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Der ungerechte Richterspruch Auf dem Richtplatze in Matzen wurde einst ein junger Mann zum Tode verurteilt. Er war beschuldigt, des Schlosses Wild gestohlen und dabei einen Jäger erschossen zu haben. Der Bursche gab zu, gewildert zu haben, doch angeschossen habe er niemanden. Auf die Frage, warum er wildere, erwiderte er: "Mein Ahn und mein Großahn lugten schon nach Wild und das liegt mir in Blut. Ich bring's nicht aus dem Blut, es ist ein Erbe. - Doch Blutschuld lud sich kein Ahne und auch ich nicht auf."
Der Richter fragte ihn, ob er einen Ring aus einem Kessel voll siedendem Wasser nehmen könne, ohne sich dabei Brandwunden zuzuziehen. "Das tu ich nicht; das ist ein Ding des ,Frevels'", antwortete ruhig und ernst der Bursche. "Dann ist das Urteil gefällt. Wenn du dies nicht tun willst, dann möge dir der Kopf vom Rumpfe getrennt werden", lautete das Urteil des Richters. "Ich bin unschuldig! Gott ist mein Zeuge. Der, der ein falsches Urteil fälle, möge Gott um Gnade bitten", kam es kurz und bitterernst aus dem Munde des Todgeweihten.
In der Stunde, in der das Urteil vollstreckt wurde, wurde der Richter
irrsinnig. Er irrte in den Wäldern umher. Nach Jahren fand er den
Tod durch die Kugel eines Wilderers, der sich dann in eine Schlucht stürzte,
um für seine Tat Sühne zu tun. Quelle: Anton Schipflinger in: Tiroler Heimatblätter
1947, Nr. 1/2, S. 22 |