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Intendanten Anglés in Salzburg und dessen Aufforderung zur Räumung des Landes beantwortete er mit dem Hinweis, dass er von seiner vorgesetzten Behörde nicht autorisiert sei. Dem Volke wurde versichert, es sei nur eine bösartige Finte des Gegners, der damit leichteren Kaufes eindringen wolle. In demselben Sinne war es gehandelt, wenn Taxis durch die Schutzdeputation eine Reihe von Gründen veröffentlichen ließ, aus denen die ihm zu Kochel eingehändigte Zeitung nicht die Wahrheit melden könne. 1) Ein Flugblatt verbreitete die Meldung des Generals Schmidt an Philipp Wörndle: der Franzose dringe in Kärnten vor unter Berufung auf einen nicht bestätigten Waffenstillstand, das werde nur eine Kriegslist sein, die um so mehr zur eigenen Hut mahne. Von demselben General hatte die Innsbrucker Deputation Depeschen über österreichische Siege in der ersten Juliwoche erhalten. Sie publizierte dieselben mit dem Beifügen, dass solche Berichte gegen Waffenstillstandsgerüchte zu doppelter Vorsicht auffordern, der Feind scheine „nur seinen Rückzug durch Tirol forcieren zu wollen". Am folgenden Tag (23.) zur Kenntnis jener Weisung des Erzherzogs Johann an Buol gelangt, beeilte sich die Deputation, auch sie zu veröffentlichen mit den begleitenden Worten: „Damit wird unser gestern mitgeteiltes Urteil über den Waffenstillstand noch verstärkt und wir fordern um so mehr auf zur Verteidigung gegen den arglistigen Feind." Die Worte des Erzherzogs nahm jedermann als Widerlegung dessen, was bisher nur von gegnerischer Seite ausgestreut war. Wer noch geschwankt hatte, warf den Zweifel über Bord. 2) Beobachteten Hormayr und Buol noch immer eine gewisse Zurückhaltung, 3) so machte sich Hofer, der in diesen Tagen in Pustertal weilte, 1) Der Feind habe mit der Zeitung nur einen Bauer geschickt, während im Fall der Wahrheit sie von Offizieren übergeben worden wäre; gleich nach Zustellung habe der Feind das Gefecht wieder aufgenommen, was allein schon das Bestehen einer Waffenruhe widerlege; die letzten österreichischen Kuriere hätten Siege der Kaiserlichen, aber keinen Vertragsschluss gemeldet; also möge sich das Volk beruhigen und nur an eifrige Verteidigung denken. — An alle Vorpostenkommandos erging ein solcher Erlass der Deputation (20. Juli). |
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