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124. Der Geist und der Staatsanwalt Die Frau, von der ich die Geschichten von den Mädchenhändlern habe, erzählte auch vom alten N. aus F. Von Lustenau ein Fuhrmann sei in der Nacht mit der Fuhr fort nach Nenzing, es sei anno 64 gewesen im Advent und wenn er zur Traube gekommen, sei am Hauseck in der Nacht um drei Uhr immer der N. gestanden. Dann habe er gesagt: „Guten Morgen, Herr N.!", aber er habe keine Antwort erhalten. Dann habe er einmal in der Gaststube gesagt vor den Gästen zur Frau Traubenwirtin: „Ist der N. närrisch, Frau? In der Nacht um drei, wenn ich mit der Fuhr komme, steht er draußen am Hauseck und wenn ich sage: Guten Morgen, Herr N., sagt er nichts!" Da habe sie gesagt: „Der ist gestorben." „So", sagte er erstaunt, „ja, dann ist er ein Geist." Quelle: Im Sagenwald, Neue Sagen aus Vorarlberg, Richard Beitl, 1953, Nr. 124, S. 87f |