VOM STRAßBURGER SCHLOß

Als die Gurker Bischöfe noch ritterlich auf Schloß Straßburg herrschten, hatten sie ihre eigene Gerichtsbarkeit. Da wurde eines Tages ein Gefangener zum Tode verurteilt, obwohl er seine Unschuld fortwährend beteuerte. Als ihn nun der Henker über die Armensünderstiege hinab zur Vollstreckung des Urteils führte, sagte der Verurteilte: "Wenn ich unschuldig bin, soll nach meinem Tode diese Wand rot werden." Und in der Tat, als man nach der Hinrichtung die Stiege hinaufging, war die Wand rot und ist es bis zum heutigen Tage geblieben. Den unschuldig Hingerichteten aber hört man noch immer im Schlosse Straßburg umgehen.

In alten Zeiten wurde ein Burgkaplan eines schweren Verbrechens wegen im hohen Reckturm des Schlosses Straßburg eingesperrt. Er leugnete jedoch hartnäckig, und als man einen Schwur verlangte, legte er einen falschen Eid ab. Hierauf wurde er wieder in den Kerker geführt. Als der Gefangenwärter am ändern Morgen den Gefangenen vor die Richter führen wollte, war keine Seele im Kerker zu finden; die Fensterstöcke aber zeigten frisches Blut und über die Mauer hinab zog sich ein hellroter Blutstreif, der noch heute zu sehen ist. Die Leute sagen, den Meineidigen habe der Teufel geholt und zerrissen.

Franz Pehr, Kärntner Sagen. Klagenfurt 1913, 5. Auflage, Klagenfurt 1960, Nr. 24, S. 57