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§. 7. Einheit des Germanischen
Volkes.
Das Germanische Volk, welches nach, dem Römischen das Weltherrschende
wird und ist, scheidet sich äußerlich in sich selbst
in zwei Massen ab. Die eine von diesen ist die Scandinavische, welche
wiederum sich in den Dänischen, Norwegischen und Schwedischen,
und die andere die eigentlich Deutsche, welche im Allgemeinen sich
in den Sächsischen (alte Sachsen, Friesen, Angelsachsen u.
s. f.), Fränkischen (Franken, Hessen, Burgunder u. s. f.) und
Gothischen (Ost - und Westgothen, Langobarden, Thüringer, Baiern
und Schwaben) Stamm eintheilt. Nach der Abendseite hin verwachsen
die Germanen mit Italischen und Celtischen [Keltischen] Stämmen,
woraus in sehr verschiedener Mischung die Romanischen oder Welschen
Völker hervorgehen, nach der Morgenseite verfließen in
sie Slavische Stämme, welche als Germanisirte Slaven erscheinen,
wie die Pommern, Brandenburger, Preußen u, s. f. Mit dieser
äußern Einheit ist eine innere identisch, welche in der
ältesten Zeit vorzüglich in der Identität der religiösen
Weltvorstellung erscheint. Jedoch ist eine bestimmte Nachweisung
derselben für den Deutschen Stamm nur fragmentarisch, nicht
an und für sich möglich, weshalb in dieser Hinsicht die
vollständig überlieferte Religion der Nordischen Völkergruppe
als Quelle zu nehmen ist.
F. J. Mone: Geschichte des Heidenthums im nördlichen
Europa. Th. II. p.. 1 -250- (Leipzig und Darmstadt. 1823. 8.)
Quelle: Das
Heldenbuch und die Nibelungen, Karl Rosenkranz, Halle 1829,
S. 7f
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