höfischer Dimension.
Die Altarbilder konnten je nach Fest und Kirchenjahr gewechselt werden. Zur Ausstattung gehören unter anderem eine Marienkrönung von Francesco Innocenzo Torriani von 1680, eine Weihnachtsdarstellung Franz Karl Stauders von 1691 und ein Pfingstbild des Mariasteiner Bruders Fridolin Dumeisen von 1693. Die bewegliche Bildausstattung zeigt, dass auch der grosse Klosterkirchenraum liturgisch wandelbar inszeniert wurde. Neben der kleineren Gnadenmadonna im Felsen entstand damit eine zweite, monumentale visuelle Ebene marianischer und heilsgeschichtlicher Darstellung.
Zu den bedeutendsten Quellen der gesamten Schweizer Wallfahrtsgeschichte gehört Dominicus Gincks 1693 in Pruntrut gedrucktes Werk Lapis probatus angularis Mariae. Das mehr als 676 Seiten umfassende Buch behandelt Geschichte, Topographie, Kult und zahlreiche Mirakel beziehungsweise als Gnadenerweise verstandene Ereignisse. Ginck gliedert seine Materialsammlung kunstvoll in zwölf grosse Abschnitte, die er als "Edelsteine" bezeichnet. Schon die barocke Form des Werkes zeigt, dass es nicht nur dokumentieren, sondern die Verehrung Mariens fördern und den Ruhm des Gnadenortes verbreiten sollte.
Ginck erklärt zugleich, auf welcher Materialbasis er arbeitete. Er wertete öffentlich aufgehängte Gelübde- und Votivtafeln aus, zog schriftliche Zeugnisse heran und sammelte mündliche Aussagen, die er beziehungsweise seine Umgebung als glaubwürdig betrachtete. Dadurch wird sein Buch zu einer Quelle über Quellen. Es berichtet nicht nur Mirakelgeschichten, sondern zeigt, wie ein Wallfahrtskloster Erfahrungen von Pilgern sammelte, ordnete, prüfte, redaktionell formte und veröffentlichte. Genau deshalb ist das Werk für Volkskunde und Kulturgeschichte ebenso wichtig wie für Kirchengeschichte.
Die von Ginck gesammelten Berichte behandeln eine breite Palette existentieller Gefährdungen: Stürze, Unfälle, Ertrinkungsgefahr, schwere Krankheiten, Kindergefährdungen, Geburtsnöte und andere Situationen, in denen Menschen ihr Leben oder das ihrer Angehörigen bedroht sahen. Ein Bericht von 1664 erzählt etwa von dem dreizehnjährigen Nicolaus Schühlein, der aus einem Boot in den Rhein fiel. Sein Vater versprach eine Wallfahrt nach Mariastein; der zunächst leblos erscheinende Knabe erholte sich, und die Familie erfüllte nach der religiösen Deutung der Rettung ihr Gelübde.
Solche Texte sind keine medizinischen Fallberichte im modernen Sinn. Ihr Quellenwert liegt darin, dass sie zeigen, wie Menschen Gefahr wahrnahmen, welche religiösen Handlungsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung standen und wie sie eine günstige Wendung interpretierten. Die typische Abfolge lautet Notlage, Anrufung, Gelübde, Rettung oder Besserung, Erfüllung des Gelübdes und sichtbarer Dank. Das Mirakelbuch dokumentiert damit nicht nur ungewöhnliche Geschichten, sondern eine kulturell verbreitete Form des Umgangs mit Unsicherheit und existentieller Bedrohung.
Aufschlussreich ist der Weg, den eine einzelne Erfahrung nehmen konnte. Ein Mensch geriet in Gefahr und versprach eine Wallfahrt oder Gabe. Nach der Rettung wurde das Gelübde erfüllt; möglicherweise entstand eine Votivtafel. Diese Tafel hing öffentlich am Heiligtum. Ginck oder andere Geistliche konnten die Darstellung lesen, Zeugen befragen und den Fall in eine schriftliche Sammlung aufnehmen. Das gedruckte Buch wiederum gelangte zu Lesern, die Mariastein vielleicht noch nie besucht hatten. So verwandelte sich eine private Erfahrung in eine öffentlich zirkulierende religiöse Erzählung.
Wallfahrtsorte erzeugen auf diese Weise eine eigene Erinnerungskultur. Der Gnadenort wird nicht allein durch eine ursprüngliche Legende bedeutend, sondern durch die ständig hinzukommenden Geschichten späterer Pilger. Jede neue Votivtafel und jeder veröffentlichte Dankbericht bestätigt aus Sicht der Gläubigen die ältere Tradition und kann wiederum neue Wallfahrer motivieren. Mariastein erlaubt es, diesen Kreislauf aufgrund der ungewöhnlich reichen Quellen über mehrere Jahrhunderte hinweg zu verfolgen.
Die wissenschaftliche Volkskunde erkannte die Bedeutung dieses Materials früh. Ernst Baumann veröffentlichte 1942 im Basler Jahrbuch die Studie Die Wallfahrt von Mariastein. Ein Beitrag zur religiösen Volkskunde. Im selben Jahr erschienen seine Arbeiten Votivtafelsprüche aus Mariastein und Wie ein Mirakelbuch entsteht. Damit behandelte Baumann Wallfahrt, Votivsprache und Mirakelüberlieferung ausdrücklich als zusammengehörige kulturelle Phänomene und nicht bloss als Randerscheinungen der Klostergeschichte.
Für die heutige kulturwissenschaftliche Betrachtung bleibt dieser Ansatz ergiebig. Votivtafeln sind nicht nur Kunstgegenstände, Mirakelbücher nicht nur fromme Literatur und Wallfahrtszüge nicht nur kirchliche Veranstaltungen. Zusammen bilden sie ein System religiöser Kommunikation, in dem persönliche Erfahrung, öffentliche Darstellung, institutionelle Auswahl und kollektive Erinnerung miteinander verbunden sind. Mariastein gehört deshalb zu den besonders gut geeigneten Orten, um historische Wallfahrt als gelebte Kultur und nicht nur als Abfolge von Bau- und Besitzereignissen zu untersuchen.
Die Votivpraxis blieb nicht auf die frühe Neuzeit beschränkt. Ältere Formen dürften neben gemalten Tafeln auch Wachsvotive, hölzerne Körperteile, Schmuck und andere gegenständliche Gaben umfasst haben. Nicht alle diese Materialien haben sich erhalten; manche wurden eingeschmolzen, umgearbeitet, bei politischen Umbrüchen zerstreut oder aus konservatorischen Gründen entfernt. Der heutige sichtbare Bestand ist daher nur ein Ausschnitt aus einer wesentlich umfangreicheren historischen Votivkultur.
In jüngerer Zeit haben beschriftete Stein- und Danktafeln einen Teil der älteren gemalten Ex-voto-Formen ersetzt. Damit verändert sich die Bildsprache, nicht aber die Grundstruktur der Handlung. Menschen hinterlassen weiterhin eine dauerhafte materielle Danksagung am Heiligtum. Der Übergang vom plastischen Votiv über die erzählende Bildtafel zur knappen schriftlichen Inschrift zeigt, wie religiöse Praxis ihre Medien wechselt und dennoch erkennbar dieselbe Funktion behalten kann.
In der Siebenschmerzenkapelle befindet sich neben dem Reichensteiner Mirakelbild ein weiteres bedeutendes Votivbild, das mit Gemeinden des Leimentals verbunden ist und an ein gemeinschaftliches Schutzbegehren in Kriegsgefahr erinnert. Es erweitert die Perspektive von der individuellen zur kollektiven Votivpraxis. Nicht nur Einzelpersonen und Familien, sondern ganze Gemeinden konnten sich in einer Krisensituation der Madonna von Mariastein empfehlen und ihren Dank öffentlich festhalten.
Solche kommunalen Vota zeigen, dass Wallfahrt eine politische und soziale Dimension besitzen konnte. Krieg, Seuche oder Naturgefahr bedrohten nicht nur einzelne Menschen, sondern ganze Siedlungen. Die gemeinsame Wallfahrt oder Stiftung schuf ein religiöses Handlungsmuster, in dem eine Gemeinschaft ihre Gefährdung deutete und zugleich ihre Zusammengehörigkeit sichtbar machte. Mariastein fungierte damit als Schutz- und Erinnerungsort für einen grenzüberschreitenden regionalen Raum.
Unter benediktinischer Betreuung weitete sich das Einzugsgebiet Mariasteins erheblich aus. Neben Solothurn und Basel spielten das Elsass, der Sundgau und süddeutsche Gebiete eine wichtige Rolle. Die geografische Lage des Heiligtums nahe heutiger Staatsgrenzen darf deshalb nicht aus moderner nationalstaatlicher Perspektive missverstanden werden. Historisch gehörte Mariastein zu einem oberrheinischen Kultur- und Verkehrsraum, in dem familiäre, wirtschaftliche und religiöse Beziehungen die späteren Grenzen vielfach überschritten.
Für das 17. und 18. Jahrhundert werden jährlich bis zu 40.000 Kommunionen genannt. Diese Zahl ist keine moderne Besucherstatistik und darf nicht mit 40.000 verschiedenen Pilgern gleichgesetzt werden. Als Indikator für die Grössenordnung des Wallfahrtsbetriebes ist sie dennoch ausserordentlich aussagekräftig. Nicht jeder Besucher kommunizierte, manche kamen mehrfach, andere blieben nur kurz. Die tatsächliche Präsenz von Pilgern war also komplexer als jede einzelne Zahl, doch die überlieferten Kommunionen zeigen zweifelsfrei einen stark frequentierten Gnadenort.
Der Pilgerstrom prägte nicht nur Kirche und Kloster, sondern auch die Siedlung Mariastein. Klosterhof, Pilgerherberge, Gasthäuser und später Hotels bildeten eine Infrastruktur, die auf die Versorgung von Besuchern ausgerichtet war. Unterkunft, Verpflegung, Stallungen, Transport und Devotionalienhandel gehörten zum praktischen Umfeld einer Wallfahrt, die für viele Menschen eine mehrstündige oder mehrtägige Reise bedeutete.
Die ökonomische Wirkung darf dabei weder romantisiert noch als Gegensatz zur Religion verstanden werden. Historische Wallfahrt war immer auch Reise und Aufenthalt. Menschen mussten essen, schlafen und ihre Tiere oder Fahrzeuge versorgen. Wo regelmässig grosse Gruppen eintreffen, entstehen Dienstleistungen. In Mariastein lässt sich besonders gut beobachten, wie ein religiöser Zielort die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung einer kleinen Siedlung dauerhaft mitbestimmte.
Mit dem französischen Einmarsch von 1798 wurde das Kloster aufgehoben, die Gemeinschaft vertrieben und die Anlage geplündert beziehungsweise ihrer bisherigen Besitzgrundlage beraubt. Teile der Ausstattung gingen verloren oder wurden zerstreut. Die politischen Umwälzungen trafen damit nicht nur das Kloster als Grundherrschaft und religiöse Institution, sondern auch die materielle Umgebung der Wallfahrt.
Der Kultort selbst verschwand jedoch nicht. Nach wenigen Jahren konnte die Gemeinschaft zurückkehren beziehungsweise Besitz wiedererwerben, und die Wallfahrt wurde fortgesetzt. Diese Beständigkeit ist charakteristisch für Mariastein. Institutionelle Brüche, staatliche Eingriffe und politische Systemwechsel konnten die organisatorischen Rahmenbedingungen tief verändern, ohne die religiöse Bindung zahlreicher Pilger an die Felskapelle dauerhaft zu lösen.
Noch deutlicher wurde die Unterscheidung von Kloster und Wallfahrt im Kulturkampf des 19. Jahrhunderts. 1874 beschloss der Kanton Solothurn die Aufhebung beziehungsweise staatliche Neuordnung der Abtei; 1875 wurde der Konvent ausgewiesen. Dennoch durften zwei Patres in Mariastein verbleiben, um die weiterhin gewährleistete Wallfahrt zu betreuen. Der Staat trennte damit rechtlich zwei Einrichtungen, die im alltäglichen religiösen Leben längst eng miteinander verbunden waren.
Dieser Vorgang ist für die Institutionengeschichte aufschlussreich. Er zeigt, dass der Wallfahrtsort nicht mit der Benediktinerabtei identisch war: Das Kloster konnte aufgehoben werden, während die Wallfahrt als eigenständige religiöse Realität fortbestand. Zugleich wird die historische Priorität des Gnadenortes gegenüber der späteren klösterlichen Institution sichtbar.
Der ausgewiesene Konvent lebte anschliessend an verschiedenen Orten im Exil, unter anderem in Delle, am Dürrnberg und schliesslich im Gallusstift in Bregenz. Die Geschichte dieser Jahrzehnte ist von Lukas Schenker ausführlich untersucht worden. Während die Gemeinschaft fern von Mariastein um ihre institutionelle Kontinuität rang, blieb am ursprünglichen Ort die Wallfahrt bestehen. Dadurch liefen Kloster- und Wallfahrtsgeschichte für längere Zeit räumlich auseinander.
1941 löste die Gestapo das Bregenzer Kloster auf; die Schweizer Mönche konnten daraufhin wieder in Mariastein Unterkunft finden. Die staatsrechtliche Situation blieb jedoch weiterhin kompliziert. Erst eine politische Lösung der sogenannten Mariasteinfrage und die Volksabstimmung von 1970 ermöglichten die vollständige rechtliche Wiederherstellung der Abtei im folgenden Jahr. Die Rückkehr zeigt erneut die bemerkenswerte Beharrungskraft des Ortes: Das Kloster überstand Aufhebung, Exil und politische Systemwechsel, während die Wallfahrt selbst nie vollständig abbrach.
Der heutige Besucher erlebt Mariastein als Ensemble zweier sehr verschiedener religiöser Raumtypen. Die Basilika ist gross, repräsentativ und für Konventsliturgie, Festgottesdienste und grössere Pilgergruppen geeignet. Die Gnadenkapelle ist kleinräumiger, tiefer gelegen, vom Fels geprägt und stärker auf die unmittelbare Begegnung mit dem Gnadenbild ausgerichtet. Beide Räume ergänzen einander, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.
Diese Doppelstruktur verhindert, dass Mariastein auf die Klosterkirche reduziert wird. Der eigentliche Zielpunkt der historischen Marienwallfahrt bleibt die Felskapelle. Wer nur die Basilika besichtigt, sieht einen bedeutenden Teil des Kunst- und Klosterdenkmals, erreicht aber nicht den räumlichen Kern, der dem Ort seinen Namen und seine Wallfahrtstradition gab. Gerade der Wechsel zwischen beiden Räumen macht den Charakter Mariasteins verständlich.
Die Quellenlage von Mariastein verlangt eine konsequente Unterscheidung unterschiedlicher Aussageebenen. Die Urkunden von 1434 und 1442 belegen Kapelle, Opferwesen, Pilgerzulauf und die bereits bestehende Erinnerung an ein Fallwunder. Sie erzählen jedoch nicht die gesamte spätere Legende. Das Reichensteiner Ereignis von 1541 ist als historischer Unfall mit schweren Verletzungen wesentlich dichter dokumentiert; seine Erklärung als Eingreifen Mariens gehört zur religiösen Deutung der Beteiligten. Gincks Mirakelbuch wiederum bewahrt zahlreiche ältere Berichte, ist aber zugleich ein bewusst konfessionelles Werk zur Förderung der Wallfahrt.
Diese Unterschiede mindern den Wert der Überlieferung nicht, sondern erhöhen ihn. Eine Wallfahrtsgeschichte besteht nicht nur aus überprüfbaren Daten. Ebenso wichtig ist, wie Menschen Ereignisse verstanden, welche Geschichten sie weitergaben und welche materiellen Zeichen sie daraus schufen. Wissenschaftliche Quellenkritik bedeutet deshalb nicht, die religiöse Überlieferung gegen "Fakten" auszuspielen, sondern jede Quellengattung nach ihrer eigenen Aussagekraft zu lesen.
Kaum ein anderer Schweizer Wallfahrtsort verbindet so viele Formen materieller Religion auf engem Raum. Der Felsen selbst bildet die topographische Grundlage; die Gnadenkapelle bearbeitet diesen Naturraum architektonisch; das Gnadenbild trägt wechselnde Gewänder, Kronen und Schmuck; Votivbilder und Danktafeln materialisieren individuelle Erfahrungen; das Reichensteiner Mirakelbild übersetzt eine Rettungsgeschichte in monumentale Bildform; die Basilika schafft mit Altären, Gemälden und liturgischem Gerät eine zweite repräsentative Ebene.
Diese Dinge sind nicht bloss Illustrationen einer abstrakten Frömmigkeit. Sie sind Teil der religiösen Praxis. Kleidung wird gestiftet und gewechselt, Tafeln werden aufgehängt, Wege werden gegangen, Stufen hinabgestiegen, Kerzen entzündet, Bilder betrachtet und Geschichten weitererzählt. Materielle Religion bezeichnet in Mariastein deshalb die konkrete Weise, in der Glaubensvorstellungen in Räume, Gegenstände und Handlungen eingehen.
Mariastein ist ein historisch ungewöhnlich gut belegter Marienwallfahrtsort. Archäologische Funde weisen auf eine Nutzung des Plateaus um 1380; 1434 ist die Marienkapelle urkundlich gesichert; 1442 wird ein grosser Pilgerzulauf aus Basel und den benachbarten Landschaften ausdrücklich genannt. In derselben Quelle erscheint bereits die Erinnerung an ein früheres Fallwunder, dessen genaues Datum auch spätere Autoren nicht mehr feststellen konnten. Die farbige Gründungslegende mit der schlafenden Mutter, dem stürzenden Kind und der rettenden Madonna gehört zu einer späteren Ausgestaltung dieses mittelalterlichen Kerns.
Mit dem Sturz des Hans Thüring Reich von Reichenstein von 1541 und dem Votivbild von 1543 besitzt Mariastein ein ungewöhnlich dichtes Ensemble aus historischem Ereignis, Verletzung, religiöser Deutung, Bild und schriftlicher Erinnerung. Das 1693 gedruckte Mirakelbuch Dominicus Gincks führt diese Überlieferung auf breiter Grundlage fort und macht sichtbar, wie Votivtafeln, Zeugenaussagen und gedruckte Berichte ineinandergreifen. Die Wallfahrt wurde damit nicht nur praktiziert, sondern dokumentiert, erzählt und medial verbreitet.
Die Benediktiner, die erst 1636 die Betreuung übernahmen und 1648 ihren Konvent von Beinwil nach Mariastein verlegten, trafen auf einen bereits jahrhundertealten Gnadenort. Sie bauten ihn zu einem grossen oberrheinischen Wallfahrtszentrum aus, schufen die heutige Klosteranlage und sammelten die Mirakeltradition, ohne deren Ursprung selbst begründet zu haben. Kulturkampf und Klosteraufhebung bestätigten später noch einmal die Eigenständigkeit der Wallfahrt: Selbst als die Abtei rechtlich aufgehoben und der Konvent vertrieben war, blieb die Betreuung des Heiligtums bestehen.
Bis heute liegt das besondere Profil Mariasteins in der Verbindung von mittelalterlicher Felswallfahrt, frühneuzeitlicher Mirakel- und Votivkultur, benediktinischer Liturgie, bedeutender Sakralkunst und lebendiger Marienverehrung. Der Abstieg in die Gnadenkapelle, das bekleidete Gnadenbild "Mutter vom Trost", die alten und neuen Danktafeln und die Erinnerung an die beiden Fallüberlieferungen machen den Ort zu einem dichten kulturhistorischen Archiv. Mariastein ist deshalb nicht nur ein bedeutendes Klosterdenkmal, sondern eine über sechs Jahrhunderte gewachsene Wallfahrtslandschaft, in der Raum, Bild, Erzählung, Gelübde und Gemeinschaft bis heute miteinander verbunden sind.
Ginck, Dominicus: Lapis probatus angularis Mariae. Bewährter Eck- und Gnaden-Stein Mariae ... Beschreibung der wunderthätigen weitberühmten heiligen Wallstadt zu unser lieben Frawen im Stein ... samt authentischer Verfassung vielfältiger Miraclen, Wunder-Wercken und Gnaden. Pruntrut 1693. 676 S. Zentrale frühneuzeitliche Primärquelle zu Geschichte, Topographie, Votivtafeln und Mirakelüberlieferung von Mariastein.
Baumann, Ernst: Die Wallfahrt von Mariastein. Ein Beitrag zur religiösen Volkskunde. In: Basler Jahrbuch 1942, S. 110-139. Grundlegende volkskundliche Untersuchung der Wallfahrt und ihrer religiösen Praxis.
Baumann, Ernst: Votivtafelsprüche aus Mariastein. 1942. Untersuchung historischer Votivinschriften und ihrer Aussage für Wallfahrt und Alltagsfrömmigkeit.
Baumann, Ernst: Wie ein Mirakelbuch entsteht. 1942. Volkskundliche Untersuchung zur Entstehung, Auswahl und Verschriftlichung von Mirakelberichten; wichtige quellenkritische Ergänzung zur Auswertung Dominicus Gincks.
Haas, Hieronymus: Wallfahrtsgeschichte von Mariastein. Mariastein 1973. 144 S. Grundlegende moderne Wallfahrtsgeschichte mit ausführlicher Behandlung der vorbenediktinischen Zeit, der Urkunden von 1434 und 1442, der Augustiner-Eremiten, der Reformation und des Reichensteiner Fallereignisses.
Haas, Hieronymus: Zur Geschichte der Wallfahrt von Mariastein. In: Mariastein, 42. Jahrgang, 1964. Quellennahe Vorarbeit zur späteren Wallfahrtsgeschichte; wesentlich für die mittelalterlichen Urkunden und die unterschiedliche Datierung des spätmittelalterlichen Brandes.
Loertscher, Gottlieb: Die Kunstdenkmäler des Kantons Solothurn. Band III: Die Bezirke Thal, Thierstein und Dorneck. Basel 1957, Mariastein S. 345-424. Grundlegende kunst- und bauhistorische Darstellung von Kirche, Kloster, Gnadenkapelle, Ausstattung und Kapellen.
Blank, Stefan; Carlen, Georg; Rutishauser, Samuel; Zürcher, Christine: Die Restaurierungsgeschichte des Klosters Mariastein. Beiträge zu Archäologie und Denkmalpflege im Kanton Solothurn, Band 4. Solothurn 2015. Massgebliche moderne Grundlage zu Archäologie, Baugeschichte und Restaurierungen; mit Befunden zur frühen Bebauung des Plateaus und zur Entwicklung der Gnadenkapelle.
Schenker, Lukas: Exil und Rückkehr des Mariasteiner Konventes 1874-1981. Delle - Dürrnberg - Bregenz - Altdorf. Mariastein 1998. Grundlegende Spezialstudie zur Klosteraufhebung, zum Exil des Konvents und zur Rückkehr nach Mariastein.
Schenker, Lukas: Mariastein. Führer durch Wallfahrt und Kloster. Einsiedeln 2010. Überblick zu Geschichte, Wallfahrt, Gnadenkapelle, Abtei und Ausstattung.
Schenker, Lukas: Votivtafeln und ihre Geschichten. In: Mariastein, 95. Jahrgang, 2018. Zur Entwicklung der Votivpraxis, älteren Ex-voto-Formen und neueren Danktafeln.
Schenker, Lukas: Beiträge zum Reichensteiner Mirakelbild und zu seiner Restaurierung. In: Mariastein, 97. Jahrgang, 2020. Zur historischen Einordnung des Sturzes von 1541, zum Votivbild von 1543 und zur Trennung von historischem Ereignis und religiöser Deutung.
Tschuor, Mariano (Hg.): Schön bist du, Maria. Das Gnadenbild von Mariastein. Mariasteiner Schriften, Band 4. Mariastein 2024. Mit Beiträgen zur Geschichte des Gnadenbildes sowie zur textilwissenschaftlichen Untersuchung seiner 33 erhaltenen Gewänder, Kronen und Schmuckstücke.
Lüber, A. N.: Das Kloster Beinwil-Mariastein von 1765 bis 1815. In: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte, Band 70, 1997, S. 105-300. Umfangreiche Untersuchung zur spätabsolutistischen, revolutionären und napoleonischen Phase, einschliesslich Aufhebung und Wiederherstellung.
Historisches Lexikon der Schweiz: Artikel "Mariastein" und "Beinwil-Mariastein". Zusammenfassende Referenz zu Wallfahrtsgeschichte, Benediktinerabtei, Einzugsgebiet, Klosteraufhebungen und staatsrechtlicher Wiederherstellung.
Benediktinerkloster Mariastein: Historische Dokumentationen zu Gnadenkapelle, Basilika, Siebenschmerzenkapelle, Gnadenbild, Votivtafeln und Wallfahrt. Für gegenwärtige Besuchsinformationen und die jüngste Forschung zum Gnadenbild ergänzend herangezogen.
Ergänzungen: Wolfgang Morscher
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