Hall in Tirol - Ehemaliges Klarissenkloster St. Sebastian

Schnellüberblick
Kloster:Ehemaliges Klarissenkloster St. Sebastian in Hall in Tirol. Der Konvent bestand von 1720 bis 1782; das 1723 vollendete Kloster entstand bei einer bereits vorhandenen Kapelle zu Ehren der Pest- und Schutzheiligen Sebastian, Rochus, Pirmin und Christophorus.
Orden:Klarissen, franziskanische Frauenordensgemeinschaft in der Tradition der hl. Klara von Assisi; Tochtergründung des Klarissenklosters Brixen. Die geistliche Betreuung erfolgte durch die Franziskaner in Hall.
Gründung:Vorbereitungen seit 1709; landesfürstliche Bewilligung zum Klosterbau am 3. Februar 1720. Am 26. November 1720 zogen sechs Klarissen aus Brixen in Hall ein. Hauptstifter war der Brixner Domkapitular Franz Freiherr von Enzenberg, der 20.000 Gulden zur Dotation bestimmte.
Aufhebung:Josephinische Aufhebung 1782. Der staatliche Kommissär eröffnete den Schwestern am 26. Januar 1782 den Aufhebungsbefehl; am 21. Oktober 1782 mussten sie das Kloster endgültig räumen. Die Kirche wurde am 5. April 1783 profaniert.
Status:Ehemalig. Der Klosterbau wurde nach der Aufhebung mehrfach umgenutzt und ab dem frühen 19. Jahrhundert stark verändert. Der denkmalgeschützte Trakt I des heutigen Landeskrankenhauses Hall bewahrt Teile der historischen Bausubstanz des Klarissenklosters.
Besonderheiten:Ungewöhnlich dichte Überlieferung zum weiblichen Klosteralltag durch das Aufhebungsinventar von 1782, die Servitinnenchronik mit dem Bericht der Klarissin Anna Clara von Störzinger, den erhaltenen Bibliothekskatalog Cod. 1004, die Visitationsakte von 1756 sowie Quellen zur Orgel, Kirchenausstattung, Apotheke, Weihnachtskrippe, Heiligem Grab und zum Weingut Waldgries.
Ort:Hall in Tirol, Thurnfeldgasse.
Region:Bezirk Innsbruck-Land, Unterinntal, Tirol.
Land:Österreich.
Lage und Besuch
•Historischer Standort des Klarissenklosters: heutiger Trakt I des Landeskrankenhauses Hall, Thurnfeldgasse 14b, 6060 Hall in Tirol, Tirol, Österreich. Die ehemalige Klosterkirche ist nicht erhalten; der Bau wurde für spätere Nutzungen tiefgreifend verändert.
•Lage in der SAGEN.at-Karte Klöster und Stifte in Tirol
•Ansicht in Street View
•Der Standort ist heute Teil eines Krankenhausareals und kein frei zugängliches Klostermuseum. Historische Klosterbereiche sind nur soweit von außen beziehungsweise im Rahmen der heutigen Nutzung wahrnehmbar, wie es die Krankenhausorganisation und der Denkmalschutz zulassen.
Direkt zum Inhalt
•Bilddokumentation
•Ausführliche Beschreibung
Eng verbundenes Haller Franziskanerkloster: Die Klarissen standen während ihrer gesamten Haller Geschichte in enger geistlicher und praktischer Beziehung zum Franziskanerkloster Maria von den Engeln. Beichtväter und Prediger kamen von dort; auch Künstler, Handwerker und der Orgelbauer Gaudentius Köck wirkten für die Schwestern. Siehe dazu die eigenständige SAGEN.at-Dokumentation Hall in Tirol - Franziskanerkloster Maria von den Engeln.

Bilddokumentation

Für die Dokumentation werden besonders aktuelle Außenaufnahmen des ehemaligen Klarissenklosters im Bereich Thurnfeldgasse 14b, Detailaufnahmen noch ablesbarer barocker Bausubstanz, die Gedenktafel für die 1802 an die Stadtpfarrkirche St. Nikolaus übertragenen Gebeine der Klarissinnen sowie historische Ansichten, Fotografien oder Objekte aus SAGEN.at-Bestand und privaten Sammlungen gesucht.

Einladung zur Mitarbeit an der Bilddokumentation

Mit diesen und weiteren Fotomotiven können Sie hier zur Dokumentation beitragen.

Ausführliche Beschreibung

Ein fast verschwundenes Frauenkloster als ungewöhnlich gut dokumentierter Lebensraum

Das ehemalige Klarissenkloster St. Sebastian in Hall in Tirol gehört zu jenen religiösen Einrichtungen, deren heutiges Erscheinungsbild kaum noch erkennen lässt, wie dicht und eigenständig das klösterliche Leben an diesem Ort einst organisiert war. Der Konvent bestand nur etwas mehr als sechs Jahrzehnte, von 1720 bis zur josephinischen Aufhebung 1782. Die Klosterkirche verschwand, die übrigen Gebäude wurden nach ihrer Säkularisation mehrfach umgenutzt, tiefgreifend verändert und schließlich in die Entwicklung der psychiatrischen Krankenversorgung in Hall einbezogen. Gerade weil der historische Bauzusammenhang nicht mehr als geschlossenes Klosterensemble vor Augen steht, kommt der schriftlichen und materiellen Überlieferung besondere Bedeutung zu. Aus staatlichen Inventaren, franziskanischen Chroniken, einer Visitationsakte, einem erhaltenen Bibliothekskatalog und vor allem aus einer weiblichen Innenperspektive auf die Aufhebung lässt sich das Haller Klarissenkloster ungewöhnlich präzise rekonstruieren.

Sein historischer Wert liegt daher weniger in einem monumentalen erhaltenen Kirchenraum als in der Möglichkeit, ein Tiroler Frauenkloster des 18. Jahrhunderts aus der Nähe zu betrachten. Gründung und Stiftung, Klausur und Seelsorge, wirtschaftliche Grundlagen, Lebensmittelversorgung, medizinische Fürsorge, Liturgie, Festkultur, Buchbesitz und die Beziehungen zu den Franziskanern werden in den Quellen ebenso greifbar wie die dramatische Aufhebung. Die Haller Klarissen erscheinen darin nicht als anonyme Gruppe hinter Klostermauern, sondern als organisierte Gemeinschaft mit Äbtissin, Priorin, Novizinnen, Chorfrauen und Laienschwestern, mit eigenen Räumen, Vorräten, Büchern und religiösen Objekten. Besonders eindringlich wird dies 1782, als einzelne Schwestern selbst zu Wort kommen und sich gegen die staatlich verfügte Zerschlagung ihrer Gemeinschaft zu behaupten versuchen.

Die Klarissen und das franziskanische Ordensnetz

Die Klarissen entstanden im frühen 13. Jahrhundert aus der religiösen Bewegung um die heilige Klara von Assisi und Franz von Assisi. Als weiblicher Zweig der franziskanischen Ordensfamilie verbanden sie kontemplatives Leben, Gebet, gemeinschaftliche Armutsideale und strenge Klausur. In den Jahrhunderten nach der Gründung hatten sich allerdings unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Formen der Klarissenobservanz entwickelt. Für ein Kloster des 18. Jahrhunderts bedeutete franziskanische Armut deshalb nicht notwendig völligen Verzicht der Gemeinschaft auf Besitz. Stiftungen, Kapitalien und Güter konnten der dauerhaften Sicherung des klösterlichen Lebens dienen, ohne dass einzelne Schwestern über diese Vermögenswerte wie Privateigentum verfügten.

Hall war keine isolierte Neugründung, sondern Teil eines weitgespannten franziskanischen Netzwerkes. Die ersten sechs Schwestern kamen 1720 aus dem Klarissenkloster Brixen, einem traditionsreichen Frauenkonvent der Tiroler Ordenslandschaft. Die geistliche Betreuung in Hall übernahmen die Franziskaner des örtlichen Männerklosters. Diese Verbindung blieb nicht auf Beichte und Predigt beschränkt. Franziskanische Künstler schufen Altarbilder, der Orgelbauer Bruder Gaudentius Köck arbeitete in der Klarissenkirche, und praktische Austauschleistungen zwischen beiden Häusern sind bis in Einzelheiten dokumentiert. Hall besaß damit zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verflochtene franziskanische Lebensformen: den seelsorglich nach außen wirkenden Männerkonvent und den klausurierten Frauenkonvent von St. Sebastian.

Vorgeschichte des Standortes und die Kapelle der vier Heiligen

Am späteren Klosterstandort bestand bereits vor der Ankunft der Klarissen eine größere Kapelle. Sie war den Heiligen Sebastian, Rochus, Pirmin und Christophorus geweiht und stand damit unter dem Schutz von Heiligen, deren Verehrung in der frühneuzeitlichen Alltags- und Notfrömmigkeit eine besondere Rolle spielte. Sebastian und Rochus waren eng mit der Abwehr von Seuchen verbunden; Christophorus galt als Schutzheiliger vor plötzlichem Tod und auf gefährlichen Wegen. Die Verbindung mehrerer Schutzpatrone macht die Kapelle zu einem typischen Zeugnis jener religiösen Kultur, in der Gefahren des täglichen Lebens durch konkrete Heiligenpatrozinien in die sakrale Topographie einer Stadt und ihres Umlandes eingeschrieben wurden.

Die Kapelle und ein benachbartes Wohnhaus bildeten den Ausgangspunkt der neuen Niederlassung. Moderne Darstellungen setzen die bestehende Kapelle in das frühe 17. Jahrhundert, jedenfalls deutlich vor die Gründung des Klarissenklosters. Für die Frauen bedeutete diese Situation, dass sie keinen völlig neuen Sakralort schufen, sondern eine vorhandene Andachtsstätte übernahmen und in eine klösterliche Ordnung überführten. Die spätere Klosterkirche blieb weiterhin mit den vier Heiligen verbunden; August Lindner nennt sie bei der Beschreibung ihrer Profanierung 1783 ausdrücklich die Kirche zu Sebastian, Christophorus, Pirminius und Rochus.

1709 bis 1720: Vorbereitung und Stiftung

Bereits 1709 liefen Vorbereitungen für eine Klarissenniederlassung in Hall. Die eigentliche Realisierung verzögerte sich jedoch noch mehr als ein Jahrzehnt. Als Hauptstifter nennt die archivalisch arbeitende Forschung Franz Freiherrn von Enzenberg, Domkapitular in Brixen. Er bestimmte 20.000 Gulden zur Dotation des neuen Hauses. Diese Summe war erheblich und zeigt, dass die Gründung nicht aus einem improvisierten lokalen Frömmigkeitsimpuls hervorging, sondern auf eine dauerhafte wirtschaftliche Basis gestellt werden sollte. Daneben wirkten weitere Wohltäter und Haller Bürger an Erwerb und Ausstattung mit.

Die landesfürstliche Bewilligung zum Klosterbau wurde am 3. Februar 1720 erteilt. Damit trat zur kirchlichen Zustimmung die weltliche Genehmigung, die für eine neue Ordensniederlassung in der frühneuzeitlichen Landesordnung unerlässlich war. Die Stiftung ist zugleich ein Beispiel für die enge Verflechtung von Adel, kirchlicher Elite und Ordenswesen: Enzenberg stand als Brixner Domkapitular in einem geistlichen Herrschaftszusammenhang, dessen Beziehungen auch das Mutterkloster der künftigen Haller Gemeinschaft einschlossen.

26. November 1720: sechs Klarissen aus Brixen kommen nach Hall

Am 26. November 1720 zogen sechs Klarissen aus Brixen in Hall ein. Mit ihnen begann die eigentliche Konventsgeschichte. Dass die Gründungsschwestern aus einem bestehenden Kloster kamen, war institutionell bedeutsam: Sie brachten nicht nur Ordenskleidung und persönliche Erfahrung mit, sondern eine eingeübte Tagesordnung, Kenntnisse der Klausurpraxis, Liturgie, Ämterorganisation und der franziskanischen Frauenfrömmigkeit. Ein neuer Konvent musste seine Lebensform nicht erst erfinden; er wurde aus der gelebten Praxis eines Mutterhauses heraus aufgebaut.

Das vorhandene Haus erwies sich jedoch rasch als zu klein. In den folgenden Jahren wurde daher ein neuer Konventbau errichtet, der 1723 vollendet war. Die bestehende Kapelle wurde zur Klosterkirche adaptiert, mit drei neuen Altären versehen und erhielt eine Gruft. Damit entstand innerhalb weniger Jahre ein vollständiger klösterlicher Lebensraum mit Kirche, Klausur, Gemeinschafts- und Arbeitsräumen, Zellen, Wirtschaftsbereichen und Garten. Die spätere Aufhebungsaufnahme nennt ausdrücklich einen von einer Mauer umschlossenen Obstgarten, ein Detail, das die räumliche Selbstversorgung und die Abgeschlossenheit des Areals gleichermaßen sichtbar macht.

Der Standort am Rand der Stadt

Das Klarissenkloster lag bei seiner Errichtung nicht im dichtesten Kern der Haller Altstadt, sondern in einem damals randlicheren Bereich. Diese Lage war für franziskanische Häuser nicht ungewöhnlich. Sie schuf räumliche Distanz zum städtischen Alltag und erlaubte zugleich die Verbindung mit der Stadt, von deren Markt, Handwerkern, Wohltätern und Verkehrsbeziehungen das Kloster wirtschaftlich abhängig blieb. Klausur bedeutete daher nicht gesellschaftliche Isolation, sondern eine kontrollierte Grenze zwischen Innen und Außen.

Die historische Ansicht von 1768, die August Lindner noch im Archiv des Haller Franziskanerklosters nachweisen konnte, ist für die Rekonstruktion der Anlage von besonderem Wert. Sie gehörte zu einem großformatigen Blatt mit Männer- und Frauenklöstern der Tiroler Franziskanerprovinz. Auch eine Stadtansicht Christoph Anton Mayrs um 1760 zeigt das Klarissenkloster neben anderen geistlichen Einrichtungen Halls. Diese Bildquellen machen deutlich, dass St. Sebastian im 18. Jahrhundert als erkennbarer Bestandteil der religiösen Topographie der Stadt wahrgenommen wurde, obwohl die Anlage heute im Krankenhauskomplex nur noch fragmentarisch lesbar ist.

Klausur, Chorschwestern und Laienschwestern

Das Leben der Klarissen war von der Klausur bestimmt. Die räumliche Trennung sollte nicht lediglich Schutz vor der Außenwelt bieten, sondern eine Lebensform ermöglichen, deren Tagesordnung auf Chorgebet, Messe, geistliche Lesung, Handarbeit und gemeinschaftliche Pflichten konzentriert war. Innerhalb des Konvents bestanden klare Unterschiede von Aufgabe und Stellung. Die Quellen unterscheiden Chorschwestern und Laienschwestern; hinzu kamen Novizinnen sowie zeitweise Hospitantinnen. Die Leitung lag bei der Äbtissin, unterstützt von der Priorin und weiteren Amtsträgerinnen.

Für den unmittelbaren Alltag bedeutete diese Ordnung eine differenzierte Binnenorganisation. Küche, Keller, Krankenpflege, Sakristei, Pforte, Noviziat und wirtschaftliche Verwaltung mussten von bestimmten Schwestern verantwortet werden. Dass bei der staatlichen Übernahme 1782 neben Äbtissin, Priorin und Seniorin ausdrücklich Küchen- und Kellermeisterin vereidigt wurden, ist besonders aufschlussreich. Die Behörden wussten genau, bei welchen Amtsträgerinnen die Kenntnis über Vorräte und Vermögenswerte lag. Die Klausur war somit zugleich ein religiöser und ein wirtschaftlicher Organismus.

Seelsorge durch die Haller Franziskaner

Da ein Frauenkloster keine eigenen Priester stellen konnte, war es auf externe Geistliche für Messe, Beichte und Predigt angewiesen. In Hall übernahmen diese Aufgaben die Franziskaner. Die Verbindung war eng genug, dass ab 1768 für Beichtvater und Prediger ein eigenes angrenzendes Haus zur Verfügung stand. Dies zeigt, wie dauerhaft und institutionell geregelt die seelsorgliche Versorgung war. Die Franziskaner traten gegenüber dem Frauenkonvent als Beichtväter und Prediger auf, zugleich als künstlerische und technische Fachleute.

Diese Beziehungen müssen als gegenseitiges Netzwerk verstanden werden. Die Klarissen waren nicht lediglich Empfängerinnen männlicher Seelsorge. Sie vergüteten Arbeiten, stellten Versorgung bereit und unterstützten das Franziskanerkloster mit Naturalien. Der erhaltene Bericht über die Orgelarbeiten von 1741 zeigt dies besonders deutlich: Arbeitsleistung, Verpflegung, Brennholz, Weizen und ein neuer Habit bildeten ein System des Austausches, das weit über eine rein sakramentale Beziehung hinausging.

Die Kirche und die drei Altäre

Die ältere Kapelle wurde für den klösterlichen Gebrauch umgestaltet und mit drei neuen Altären ausgestattet. Von dieser barocken Einrichtung ist heute kein geschlossener Bestand mehr vorhanden. Gerade deshalb sind die chronikalischen Nachrichten der Franziskaner von besonderem Gewicht. Für 1722 ist überliefert, dass zwei Franziskanerbrüder ausgezeichnete Altarbilder für die Klarissenkirche schufen. Florentin Nothegger zog aufgrund der damaligen Personal- und Werkzusammenhänge die Brüder Lukas und Hilarius als mögliche Künstler in Betracht, konnte die Zuschreibung jedoch nicht beweisen.

Im endgültigen kunsthistorischen Urteil muss diese Unsicherheit erhalten bleiben. Die Tatsache der franziskanischen Urheberschaft ist aussagekräftiger als eine nicht gesicherte Namenszuschreibung: Die Bilder entstanden innerhalb der Kunstproduktion der Ordensprovinz. Franziskaner waren im 17. und 18. Jahrhundert nicht nur Prediger und Seelsorger, sondern auch Maler, Bildhauer, Schreiner, Orgelbauer, Uhrmacher und Paramentenschneider. Die Haller Klarissenkirche war damit in eine Kunstlandschaft eingebunden, deren Werkstätten nicht notwendig außerhalb der Klostermauern lagen.

Gaudentius Köck und die Orgel der Klarissenkirche

Besonders gut lässt sich die Geschichte der Orgel verfolgen. Der aus einer bekannten Südtiroler Orgelbauerfamilie stammende Franziskaner-Laienbruder Gaudentius, mit bürgerlichem Namen Hans Jakob Köck, war zwischen 1722 und 1725 in Hall stationiert. Nothegger schloss aus seinen Aufenthaltsdaten und späteren Chronikangaben, dass Köck in dieser Zeit die Orgel der Klarissenkirche errichtet haben muss. Die Kirche selbst bestand bereits vor der Ankunft der Schwestern; mit der klösterlichen Adaptierung erhielt sie nun ein Instrument, das den liturgischen Anforderungen der neuen Gemeinschaft entsprach.

1741 kehrte Köck für einen umfangreichen Umbau beziehungsweise eine Vergrößerung zurück. Die Arbeiten betrafen das größere Instrument und ein Positiv; Windlade und Pfeifen wurden erneuert oder ergänzt, Register verändert und die Windversorgung verbessert. Das Instrument ist nach der Aufhebung nicht mehr als geschlossener Bestand nachweisbar. Gerade deshalb sind die handwerklichen Details in den Franziskanerchroniken von hoher Bedeutung: Sie zeigen eine anspruchsvolle Musikpraxis in einem Frauenkloster, ohne dass daraus vorschnell auf eine heute rekonstruierbare konkrete Besetzung oder ein bestimmtes Repertoire geschlossen werden darf.

Die Werkstatt im Mesnerhaus: Ordenshandwerk im Alltag

Fast noch aussagekräftiger als die technische Beschreibung der Orgel ist die Überlieferung über Köcks Arbeitsalltag. Während der Vergrößerung der Orgel richtete der Franziskanerbruder seine Werkstatt im Mesnerhaus der Klarissen ein. Das Mittagessen erhielt er bei den Schwestern, zum Abendessen und Schlafen kehrte er in sein eigenes Franziskanerkloster zurück. Für die erbrachten Dienste erhielt der Haller Männerkonvent von den Klarissen fünf Klafter Brennholz und sechs Scheffel Weizen; Köck selbst ließen sie mit einem neuen Habit ausstatten.

Diese scheinbar kleine Episode gehört zu den wertvollsten Quellen für das soziale Funktionieren der beiden Haller Ordenshäuser. Geld war nur eine mögliche Form der Vergütung. Naturalien, Verpflegung, Kleidung und klösterliche Arbeitsleistung konnten einander ergänzen. Zugleich zeigt der Vorgang, wie sich die strenge räumliche Abgeschlossenheit des Frauenklosters mit notwendigen Arbeitskontakten verband: Ein Handwerker konnte im klosternahen Mesnerhaus tätig sein, ohne dass damit die Klausurstruktur aufgehoben wurde.

Wachstum des Konvents

Das Haller Klarissenkloster entwickelte sich in den Jahrzehnten nach der Gründung zu einer stabilen Gemeinschaft. Spätere Zusammenstellungen sprechen von insgesamt etwa neunzig Frauen, die während der gut sechs Jahrzehnte seines Bestehens dem Konvent angehört haben sollen. Diese Zahl darf nicht als gleichzeitiger Personalstand missverstanden werden. Sie bezeichnet die Summe der im Laufe der Jahrzehnte eingetretenen und verstorbenen beziehungsweise aus anderen Gründen ausgeschiedenen Schwestern.

Für das Jahr 1782 liegt dagegen ein genauer Momentbefund vor. Bei der Aufhebung lebten 37 Professschwestern, eine Hospitantin und vier Novizinnen im Haus; eine Schwester starb noch vor der endgültigen Räumung. Der Konvent umfasste damit mehr als vierzig Frauen und gehörte keineswegs zu den unbedeutenden Kleinstgemeinschaften. Dass die Regierung im Aufhebungsprozess jede einzelne Schwester zu ihren Zukunftsplänen befragen ließ, macht den Umfang der sozialen Folgen besonders deutlich.

Clara Gräfin von Salis: ein aufgehobenes Kloster nimmt eine Vertriebene auf

Die einzige 1782 genannte Hospitantin war Clara Gräfin von Salis aus Zizers in der Schweiz. Sie war selbst Klarissin des kurz zuvor aufgehobenen Klosters Valduna bei Rankweil. Damit begegnet im Haller Konvent bereits vor seiner eigenen Auflösung eine Frau, deren ursprüngliche religiöse Gemeinschaft durch dieselbe staatliche Reformpolitik zerstört worden war. Hall wurde vorübergehend zu einem Zufluchtsort für eine Schwester aus einem anderen aufgehobenen Klarissenkloster.

Dieser personelle Zusammenhang führt vor Augen, dass die josephinische Klosterpolitik nicht nur einzelne Häuser traf, sondern ganze Ordensnetzwerke in Bewegung setzte. Schwestern mussten neue Unterkünfte finden, Gemeinschaften wurden verkleinert oder zusammengeführt, Novizinnen verloren ihre berufene Lebensform, und bestehende Bindungen zwischen Mutter- und Tochterklöstern gewannen in der Krise neue Bedeutung. Wenige Monate später war Hall selbst nicht mehr in der Lage, Schutz zu bieten.

Wirtschaftliche Grundlagen zwischen Kapital und Naturalversorgung

Das Inventar von 1782 vermittelt ein klares Bild davon, dass die religiöse Abgeschlossenheit des Klosters auf einer durchaus komplexen wirtschaftlichen Grundlage beruhte. Es verzeichnet 1.032 Gulden 10 Kreuzer Barschaft und 92.920 Gulden an Kapitalien. Das Kloster mit Kirche und ummauertem Obstgarten wurde zunächst nicht geschätzt. Solche Zahlen dürfen nicht einfach als persönlicher Reichtum der Schwestern gelesen werden. Sie bildeten die finanzielle Grundlage, aus deren Erträgen Gottesdienst, Gebäudeunterhalt, Ernährung, Kleidung, medizinische Versorgung, Löhne, Abgaben und die dauerhafte Existenz der Gemeinschaft bestritten werden konnten.

Die Aufhebungsbehörden zerlegten diesen Organismus in verwertbare Kategorien: Bargeld, Kapital, Wein, Naturalvorräte, Silber, Zinn, Kupfer, Küchengeschirr, Stoffe, Tischzeug, Grundstücke, Bücher, Bilder, Apotheke und Kirchengerät. Gerade diese Verwaltungslogik macht das Inventar heute zu einer außergewöhnlich dichten kulturgeschichtlichen Quelle. Was 1782 zur staatlichen Erfassung und Verwertung aufgenommen wurde, erlaubt heute Einblicke in die materielle Welt eines Frauenklosters, die aus frommen Chroniken allein kaum zu gewinnen wären.

Waldgries bei Bozen: Weinwirtschaft und räumliche Reichweite

1759 erwarben die Haller Klarissen den Ansitz beziehungsweise das Weingut Waldgries bei St. Justina oberhalb von Bozen. Der Besitz wurde bei der Aufhebung mit 10.750 Gulden bewertet und gehörte damit zu den bedeutendsten Immobilienwerten des Konvents. Später wurde Waldgries an Anton Wenter verkauft. Der Südtiroler Besitz macht deutlich, dass die Wirtschaft des klausurierten Frauenklosters über das engere Haller Stadtgebiet hinausreichte.

Die Verbindung nach Bozen war nicht nur finanziell interessant. Wein gehörte zum liturgischen und alltäglichen Bedarf eines Klosters, und die Aufhebungsaufnahme verzeichnet im Haus selbst erhebliche Wein- und Essigvorräte. Der Besitz eines Weinbetriebes konnte daher Kapitalanlage, Naturalversorgung und wirtschaftliche Absicherung miteinander verbinden. Die strenge räumliche Klausur der Frauen steht dazu nur scheinbar im Widerspruch: Sie schränkte die persönliche Bewegungsfreiheit ein, nicht aber die rechtliche und wirtschaftliche Reichweite der Gemeinschaft.

Das Inventar von 1782 als volkskundliche Quelle

Das am 5. Februar 1782 abgeschlossene Inventar umfasst nach Lindner 32 Blätter. Es gehört zu den ergiebigsten Quellen zur Haller Klarissengeschichte. Staatliche Beamte nahmen die Bestände systematisch auf, weil nach der Aufhebung zwischen persönlicher Zellenausstattung, gemeinschaftlichem Besitz, kirchlichem Vermögen und verwertbaren Realitäten unterschieden werden musste. Für die heutige historische Volkskunde entsteht daraus ein Querschnitt durch Räume und Dinge: Vorratskammern, Küche, Keller, Zellen, Apotheke, Bibliothek, Sakristei, Garten und Kirche werden wenigstens indirekt sichtbar.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Einrichtung der einzelnen Zellen bis in kleine Einzelheiten festgehalten wurde, aber nicht in die staatliche Schätzung einging, weil die Schwestern diese Gegenstände mitnehmen durften. Dadurch tritt hinter der großen Vermögensaufnahme eine persönlichere Ebene hervor. Die Zelle war kein abstrakter Klausurraum, sondern individuell ausgestatteter Lebensort. Welche einzelnen Möbel und Gegenstände dort genau vorhanden waren, müsste aus dem Originalinventar vollständig erschlossen werden; schon Lindners Hinweis zeigt jedoch, wie tief die behördliche Aufnahme in den Alltag eingriff.

Öl, Schnecken und Surfleisch: Ernährung und Fastenpraxis

Unter den Naturalvorräten nennt das Inventar sieben Zentner Öl, einen "Saum Schnecken" und sechs Zentner eingesalzenes Rindfleisch. Lindner erläuterte ausdrücklich, dass an Fasttagen mit Öl gekocht wurde. Der hohe Ölbestand ist daher nicht nur wirtschaftliche Reserve, sondern verweist auf die konkrete Umsetzung kirchlicher Speisevorschriften. Die große Menge eingesalzenen Fleisches wiederum zeigt die Bedeutung haltbarer Vorräte in einem Haushalt, der dauerhaft mehr als vierzig Frauen und darüber hinaus Bedienstete sowie gelegentliche Gäste versorgen musste.

Die Schnecken sind kulturgeschichtlich besonders reizvoll, weil sie in der mitteleuropäischen Fasten- und Klosterküche häufig eine Rolle spielten. Für Hall sollte man dennoch vorsichtig formulieren: Das Inventar belegt ihren Vorrat sicher, nicht aber den einzigen Grund ihrer Anschaffung. Gerade solche scheinbar nebensächlichen Einträge machen den Quellenwert des Inventars aus. Religiöse Normen werden hier nicht als theologische Vorschrift, sondern als Küchenpraxis sichtbar.

Die Apotheke und gesundheitliche Fürsorge

Das Aufhebungsinventar führt ausdrücklich eine Apotheke an, bewertet ihren Bestand aber in Lindners Zusammenfassung nicht im Einzelnen. Damit ist die Existenz eines eigenen medizinischen Versorgungsbereiches belegt, ohne dass wir derzeit seriös sagen könnten, welche Arzneien, Kräuter, Gefäße oder Instrumente dort vorhanden waren. Gerade bei einem größeren klausurierten Frauenkonvent war eine interne Grundversorgung naheliegend, doch sollte die konkrete Ausstattung erst nach Einsicht in das vollständige Originalinventar beschrieben werden.

Die Apotheke gehört in den Zusammenhang klösterlicher Krankenpflege. Alter, chronische Erkrankungen und akute Infektionen machten innerhalb einer lebenslang zusammenlebenden Gemeinschaft Pflegeeinrichtungen notwendig. Die Quellen zur Haller Klostergemeinschaft nennen verschiedene interne Ämter und Aufgabenbereiche; medizinische Versorgung war damit Teil der organisierten Hauswirtschaft. Das Beispiel zeigt zugleich, wie wichtig es ist, Frauenklöster nicht ausschließlich aus der Perspektive von Gebet und Klausur zu betrachten: Versorgung, Pflege und praktische Wissensbestände waren ebenso Teil des Alltags.

Weihnachtskrippe: 29 Figuren und vier wechselnde Szenen

Zu den eindrucksvollsten Einträgen des Inventars gehört die Weihnachtskrippe. Sie umfasste 29 Figuren und konnte vier verschiedene Darstellungen bilden. Lindner nennt Geburt Christi, Beschneidung, die Heiligen Drei Könige und in seiner Wiedergabe eine "Predigt im Tempel". Die letzte Bezeichnung wirkt ikonographisch ungewöhnlich und sollte nicht ohne Einsicht in das Originalinventar stillschweigend in eine vermeintlich passendere Szene umgedeutet werden. Gerade die Bewahrung des historischen Wortlauts ist hier wissenschaftlich wichtiger als eine nachträgliche Harmonisierung.

Die Krippe zeigt, dass die klausurierte Frömmigkeit keineswegs bildarm oder statisch war. Wechselnde Szenen strukturierten die Weihnachtszeit und übersetzten die Heilsgeschichte in räumlich erfahrbare Bilder. Für die Schwestern waren solche Darstellungen Teil des liturgischen Jahres, nicht bloß dekorative Objekte. Die Zahl der Figuren und die Möglichkeit verschiedener Aufstellungen deuten auf eine bewusst gepflegte, szenische Festkultur.

Das Heilige Grab mit 59 Leuchtern

Ebenso aufwendig war die Karwochenfrömmigkeit. Das Heilige Grab wurde mit 59 Leuchtern beleuchtet. Lindner vermutete, dass es sich dabei teilweise um Spiegelleuchter gehandelt haben könnte. Unabhängig von dieser nicht gesicherten Detaildeutung ist die Zahl bemerkenswert. Sie verweist auf eine starke Lichtinszenierung der Grabesruhe Christi und auf einen beträchtlichen materiellen Aufwand für eine nur saisonal genutzte Andachtsform.

Heilige Gräber gehörten im Barock und bis weit in die Neuzeit zu den sinnlich besonders eindrucksvollen Formen katholischer Festkultur. Dunkelheit, Kerzenlicht, Blumen, textile Ausstattung, Grabchristus und Wachrituale schufen einen zeitlich begrenzten Andachtsraum. Im Haller Klarissenkloster lässt sich damit eine zweite große szenische Frömmigkeitsform neben der Weihnachtskrippe greifen. Beide zeigen, wie sehr das religiöse Jahr durch materielle Arrangements strukturiert wurde.

Kirchenschatz, Paramente und Sebastianreliquie

Der Kirchenschatz war nach Lindners Einschätzung nicht außergewöhnlich reich, aber vollständig und funktionsfähig ausgestattet. Genannt werden eine silberne Monstranz mit Schmucksteinen, silberne Lampen und Leuchter sowie ein silbergefasster, mit Perlen verzierter Partikel des heiligen Sebastian. Außerdem waren 49 Messgewänder vorhanden. Die Reliquie des Kirchenpatrons verband die Klosterkirche mit der älteren Schutzheiligenverehrung des Standortes und dürfte bei Festtagen und besonderen Andachten eine wichtige Rolle gespielt haben.

Paramente und liturgische Textilien verdienen in Frauenklöstern besondere Aufmerksamkeit, weil Textilarbeit zu den traditionellen Tätigkeitsfeldern religiöser Frauen gehörte. Für Hall ist aus dem bloßen Bestand von 49 Messgewändern allerdings nicht abzuleiten, welche Stücke im Kloster selbst gefertigt wurden. Wissenschaftlich sauber bleibt daher die Trennung zwischen sicher belegtem Inventar und denkbarer, aber nicht nachgewiesener Eigenproduktion.

Die "heiligen Leiber" Eusebius und Tiburtius

In der Klosterkirche befanden sich zwei sogenannte heilige Leiber, die Eusebius und Tiburtius zugeschrieben wurden. Solche Reliquienensembles waren in der frühneuzeitlichen katholischen Frömmigkeit verbreitet und konnten in kostbarer Fassung als sichtbare Zeichen heiliger Gegenwart präsentiert werden. Für die historische Darstellung ist die zeitgenössische Bezeichnung als "heilige Leiber" beizubehalten; aus ihr darf keine moderne naturwissenschaftliche oder historische Identitätsfeststellung abgeleitet werden.

Nach der Profanierung der Kirche am 5. April 1783 wurden beide Reliquien in die Haller Franziskanerkirche übertragen. Dieser Ortswechsel ist kulturgeschichtlich bedeutsam, weil die Aufhebung nicht zwangsläufig das Ende eines Kultobjektes bedeutete. Heilige Gegenstände konnten aus dem zerstörten institutionellen Zusammenhang herausgelöst und in einer weiterhin bestehenden Kirche neu verortet werden. Das Franziskanerkloster wurde damit auch zum Bewahrungsort von Teilen des religiösen Erbes der Klarissen.

Die Bibliothek: 60 Werke in 117 Bänden

Von der Haller Klarissenbibliothek hat sich ein eigener Aufhebungskatalog erhalten. Der heutige Codex 1004 der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol trägt den Titel "Verzeichniß der in dem Klarissenkloster zu Hall befündlichen Bücher". Er umfasst vier Blätter und wurde sehr wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Aufhebung von 1782 angelegt. Die Anlage des Verzeichnisses ist nüchtern: Spalten erfassen Namen der Autoren, Inhalt der Bücher, Format und Zahl der Bände.

Der Katalog zählt 60 Werke in insgesamt 117 Bänden. Das ist im Vergleich zu großen Männerklöstern eine kleine Bibliothek, aber für die Forschung zu einem kurzlebigen Frauenkonvent außerordentlich wertvoll. Sie macht aus der pauschalen Annahme religiöser Lektüre einen konkreten, prinzipiell rekonstruierbaren Bestand. Der veröffentlichte Handschriftenkatalog der ULB gibt die einzelnen Titel allerdings nicht vollständig wieder. Ohne direkte Einsicht in Cod. 1004 wäre es daher unseriös, bereits genaue Anteile von Mystik, Predigtliteratur, Heiligenleben, Ordensregel oder praktischen Werken zu behaupten.

Lesekultur hinter der Klausur

Die Zahl von 117 Bänden darf zudem nicht vorschnell mit dem gesamten tatsächlich gelesenen Schrifttum des Hauses gleichgesetzt werden. Liturgische Bücher in Kirche und Chor, persönliche Gebetbücher, ausgeliehene Werke oder Handschriften konnten außerhalb der formell als Bibliothek geführten Sammlung existieren. Der Aufhebungskatalog bildet den institutionell erfassten Bestand ab, nicht notwendig jede Form von Lektüre. Gerade diese Differenz ist für eine Geschichte weiblicher Lesekultur wichtig.

Trotz dieser Einschränkung belegt die Existenz eines geordneten Katalogs, dass Bücher einen festen Platz in der Gemeinschaft hatten. In einem kontemplativen Orden waren geistliche Lesung, Meditation und liturgische Vorbereitung zentrale Tätigkeiten. Der Bibliotheksbestand ist daher nicht als dekorativer Besitz, sondern als Arbeits- und Andachtsmittel zu verstehen. Eine künftige vollständige Edition von Cod. 1004 könnte die intellektuellen und spirituellen Schwerpunkte des Haller Hauses wesentlich genauer bestimmen.

Die Visitation von 1756: eine noch nicht ausgeschöpfte Quelle

Das Diözesanarchiv Brixen weist im Konvolut KA III, 0898 ausdrücklich eine Visitation des Klarissenklosters zu Hall aus dem Jahr 1756 nach. Die Quelle gehört in einen größeren Bestand von Visitationsakten des Konsistoriums und Ordinariats. Solche Visitationen dienten der Kontrolle von Gottesdienst, Disziplin, Klausur, Vermögensverwaltung und pastoraler Ordnung. Für Hall könnte der Bericht daher wichtige Ergänzungen zur inneren Organisation bieten.

Der öffentlich zugängliche Archivnachweis nennt jedoch nur das Vorhandensein der Visitation, nicht ihren vollständigen Inhalt. Im vorliegenden Artikel wird deshalb bewusst darauf verzichtet, einzelne Beanstandungen oder Zustände zu konstruieren. Die Quelle ist vielmehr als klar bezeichnetes Forschungspotential anzuführen: Sollte sie vollständig eingesehen werden, ließen sich das Bild des Konvents und möglicherweise auch die Beziehungen zu Beichtvätern, Noviziat und bischöflicher Aufsicht weiter schärfen.

Die Aufhebungspolitik Josephs II.

Die Aufhebung des Haller Klarissenklosters gehört in den größeren Zusammenhang der josephinischen Kirchenreformen. Kaiser Joseph II. verstand religiöse Einrichtungen stark unter dem Gesichtspunkt eines vom Staat definierten gesellschaftlichen Nutzens. Kontemplative Orden, die weder Schule noch Krankenpflege oder andere unmittelbar als öffentlich nützlich bewertete Aufgaben wahrnahmen, gerieten besonders unter Druck. Mit dem Gesetz vom 12. Januar 1782 wurden in den habsburgischen Erblanden mehrere kontemplative Ordensgruppen zur Aufhebung bestimmt, darunter die Klarissen.

Diese Politik darf weder auf eine einfache Formel von "Kirchenfeindschaft" reduziert noch als rein bürokratische Modernisierung verharmlost werden. Für die betroffenen Frauen bedeutete sie die Auflösung einer rechtlich anerkannten Lebensform, zu der viele durch lebenslange Profess gebunden waren. Vermögen wurde dem Religionsfonds zugeführt, Novizinnen mussten entlassen werden, Gemeinschaften wurden zerstreut. Gerade die Haller Quellen zeigen die Spannung zwischen staatlichem Nutzenbegriff und dem Selbstverständnis der Ordensfrauen besonders deutlich.

26. Januar 1782: die Nachricht trifft den Konvent im Chor

Der detaillierteste Bericht über den Tag der Aufhebung stammt nicht aus der staatlichen Verwaltung, sondern aus dem Umfeld der Ordensfrauen selbst. Anna Clara von Störzinger, Klarissin in Hall, berichtete ihrer Schwester Franziska Salesia von Störzinger im Innsbrucker Servitinnenkloster über die Ereignisse; diese übernahm den Inhalt in die Servitinnenchronik. Dadurch besitzen wir eine seltene weibliche Innenperspektive auf einen Vorgang, der in amtlichen Akten gewöhnlich in Verwaltungsformeln erscheint.

Am Vormittag des 26. Januar 1782 befanden sich die Schwestern im Chor, als der staatliche Kommissär mit zwei weiteren Herren plötzlich Einlass verlangte. Die Gemeinschaft wurde im Refektorium versammelt; der kaiserliche Befehl umfasste 34 Punkte. Schlüssel, Vermögensbücher und Bargeld mussten herausgegeben werden. Äbtissin, Priorin, Seniorin sowie Küchen- und Kellermeisterin hatten eidlich zu versichern, nichts zu verbergen. Weitere Beamte versiegelten und inventarisierten die Bestände. Die staatliche Aufhebung griff damit innerhalb weniger Stunden in die religiöse, wirtschaftliche und räumliche Selbstordnung des Hauses ein.

"Kranke zu haben, Kinder zu unterrichten": der Versuch, die Gemeinschaft zu retten

Besonders aufschlussreich ist die unmittelbare Reaktion der Frauen. Nach dem Bericht boten sie an, Kranke zu pflegen, Kinder zu unterrichten oder auf andere Weise dem Gemeinwesen zu dienen, wenn man ihnen nur erlaube, als Gemeinschaft im Kloster zusammenzubleiben. Darin zeigt sich ein bemerkenswert klares Verständnis der neuen staatlichen Argumentation. Die Schwestern erkannten, dass ihr kontemplatives Leben als nicht hinreichend nützlich bewertet wurde, und antworteten mit dem Angebot genau jener Tätigkeiten, die der Josephinismus bevorzugte.

Sie gingen noch weiter und beantragten, sich gegebenenfalls als Ursulinen oder Elisabethinen neu konstituieren zu dürfen, also als Gemeinschaften, deren Erziehungs- beziehungsweise Krankenpflegeaufgaben dem staatlichen Nützlichkeitsdenken eher entsprachen. Die Hofkanzlei wies dieses Gesuch am 30. April 1782 ab. Damit wird deutlich, dass es der Regierung nicht bloß um eine funktionale Umgestaltung des bestehenden Konvents ging, sondern um die tatsächliche Auflösung des Klarissenhauses.

Ein Tag ohne gekochte Mahlzeit

Die Chronik bewahrt ein kleines Detail, das die abstrakte Aufhebungsentscheidung unmittelbar in den Alltag übersetzt. Am Tag der Bekanntgabe kochten die Schwestern aus Kummer nicht. Sie aßen lediglich einige Nüsse und tranken etwas Wein; nach eigener Mitteilung konnten sie nichts anderes tun als weinen und beten. Historisch ist dieses Detail nicht deshalb wichtig, weil es eine dramatische Szene illustriert, sondern weil es die Erschütterung der gewohnten Gemeinschaftsordnung zeigt: Selbst die routinemäßige Küche kam zum Stillstand.

Gleichzeitig wurden Eingaben nach Wien geschickt. Eine kam von den Klarissen selbst, eine von der Landschaft und eine dritte sogar vom kaiserlichen Kommissär, der auf die Nachteile der Aufhebung für Kreis und Landschaft hinwies. Die Frauen warteten zwischen Hoffnung und Furcht auf eine mögliche Änderung. Die Novizinnen mussten jedoch binnen eines Monats entlassen werden; den Professschwestern wurde zunächst eine Übergangsfrist eingeräumt.

Inventarisierung als Eingriff in die klösterliche Privatsphäre

Die Aufhebung bedeutete nicht nur den Verlust des Hauses, sondern eine umfassende staatliche Durchleuchtung des Besitzes. Beamte waren Tag und Nacht im Kloster, Räume wurden versiegelt, Bücher und Vorräte aufgenommen, Silber und Paramente geschätzt. Jede materielle Schicht des klösterlichen Lebens musste in eine verwertbare Verwaltungskategorie übersetzt werden. Selbst kleine persönliche Geldbestände der Schwestern wurden zunächst bis auf einen Kreuzer eingezogen.

Aus heutiger Sicht liegt darin ein paradoxes Ergebnis: Gerade der administrative Zugriff, der das Kloster auflösen sollte, bewahrte in den Inventaren Informationen über dessen Alltag. Die staatliche Expropriation erzeugte eine Quelle, die Ernährung, Hauswirtschaft und materielle Frömmigkeit detaillierter dokumentiert als viele klostereigene Chroniken. Die Aufhebungsakten sind deshalb zugleich Zeugnisse institutioneller Gewalt und Archive des verschwindenden Alltags.

Der Kampf um das gemeinsame Weiterleben

Auch nach der formellen Aufhebung versuchten die Klarissen, wenigstens als Gemeinschaft zusammenzubleiben. Im Juni 1782 wurde jede Schwester einzeln gefragt, was sie künftig tun und wohin sie gehen wolle. Die Frauen beharrten darauf, miteinander im Kloster bleiben zu dürfen; falls dies unmöglich sei, baten sie um ein gemeinsames Haus in Hall oder in der Nähe. Der Haller Stadtarzt Egle erklärte sich sogar bereit, das Klostergebäude zu kaufen und es ihnen gegen Mietzins zu überlassen.

Die Regierung lehnte auch diese Lösung ab. Weder im bisherigen Kloster noch in einem anderen Haus sollte ein gemeinschaftliches Zusammenwohnen gestattet werden. Damit wurde nicht nur die juristische Institution aufgehoben, sondern ausdrücklich auch die Fortsetzung der religiösen Lebensgemeinschaft in privater Form verhindert. Dies ist für das Verständnis der Aufhebung wesentlich: Der Staat griff nicht allein auf Vermögen und Gebäude zu, sondern zerschnitt bewusst die soziale Struktur des Konvents.

21. Oktober 1782: die Zerstreuung der Gemeinschaft

Am 21. Oktober 1782 mussten die Klarissen das Haus endgültig räumen. Die meisten blieben im Raum Hall. Acht bezogen Schloss Scharnstein, acht die sogenannte Nagglburg beziehungsweise das Hueber-Schlössl, sieben das Rozzio-Schlössl, fünf fanden bei einer Frau Griessenböck in der Stadt Unterkunft; andere gingen zu Verwandten. Die Gemeinschaft wurde damit in kleine Gruppen zerlegt, die räumlich zwar teilweise nahe beieinander lebten, aber keinen anerkannten gemeinsamen Konvent mehr bilden durften.

Die Aufteilung ist sozialgeschichtlich besonders aussagekräftig. Ein jahrzehntelang auf ein gemeinsames Leben ausgerichteter Frauenverband musste plötzlich in privaten Häusern und Schlössern Unterkunft suchen. Für ältere Schwestern war die Veränderung besonders einschneidend: Sie verloren nicht nur Kirche und Zelle, sondern Tagesordnung, institutionelle Versorgung und einen großen Teil ihres vertrauten sozialen Umfeldes. Die Geschichte des Klosters endet daher nicht 1782; sie setzt sich in den Biographien der ehemaligen Klarissinnen fort.

Anna Clara von Störzinger: eine einzelne Biographie nach der Aufhebung

Anna Clara von Störzinger ist durch die Chronik ihrer Schwester ungewöhnlich gut fassbar. Am 5. Oktober 1782 kam sie vorübergehend in das Innsbrucker Servitinnenkloster. Obwohl sie in weltlicher Kleidung eintraf, zog sie dort wieder ihren groben Klarissenhabit an, nahm weitgehend am Chorgebet teil, aß im Refektorium und schlief in der Zelle ihrer Schwester. Wenige Tage später zogen beide nach Pradl. In dieser kurzen Episode wird sichtbar, wie stark Ordensidentität und gemeinschaftliche Praxis auch nach dem staatlichen Ende des Klosters weiterwirkten.

Im Dezember 1783 erkrankte Anna Clara schwer und starb nach kurzer Krankheit. Sechs ehemalige Haller Klarissinnen besuchten sie am Vorabend ihres Todes. Nach ihrem Tod wurde sie wieder in den Klarissenhabit gekleidet; die Chronik berichtet von großem Zulauf aus der Bevölkerung zu ihrer Aufbahrung und Beerdigung. Der Vorgang zeigt, dass die soziale Erinnerung an die aufgehobene Ordensgemeinschaft nicht mit dem Schließen der Klosterpforte verschwand. Ehemalige Mitschwestern und städtische Öffentlichkeit nahmen weiterhin Anteil an ihren Lebenswegen.

Die letzte Haller Klarissin

Die personelle Geschichte des Konvents reichte weit über 1782 hinaus. Als letzte ehemalige Haller Klarissin gilt Apollonia Mayr, die 1837 im Alter von 87 Jahren in Pradl starb. Zwischen ihrer Profess in einer noch funktionierenden barocken Ordenswelt und ihrem Tod lagen mehr als fünf Jahrzehnte nach der Aufhebung. In ihrer Biographie verbanden sich zwei Epochen: die alte klösterliche Ordnung des 18. Jahrhunderts und eine neue staatliche und gesellschaftliche Ordnung, in der ihr früheres Kloster längst nicht mehr bestand.

Mit solchen Lebensläufen wird die Aufhebungsgeschichte zur Erinnerungsgeschichte. Das Kloster überdauerte in Habit, Gebetsgewohnheiten, Kontakten zwischen ehemaligen Schwestern, in Nekrologien und in den Erinnerungen der Haller Bevölkerung. P. Dismas Tuzer begann 1850 sogar einen Band mit Lebensbeschreibungen mehrerer Haller Klarissinnen, die er noch persönlich gekannt hatte. Dass solche biographischen Erinnerungen gesammelt wurden, zeigt, wie lange die aufgelöste Gemeinschaft im franziskanischen Gedächtnis fortlebte.

Profanierung der Kirche und Übertragung der Reliquien

Nach dem Auszug der Frauen blieb die Kirche zunächst geschlossen. Am 5. April 1783 profanierte der Innsbrucker Dekan Jakob Norz den Sakralraum. Damit endete seine kirchenrechtliche Funktion. Liturgische Geräte und Paramente wurden bewertet, verkauft oder anderen kirchlichen Einrichtungen zugewiesen; die Reliquien Eusebius und Tiburtius kamen in die Haller Franziskanerkirche. Auch hier zeigt sich die typische Dynamik josephinischer Aufhebungen: Ein sakraler Gesamtzusammenhang wurde zerlegt, seine Einzelteile erhielten unterschiedliche neue Wege.

Der Verlust der Kirche ist kunsthistorisch besonders schmerzlich, weil ein geschlossener barocker Frauenklosterraum mit franziskanischer Ausstattung verschwand. Die erhaltenen Nachrichten zu drei Altären, Orgel, Krippe, Heiligem Grab, Reliquien und Paramenten lassen wenigstens einzelne Bestandteile erkennen. Für eine vollständige Rekonstruktion wären ältere Pläne, die Ansicht von 1768, Inventare und die Franziskanerchroniken gemeinsam auszuwerten.

Verkauf von Gebäuden und Gütern

Bis 1789 waren wesentliche Realitäten des Klosters veräußert. Das Klostergebäude mit zwei Gärten brachte 3.600 Gulden, das Beichtigerhaus 650 und das Haus für Bedienstete 275 Gulden. Für die Grundstücke wurden 10.875 Gulden erlöst, wobei allein Waldgries mit 10.750 Gulden den nahezu gesamten Betrag ausmachte. Diese Zahlen veranschaulichen, wie der vormals zusammenhängende klösterliche Wirtschaftsorganismus nach der Aufhebung in einzelne veräußerbare Objekte zerlegt wurde.

Für 1786 ist überliefert, dass die drei genannten Gebäude einem Herrn Eis von Salheim zur Errichtung einer Salpeteranlage sowie einer Leinwand- und Garnstrumpffabrik überlassen werden sollten. Lindner konnte nicht sicher feststellen, in welchem Umfang diese Projekte tatsächlich realisiert wurden. Gerade hier ist Quellenkritik erforderlich: Die staatliche Planung ist dokumentiert; aus ihr darf nicht automatisch eine langjährige tatsächliche Fabriknutzung konstruiert werden.

Vom Kloster zur Kaserne

Im frühen 19. Jahrhundert wurden Teile der ehemaligen Klostergebäude zeitweise als Kaserne verwendet. Damit änderte sich die Funktion des Areals grundlegend. Wo zuvor Klausur, Chorgebet und klösterliche Hauswirtschaft den Tagesrhythmus bestimmten, zogen nun militärische Nutzungen ein. Die ehemalige Kirche verfiel zunehmend und war in den 1820er Jahren bereits zur Ruine geworden.

Die Umnutzung war keine bloße Episode des Bauwesens. Sie zeigt exemplarisch, wie säkularisierte Klosteranlagen nach 1782 zu verfügbaren Immobilien der staatlichen und wirtschaftlichen Infrastruktur wurden. Sakrale Raumordnungen verloren ihre ursprüngliche Funktion; ehemalige Zellen, Flure, Höfe und Wirtschaftsbereiche mussten neuen Zwecken angepasst werden. Dadurch gingen Kunstwerke und bauliche Zusammenhänge verloren, zugleich blieben Teile der massiven Bausubstanz erhalten.

1830: die psychiatrische Anstalt im ehemaligen Kloster

In den 1820er Jahren entschied Kaiser Franz I., die stark verfallene Anlage für eine psychiatrische Institution adaptieren zu lassen. Nach umfangreichen Umbauten wurde 1830 die damalige k.k. Provinzial-Irrenanstalt eröffnet. Historische Begriffe dieser Art werden hier ausschließlich als zeitgenössische Institutionsbezeichnungen verwendet. Die Umnutzung leitete eine völlig neue, bis in die Gegenwart reichende Geschichte des Standortes als Ort psychiatrischer Behandlung ein.

Architekturgeschichtlich ist bemerkenswert, dass die Grundstruktur des ehemaligen Klosters mit Hof- und Gangsystem für die neue Institution weiterverwendet werden konnte. Der klösterliche Bautyp bot abgeschlossene, gegliederte Räume, die für die damaligen Konzepte institutioneller Unterbringung umgeformt wurden. Die bauliche Kontinuität bedeutet jedoch keine funktionale Kontinuität: Die religiöse Gemeinschaft war seit Jahrzehnten verschwunden, die Kirche ruinös, und das Erscheinungsbild wurde durch die neuen medizinischen Anforderungen tiefgreifend verändert.

Was vom Kloster heute noch sichtbar ist

Das Bundesdenkmalamt führt den heutigen Trakt I des psychiatrischen beziehungsweise Landeskrankenhauses als ehemaliges Klarissinnenkloster unter Schutz. Die Adresse wird mit Thurnfeldgasse 14b angegeben. An der Südfront sind Teile barocker Bausubstanz noch ablesbar, doch ist das Gebäude von den späteren Krankenhausumbauten so stark geprägt, dass ein unvorbereiteter Betrachter darin kaum ein ehemaliges Frauenkloster erkennen würde.

Gerade deshalb verdient der Standort eine sorgfältige historische Kennzeichnung. Ein verschwundenes Kloster ist nicht bedeutungslos, weil seine Kirche fehlt oder seine Fassaden verändert sind. Die frühere Raumordnung, die schriftlichen Quellen und die Erinnerung an die Frauen, die hier lebten, bilden eine historische Schicht des heutigen Krankenhausareals. Die Geschichte des Platzes umfasst damit sehr unterschiedliche Institutionen, deren jeweilige Bedeutung nicht gegeneinander ausgespielt werden sollte.

1802: die Gebeine der Klarissinnen bei St. Nikolaus

Die Klosterkirche hatte eine Gruft besessen, in der verstorbene Schwestern bestattet wurden. 1802 wurden ihre Gebeine aus dem ehemaligen Klosterbereich an die Südseite der Haller Stadtpfarrkirche St. Nikolaus übertragen. Dort erinnert eine Gedenktafel an die Haller Klarissinnen. Damit erhielt die aufgelöste Gemeinschaft einen neuen Erinnerungsort im städtischen Sakralraum.

Die Umbettung ist kulturgeschichtlich bedeutsam, weil sie den endgültigen Verlust des alten Klosterfriedens mit einer Form öffentlicher Memorialisierung verband. Während die Klosterkirche verfiel, blieb das Totengedenken erhalten. Die Tafel an St. Nikolaus ist heute eines der wenigen sichtbaren Zeichen, die unmittelbar auf die ehemalige Gemeinschaft verweisen und sich für eine fotografische Dokumentation besonders eignen.

Die Haller Klarissen als Teil weiblicher Stadtgeschichte

Die Geschichte St. Sebastians erweitert das Bild der frühneuzeitlichen Stadt Hall um eine spezifisch weibliche Institution. Ordensfrauen verfügten in der politischen Öffentlichkeit nur über begrenzte formale Handlungsmöglichkeiten, leiteten innerhalb des Klosters jedoch einen komplexen Haushalt und eine religiöse Körperschaft mit erheblichen Vermögenswerten. Äbtissin und Amtsträgerinnen mussten wirtschaftliche Entscheidungen treffen, Güter verwalten, Personal organisieren, Novizinnen aufnehmen und die innere Ordnung aufrechterhalten.

Die Aufhebungsquelle zeigt darüber hinaus, dass die Schwestern in einer Krise kollektiv argumentierten und konkrete Alternativen vorschlugen. Ihr Angebot von Krankenpflege und Unterricht war nicht bloß Ausdruck von Verzweiflung, sondern eine strategische Reaktion auf die Sprache der Reformpolitik. Die Frauen erscheinen damit als historische Akteurinnen, nicht nur als Objekte staatlicher Verfügung. Für eine Geschichte Halls im 18. Jahrhundert gehört dieser Konvent daher ebenso zur Stadt- und Sozialgeschichte wie zu Ordens- und Kirchengeschichte.

Materielle Frömmigkeit zwischen Krippe, Reliquie und Buch

In der Gesamtschau zeichnet sich eine Frömmigkeitskultur ab, die mehrere Medien miteinander verband. Reliquien stellten heilige Nähe her, Altarbilder strukturierten den Kirchenraum, die Orgel gab der Liturgie Klang, Krippe und Heiliges Grab vergegenwärtigten Heilsgeschichte saisonal, Bücher begleiteten Gebet und geistliche Lektüre, und Paramente machten die wechselnden Festzeiten sichtbar. Keine dieser Formen stand für sich allein.

Gerade in einem klausurierten Frauenkloster waren diese Dinge Träger einer Innenwelt, die für Außenstehende nur begrenzt zugänglich war. Das Aufhebungsinventar macht deshalb sichtbar, was die Klausur zuvor weitgehend verborgen hatte. Es ist eine historische Ironie, dass die gewaltsame staatliche Öffnung des Hauses 1782 einen Bestand dokumentierte, der heute unsere wichtigste Grundlage für die Rekonstruktion des inneren Lebens darstellt.

Das Haller Klarissenkloster im Vergleich mit anderen Tiroler Frauenklöstern

St. Sebastian bestand wesentlich kürzer als alte Frauenstifte und mittelalterliche Klarissenhäuser in Brixen oder Meran. Gerade diese kurze Zeitspanne macht den Konvent jedoch zu einer konzentrierten Fallstudie des 18. Jahrhunderts. Gründung, Ausbau, wirtschaftliche Konsolidierung, barocke Festkultur und josephinische Aufhebung liegen dicht beieinander. Die meisten erhaltenen Quellen stammen aus der letzten Phase und lassen daher einen vergleichsweise klaren Endzustand erkennen.

Besonders ungewöhnlich ist die Kombination von staatlichem Inventar und weiblicher Erzählquelle. Viele aufgehobene Klöster sind vor allem durch Verwaltungsakten bekannt; in Hall ergänzt die Servitinnenchronik die behördliche Perspektive um emotionale und soziale Erfahrungen. Dadurch lässt sich der Gegensatz zwischen staatlicher Rationalisierung und gelebter Ordensgemeinschaft besonders anschaulich untersuchen, ohne den historischen Vorgang auf eine einfache Täter-Opfer-Erzählung zu reduzieren.

Forschungsstand und offene Fragen

Die wichtigste ältere archivalische Grundlage ist August Lindners Untersuchung der Klosteraufhebungen, die den Haller Bestand aus damals noch zugänglichen Akten sehr ausführlich auswertete. Florentin Nothegger erschloss im 20. Jahrhundert die franziskanischen Quellen und die Kunst- und Handwerksbeziehungen zwischen Männer- und Frauenkloster. Hinzu kommen Max Straganz' Arbeit im Zusammenhang mit der Geschichte der späteren Heil- und Pflegeanstalt, die Bestände des Archivs der Tiroler Franziskanerprovinz sowie der ULB-Katalog Cod. 1004.

Mehrere Forschungsfelder bleiben offen. Das 32-blättrige Originalinventar von 1782 wäre für eine vollständige Sachkulturanalyse neu zu edieren; die Visitation von 1756 könnte die innere Ordnung genauer beleuchten; Cod. 1004 sollte titelweise ausgewertet werden; die von P. Dismas Tuzer gesammelten Lebensbeschreibungen ehemaliger Klarissinnen könnten biographische Perspektiven eröffnen. Ebenso wäre eine systematische bauhistorische Untersuchung wünschenswert, die erhaltene Substanz des heutigen Krankenhausbaus mit den historischen Ansichten vergleicht.

Bedeutung für die Kulturgeschichte Tirols

Das ehemalige Klarissenkloster St. Sebastian gehört nicht zu den großen monumentalen Klosteranlagen Tirols, und gerade darin liegt sein besonderer Quellenwert. Die überlieferten Dokumente führen unmittelbar in jene Bereiche, die in repräsentativen Klostergeschichten oft am Rand stehen: Essensvorräte, Zelleneinrichtung, medizinische Versorgung, Naturaltausch, weibliche Netzwerke, persönliche Reaktionen auf staatliche Eingriffe und das Weiterleben einer Ordensidentität nach der institutionellen Auflösung.

Aus diesen Details entsteht ein geschlossenes Bild: St. Sebastian war ein geistlicher, wirtschaftlicher und sozialer Frauenraum im Haller Stadtgefüge. Seine Geschichte beginnt mit einer bewusst dotierten barocken Neugründung und endet nicht mit dem Aufhebungsdekret, sondern setzt sich in verstreuten Schwestern, übertragenen Reliquien, verkauften Gütern, umgenutzten Gebäuden, einer psychiatrischen Institution und wenigen sichtbaren Erinnerungszeichen fort. Das Kloster ist damit ein Beispiel dafür, wie historische Orte selbst dann weiterwirken können, wenn ihre ursprüngliche Architektur und Funktion weitgehend verschwunden sind.

Quellen und Literatur

August Lindner: Die Aufhebung der Klöster in Deutschtirol 1782-1787. Ein Beitrag zur Geschichte Kaiser Josephs II. Teil I: Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg, III. Folge, Heft 28, Innsbruck 1884, S. 157-234; Fortsetzungen in den folgenden Heften. Abschnitt: Clarissinen zu St. Sebastian in Hall.

Florentin Nothegger: Klöster in Hall und ihr Wirken. In: Haller Buch. Schlern-Schriften 106, Innsbruck 1953, S. 290-336; darin zur Geschichte der Klarissen von St. Sebastian.

Max Straganz: Das Klarissenkloster St. Sebastian in Hall. In: 100 Jahre Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Geistes- und Nervenkranke in Hall, Hall 1931.

Florentin Nothegger: Kunstfertige Mitglieder der Tiroler Franziskanerprovinz im 17. und 18. Jahrhundert. In: Alemannisches Jahrbuch 1971/72, S. 338-379.

Archiv der Tiroler Franziskanerprovinz, Hall in Tirol: Haus- und Provinzchroniken sowie Bestände zum ehemaligen Klarissenkloster St. Sebastian; historische Ansicht der franziskanischen Männer- und Frauenklöster von 1768.

Tiroler Landesarchiv, Innsbruck: Akten der geistlichen Kommission und Aufhebungsinventar des Klarissenklosters St. Sebastian zu Hall vom 5. Februar 1782; Verzeichnisse zur Verteilung von Paramenten und weitere Aufhebungsakten.

Chronik des Innsbrucker Servitinnenklosters, begonnen von Victoria Schnell und fortgeführt von Franziska Salesia von Störzinger; Bericht über die Aufhebung des Haller Klarissenklosters und über Anna Clara von Störzinger.

P. Dismas Tuzer: Nachträge zu P. Herculan Oberrauchs Leben, begonnen 1850; darin Lebensbeschreibungen mehrerer Haller Klarissinnen, die der Verfasser noch persönlich kannte.

Universitäts- und Landesbibliothek Tirol, Cod. 1004: Verzeichniß der in dem Klarissenkloster zu Hall befündlichen Bücher. Aufhebungskatalog des 18. Jahrhunderts mit 60 Werken in 117 Bänden.

Diözesanarchiv Brixen, Konsistorial-/Ordinariatsarchiv, KA III, 0898: Visitationen, darunter Visitation des Klarissenklosters zu Hall 1756.

Bundesdenkmalamt: Denkmalliste Tirol, Hall in Tirol, Trakt I des Psychiatrischen Krankenhauses, ehemaliges Klarissinnenkloster, Thurnfeldgasse 14b.

Br. Karl M. Schnepps OFM: Franziskanische Gemeinschaften in Hall. In: HALLeluja, Pfarrmagazin Hall in Tirol, Frühjahr 2020.

Historisches Archiv beziehungsweise heutige Dokumentation des Landeskrankenhauses Hall: Geschichte des ehemaligen Klosterareals und der seit 1830 dort bestehenden psychiatrischen Institution.

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Ergänzungen: Wolfgang Morscher

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