4. Hexen, 1601, 1691

Einer Hexe wird ein Pulversack an den Hals gehängt; sie wird verbrannt und die Asche in fließendes Wasser geschüttet. Einer andern, die 1604 den gleichen Tod erleidet wird vorerst die linke Hand abgehauen. Der letzte Hexenprozess der Stadt fiel in das Jahr 1691.

Nach A. Näf,
(Chronik der Stadt und Landschaft St. Gallen. Scheitlin, 1850)

Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 4, S. 5
Für SAGEN.at korrekturgelesen von Irene Bosshard, März 2005.