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DIE FINGERLINGSBRAUT An einigen Orten im alten Preußenlande nennen die Leute die Barstucken auch Fingerlinge wegen ihrer kleinen Gestalt. Dasaß zu einer Zeit beim Städtlein Leuenburg ein mannlich Geschlecht, die Freiherren von Eulenburg auf Prassen. Und da war auf Prassen gerade ein junges Edelfräulein, das war gar wunderhold und lieblich und von kleinem Wuchs, das sahe der König der Fingerlinge und begehrte es zu freien. Ließ deshalb sittiglich Werbung tun bei den Eltern durch eine Gesandtschaft seiner Zwergmännlein und ließ denen ansagen, wenn sie ihm ihre Tochter gewährten, so solle das Geschlecht derer von Eulenburg gesegnet fortblühen auf alle Zeiten und solle sotanes Glück haften an einem goldenen Fingerreif, der aber wohl und sorgsam bewahrt werden müsse und nimmer verloren gehen dürfe. Das Fräulein aber werde glücklich sein. Die Eltern überlegten sich den Antrag und fanden für wohlgetan, in ihn zu willigen, denn wer sähe nicht gern die Zukunft seines Geschlechts für alle Zeiten gesichert? Darauf bat die kleine Gesandtschaft, es möge ein Zimmer im Schlosse Prassen bestimmt werden, in welches die junge Braut hineinzuführen sei, jedem Lauscherauge und -ohr aber müsse das verschlossen bleiben. In diesem Zimmer nun werde der Barstuckenkönig das Fräulein empfangen. Dieses geschahe, das Fräulein wurde hineigeführt, und niemals hat ein sterbliches Auge es wiedergesehen, und niemand hat erfahren, wohin es gekommen. Man will nachher noch öfter in diesem Zimmer vom Treiben der Fingerlinge etwas wahrgenommen haben, als aber die Neugierde wuchs und die Lauscher es darauf anlegten, etwas zu erlauern und zu erlugen, haben die Fingerlinge das Schloß verlassen, das verheißende Glück ist aber bei dem Geschlecht dauernd geblieben, aus den Freiherren sind Grafen geworden. Ludwig Bechstein, Deutsches Sagenbuch, Leipzig 1853
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