|
SAGEN.at >> Traditionelle Sagen >> Österreich >> Tirol >> Unterinntal |
|
|
Das Almläuten in der Lizum Hoch oben im Wattentale, schon am Übergang ins Navistal, liegt die Alm Hochlizum, heute eine Vereinsalpe, deren Besitzer den Weidegrund unter sich aufgeteilt haben und - jeder für sich - Ställe und Kaserhütten unterhalten. Die Alpe mit ihren vielen wetterdunklen Hütten bildet gleichsam ein ganzes Alpendorf, das freilich nur sommerlang behaust und bewirtschaftet ist. Ein spiegelklarer Bach rinnt durch das Hochtal und treibt die zum Schlegeln nötigen Wasserräder tüchtig um. Jahr für Jahr nun trifft es beim gemeinschaftlichen Almabtrieb den einen oder anderen Senner, daß er mit seinem Zurüsten und Räumen nicht fertig wird und als letzter von der Alm abtreibt, oft Tage später. Und mancher zögert im Vertrauen auf gutes Wetter, es beim Abtrieb mit den andern zu halten, und bleibt auf der verlassenen Alm mit seinem Vieh noch eine Woche lang, und noch einen Tag und den andern dazu; aber ein gefährliches Unterfangen bleibt es einmal ums andere, bei dem Hirt und Herde böse zu Schaden kommen können, schneit es über Nacht die Alm ein und Steig und Steg zu. Auch fällt es keinem leicht, selbst wenn das Wetter gut bleibt, auf der abgehausten Alm einsam die Nacht zu verbringen; denn seltsamerweise geistert dann ein heimliches Läuten und Klingeln über die ganze Hochlizum, noch in Hütte und Stall laut zu hören, und um so lauter, je länger eins hinhört. Die Älpler sagen, an diesem Geräusch und Getön sei das Kasermandl schuld; allemal nach dem Abzug der Senner sei das Mandl Herr im Hochtal. Es geschah nun einmal, daß der Vogler Lois, ein wackerer Bursch
und tüchtiger Senn, als letzter mit dem ihm anvertrauten Vieh auf
der Alm verblieb; denn das gute Wetter dünkte ihn von einigem Bestand
zu sein, und der Weidegrund war noch reichlich grün und würde
seiner kleinen Herde Futter genug bieten. In der ersten Nacht, kaum daß
der Lois in Schlaf gesunken war, erhob sich lautes Schellengeläut
und schreckte ihn vom Lager auf. "Dar Teifl"! stöhnt er
und denkt, er habe vergessen, dem Vieh die Schellen abzutun. Verärgert
zündet er die Stallampe an und tappt hinüber in den Stall, um
den versäumten Dienst zu tun und sich und dem Vieh Ruh zu verschaffen.
Aber im Stall findet er alles in Ordnung; die Schellen sind versorgt,
groß und klein, hängen sie an der Wand, nicht eine fehlt, und
so stille ists, daß er die Tiere atmen hört. Der Lois schüttelt
den Kopf und schilt über den dummen Traum, der ihn aus dem Schlaf
gerissen habe; tappt also wieder in seine Kammer zurück und legt
sich nieder. Aber kaum daß ihm die Augen zufallen, hebt Später als sonst wacht der Lois am Morgen auf, und wie er sieht, der helle Tag ist da, springt er vom Lager und beeilt sich, nach dem Vieh zu sehen. Nichts mehr hält ihn auf der Alm, nieder ins Tal will er sein Vieh treiben, so schnell er damit zuwege kommt. Wider Erwarten findet er den Stall leer, aber zum Verwundern bleibt ihm keine Zeit, denn von draußen herein dröhnt das Gemuhe und Gebrüll der Kühe, fordernd und drängend. "Die hat das Kasermandl ausgetrieben!" sagt sich der Lois und macht sich ans Melken. Zwischendurch wirft er einen Blick nach dem Himmel - umzuschlagen droht das Wetter, er kennt seine jähen Launen, und da verschnauft der Senn nicht eher, als bis er seine Herde hinausführt aus der Alm, hinab ins Tal. Am Nachmittage dann ist der Nebel eingefallen und tags darauf, nach einer stürmischen, kalten Nacht, hat Neuschnee die Hochlizum zugedeckt, bis herunter zu den tiefsten Asten. Der Lois ist in späteren Jahren Besitzer des schönen Vöglerhofes
am Vögelsberg geworden. Seinen Sennern soll er, eingedenk der Mahnung
des Kasermandls in der Hochlizum, sein Lebtag lang eingeschärft haben,
den Almabtrieb nie hinauszuzögern, und sollten die Maulwurfshügel
offen liegen und die Blindschleichen bergwärts kriechen.
Quelle: Sagen aus
Wattens und Umgebung; gesammelt von den Schulkindern in Wattens und Wattenberg.
In: Wattener Buch, Beiträge zur Heimatkunde von Wattens, Wattenberg
und Vögelsberg. Schlern-Schriften 165, Innsbruck 1958. S. 309 - 326. |