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Tirols sind „der Erwerbungsurkunde von 1363 gemäß" wieder hergestellt. Da die Zeitumstände weder einen offenen Landtag, noch überhaupt eine Volkswahl gestatten, so wird zunächst ein Kongress von 24 ernannten Stimmführern für den 1. Mai nach Brixen berufen. Die Anzahl der Teilnehmer an dieser „ehrwürdigen Versammlung" kann beliebig vergrößert werden durch jeden, der von einer Stadt oder einem Viertl mit besonderen Aufträgen abgeordnet wird. Von dieser Freiheit macht das Patent selbst Gebrauch, indem es anstatt der „verfassungsmäßigen" sechs bäuerlichen Stimmführer gleich 22 ernennt. Das Verzeichnis weist zum größten Teil Namen, welche in der Vorgeschichte des Aufstandes begegnen: Buol, Arz, Reinhart, Stadler, Giovanelli, Nessing, Weller, Oberhuber, Linser, Steiner, Wintersteller, Fiechter, Neumayr, Hofer, Kahl, Wieland, Kemenater usf. Die Brixener Versammlung sollte beraten über die Wiederherstellung der alten Verfassung, Beschaffung der Vorräte, Belebung des Verkehrs und über das Defensionswesen. Diesem hat mit Beibehaltung der Scharfschützenkompagnien das neue österreichische Landwehrsystem zu dienen, das nichts anderes ist als „das auf die gegenwärtigen Zeitumstände und auf das im Verlaufe dreier Jahrhunderte so sehr veränderte Kriegswesen angepasste Landlibell von 1511". Die Wahl des Landeshauptmanns bleibt den Ständen vorbehalten, seine Stelle vertritt einstweilen Graf Ignaz Tannenberg. Das Patent ist die wortgetreue Verwirklichung der Wiener Besprechungen. Aber erlassen in einem Zeitpunkt, da noch kein österreichischer Soldat auf tirolischem Boden stand, war es eine Voreiligkeit, die in Hormayrs Temperament ihre Erklärung, aber nicht Entschuldigung findet. Der pomphaft angekündigte Kongress in Brixen ist nie zusammengetreten. Es war aber auch, abgesehen von der hässlichen Einladung zur Angeberei, eine Taktlosigkeit, da die unzeitige Nennung von Personen denselben nur Verlegenheiten bereiten musste. Erzherzog Karl hat dies, als ihm das Patent zu Gesichte kam, sogleich erkannt, sein Befehl zur Remedur kam aber zu spät.1) 1) Chasteler sandte ein Exemplar des Patentes an Jellachich, dieser an E. Karl. Der Erzherzog schreibt an Chasteler aus Altötting, 13. April (J. M.): Die Stelle, wo Preussens Okkupation erwähnt wird, ist zu tilgen. Die neu ernannten Beamten sind nicht zu nennen, ebenso wenig andere Personen, damit die Freunde Österreichs nicht vor der Zeit kompromittiert werden. Das Patent soll auch nicht von Villach und nicht vom 8. April, sondern von einem anderen Ort und von einem späteren Tage datiert werden. Soll die definitive Organisierung der Landesbewaffnung erst auf dem Landtage bestimmt werden, so kann die Beiziehung der Bewohner zur Befreiung doch nicht bis dahin verschoben werden. „Ich zweifle nicht, dass sich das Volk schon beim ersten Vorrücken der Unsrigen überall erhebt." — Chasteler hat eine neue Ausgabe des Patents mit den von Karl verlangten Änderungen veranlasst („Udine 13. April"), er musste aber melden, das das gedruckte Patent des Hormayrschen Entwurfes schon in aller Händen sei. Er sucht den Erzherzog zu beruhigen: |
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