644 - Giovanellis Anordnungen


Etschland, einer vom Pustertal und einer von Oberinntal. Diese Abgeordneten wären als Bevollmächtigte des Landes zu betrachten und könnten also im Namen des Landes votieren, was um so notwendiger wäre, da die Administration im Namen des Landes geführt werden muss. Die Geschäfte müssten in verschiedene Fächer geteilt und für jedes ein Referent bestellt werden. Ein Appellationsrat sollte beständiger Beisitzer sein, um für die Justizgegenstände immer Informationen geben zu können. Dazu möchte ich den Herrn v. Peer vorschlagen, er ist ein Mann voll Kenntnis und Kraft, welcher gegen Reinhart und Konsorten, die man doch nun einmal, bis Schneeburg zurückkommt, nicht wegwerfen kann, die kräftigste Opposition halten würde. Als Räte weiß ich niemanden als Daubrawik, Rapp, Anderlan und Trentinaglia. Das Defensionale bleibt von dieser Stelle getrennt und wird dem Hofer vorbehalten, welcher sich dagegen ins Politische nicht einmischt und sich begnügt, die Beschlüsse des Ausschusses kräftig durchzuführen und dafür auch, wenn nötig, seine militärische Macht einzusetzen. Ich glaube, vor der Hand kann man nicht weiter gehen; ich bin sehr zufrieden, wenn ich diese Ideen durchsetzen kann." Das Auskunftsmittel einer verschiedenen Autorisation für den Sandwirt und für die Administration erschien Giovanelli ganz glücklich: „Hofer kann handeln als Oberkommandant, wie er es für gut findet, also auch im Namen des Kaisers. Aber der Ausschuss, das Zentrale, handelt immer nur im Namen des Landes. Durch diese Unterscheidung lassen sich alle Vorteile vereinigen. Wie dem Hofer als Diktator nichts vorgeschrieben werden kann, so kann auch kein Beamter zur Verantwortung gezogen werden."

Diese Auseinandersetzungen, welche zugleich Einblick gewähren in gewisse persönliche Gegensätze und in die auch da wieder mitspielende Differenzierung zwischen Nord und Süd, lesen sich wie ein vertraulicher Motivenbericht zum Patent vom 29. September. Nur hat sich hier Giovanelli noch nicht geäußert über die im Patent dann beliebte Art der Heranziehung sogenannter Landesvertreter und über die von ihm gewählte Kautel, damit durch den augenblicklichen Notbehelf der alten Landesverfassung nicht präjudiziert werde. Dies trug er nach, als er am 2. Oktober in der Lage war, dem Vater ein gedrucktes Exemplar seines Operates zu senden: „Ich schicke Ihnen nun den Entwurf der Einrichtung der neuen Zentralbehörde. Ich weiß, dass Sie mit vielem nicht einverstanden sein werden. Aber wenn Sie die Gründe wissen, werden Sie sicher damit zufrieden sein. Die Herren Stände befanden sich immer bei den Sitzungen als Auskultanten ohne Stimmrecht, ein Umstand, der wohl zu berücksichtigen ist. Will man bei der landschaftlichen Form bleiben, so muss man ihnen, den bisherigen Assessoren, auch ein Votum geben oder sie förmlich absetzen und andere ernennen. Beides ist gleich schwer



Quelle: Josef Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809, Innsbruck 1909, S. 644

Rechtschreibung behutsam angepasst.
© digitale Version www.SAGEN.at, Wolfgang Morscher 2009.