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VOM STRAßBURGER SCHLOß Als die Gurker Bischöfe noch ritterlich auf Schloß Straßburg herrschten, hatten sie ihre eigene Gerichtsbarkeit. Da wurde eines Tages ein Gefangener zum Tode verurteilt, obwohl er seine Unschuld fortwährend beteuerte. Als ihn nun der Henker über die Armensünderstiege hinab zur Vollstreckung des Urteils führte, sagte der Verurteilte: "Wenn ich unschuldig bin, soll nach meinem Tode diese Wand rot werden." Und in der Tat, als man nach der Hinrichtung die Stiege hinaufging, war die Wand rot und ist es bis zum heutigen Tage geblieben. Den unschuldig Hingerichteten aber hört man noch immer im Schlosse Straßburg umgehen. Franz Pehr, Kärntner Sagen. Klagenfurt 1913, 5. Auflage, Klagenfurt 1960, Nr. 24, S. 57
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