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Gewalt widerfahre, „sonst wird ein solcher Ruhestörer nach dem Kriminalgesetz gestraft". 1) Auch lässige Behörden bekamen aus der Hofburg einen Rippenstoss. Im Fall eines Sittlichkeitsdeliktes wird das Gericht Sonnenburg beauftragt, „auf der Stelle die Vernehmungen zu pflegen" und das Geeignete vorzukehren, „widrigenfalls werde ich selbst verhören und werde wissen, was ich weiter zu tun habe". 2) Die Praxis der Massregelungen gegen Personen, welche ob ihrer Gesinnung anrüchig waren, von Hormayr in weit größerem Stil einst in Szene gesetzt, kostete auch unter Hofer noch einige Opfer. Nicht so sehr er, als solche, die sein Ohr besaßen, veranlassten die Abführung von vier geistlichen Professoren: zwei der Hochschule, Feilmoser 3) und Albertini, zwei des Gymnasiums, Gilg und Jud, und des Normalschuldirektors Hubel. Gilg und Jud waren den Burggräflern vom churischen Kirchenkonflikt her wohlbekannte Namen. 4) Sie wurden unter bewaffneter Begleitung nach Bruneck abgeführt. Jud und Hubel wurden später in Meran, die andern in Taufers interniert. 5) Gymnasialdirektor Nitsche suchte in einer Audienz bei Hofer unter dem Hinweis, dass gerade die Jahresschlussprüfungen stattfinden sollen, 6) seine zwei Kollegen frei zu bekommen. Da holte er sich aber eine kurze Abfertigung: so schlechte Schulen soll man niederreißen und andere aufmachen, die für das Seelenheil besser wären. 7) Wie diesen Innsbrucker Professoren erging es auch dem Gymnasiallehrer Anton Breitenlechner in Brixen. Der Arzt und Professor Luzenberg, der in Lefebres Tagen zu auffällig mit den Bayern verkehrt hatte, entzog sich einer in ihren Folgen vielleicht unangenehmen Aufmerksamkeit dadurch, dass er für einige Zeit das Stift Wilten zum 1) Hofer an das Gericht Landeck, Sept. J. M. |
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