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Nons- und Sulzberg, Malanotti und Steffenelli, werden für aufgehoben erklärt. Mit dem Intendanten und der Generalität ist unausgesetzt enges Einvernehmen zu unterhalten. Für die zu organisierenden Kompagnien werden die Waffenfähigen vom 16. bis zum 45. Jahre herangezogen, aus je vier oder sechs Kompagnien Bataillone gebildet. Für die zahlreichen Ranzionierten requirierte Hormayr Kleidung und Waffen, um durch sie die militärische Wehrmacht im Land zu vermehren. Alles Bestimmungen, 1) die für ein Land, dessen Volk in einem fort unter Waffen stehen musste, gewiss not taten. 2) Ob sie bei der Bevölkerung, welche gerade in solchen Dingen bürokratische Leitung besonders schwer ertrug, auf einhellige Zustimmung rechnen konnten, darf man bezweifeln. Von Hofer wenigstens liegt ein Fall vor, welcher zeigt, dass der Sandwirt an einer mit der Intendantschaft konkurrierenden Gewalt festhielt. Anfangs Juli erschien Hormayrs bestellter Kommissär Plawen in Schlanders mit einer offenen Ordre zur Aufstellung von zwanzig Kompagnien zum Grenzschutz bei Reutte. Von diesen sollte das Gericht Schlanders und Montan drei liefern. Plawen hielt vor dem versammelten Ausschuss den Vortrag. Die Bauern sagten nicht sogleich zu, sondern wollten die Meinung des unter ihnen angesehenen Hauptmanns Frischmann hören. Der aber ließ ihnen durch seinen Adjutanten Purtscher sagen, er habe von Hofer gemessenen Befehl, ohne dessen Wissen nichts vorzunehmen, die Südtiroler müssten bereit stehen, um Leiningen zu helfen, für Nordtirol sollten die dortigen sorgen. 3) In Hofers damaligen Erlässen wird niemals auf den Intendanten Bezug genommen, selbst wenn es sich, wie im Nonsberg, wo Hofer Ordnung zu machen suchte, um Schritte handelte, welche im Sinne Hormayrs waren. Einzelne Anzeichen scheinen 1) E. Johann zeichnet auf: Hormayr hat seine Anordnungen zur Verteidigung Tirols „da ich ihm alles mitteilte, aus meinen Entwürfen und Anträgen gezogen." |
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