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Der Alpbacher Schloßgeist Ein Alpbacher Bauer, der nach Matzen zinspflichtig war, sagte einst, als er den Zins auf Matzen abzahlte: "Wenn der Tod mir nahe ist, dann möge der Tod mich nach Matzen in den Keller bannen." Die Frau des Bauern erfuhr von dieser Rede und bat ihn, er möge die Rede zurückziehen und dafür Sühne tun. Doch der Bauer lachte hölzern und sagte kurz: "Auf Matzen läßt sich's leb'n, auch nach dem Tode." - "Ein unnützer Frevel", erwiderte die Bäuerin.
Nach dem Tode wanderte der Geist des Bauern nach Schloß Matzen. Er wurde in den Weinkeller gebannt. Dort verbrachte der Geist des Bauern Nacht für Nacht. Oft seufzte er: "Wie hart! Wie hart!" Dem Burgherrn machte dieser Geist viel Kopfzerbrechen. Eines nachts verbrachte der Burgherr etliche Stunden im Weinkeller, um den Geist zu fragen, wodurch er erlöst werden könne. Kurz vor Mitternacht kam der Geist. Voller Schneid fragte der Burgherr nach dem Mittel, wodurch er erlöst werden könne. "Gib den Zins, den ich auf Matzen abgeführt habe, den armen Leuten", erwiderte der Geist. "Wieviel macht er aus?" fragte der Burgherr. "Gib zehn armen Familien drei Jahre lang Tag für Tag ein Mittag- und ein Abendmahl", kam es aus dem Munde des Geistes. Der Burgherr befolgte den Rat des Geistes. Nach wenigen Tagen war der
"Alpbacher Bauerngeist", wie man ihn nannte, verschwunden. -
Er war erlöst. Quelle: Anton Schipflinger in: Tiroler Heimatblätter
1947, Nr. 1/2, S. 22 |