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Widerstand die Rettung des so teuren Vaterlandes oder den gänzlichen Untergang desselben herbeiführen würde." 1) Um die Regierungsmaschine in Gang zu erhalten, genügte die bäuerliche Gesellschaft in der Hofburg nicht. Da brauchte es doch die oft verlästerten Beamten. Aus der ersten Woche seiner Regentschaft datiert Hofers Erlass, der die Wiederherstellung der notwendigen Behörden, damit jedermann Recht und Hilfe finde, verkündet. Eine provisorische Generallandesadministration als oberste Stelle für Politisches und Finanzen, die Generalkreiskommissariate, die Appellationsgerichte, Finanzdirektionen und die unteren Gerichts- und Kameralinstanzen sollten pünktlich den ihnen gebührenden Geschäften obliegen und auf Achtung und Gehorsam beim Volke zu rechnen haben. 2) Zu Beginn des Aufstandes und während desselben war so viel von der alten Landesverfassung, von der dem Volke entzogenen Teilnahme an der Regierung gesprochen worden. Man scheint sich dessen in der Hofburg erinnert zu haben. Und so wurde denn ein bisschen Landtag gespielt. Die Gemeinden um Innsbruck, die zum Gericht Sonnenburg zählten, hatten Ausschüsse zu wählen und in Hofers Residenz zu entsenden. Auf 8 Uhr morgens des 28. August war eine Sitzung angesagt. Über deren Verlauf hat sich nur eine sehr dürftige Überlieferung erhalten. Wir kennen einzelne Teilnehmer und wissen von zwei Beratungsgegenständen. Der eine war die Versehung mit Lebensmitteln und der andere Hofers Erlass vom 23. 3) Nur über diesen hat sich eine Beschlussfassung der Konferenz erhalten. Sie gibt sich als eine Erläuterung der Hoferschen Verfügung. Die Generaladministration wird als gemeinsame oberste Landesbehörde dargestellt, welcher die drei Generalkommissariate nach Art der unter Österreich bestandenen Kreisämter untergeordnet sind. Damit sollte offenbar die bayrische Zerreißung des Landes in drei getrennte Teile aufgehoben sein. Die Finanzdirektionen sind, so spricht sich ein zweiter Artikel aus, für nichts anderes als für Kameraloberämter anzusehen, die gleichfalls unter Österreich bestanden und deren Stelle bisher von den Kreisämtern, welche 1) 19. Aug. Cop. in A. D. Mit Hofer unterschrieb Luxheim, welcher das Schreiben verfasste. |
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