Der Alte Mann

Ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft erhielt einen Bericht der Bergbehörde über eine Grubenbrandgewältigung. Darin fand sich folgender Satz: „Etwa 200 m von dem auf der Karte mit A bezeichneten Streckenkreuz wurde ein Alter Mann angetroffen. Wir ließen ihn links liegen und bogen beim vorletzten Querschlag nach rechts ab."

Der politische Beamte stellte den Bericht nach Kenntnisnahme mit dem Zusatz zurück, dass „in Hinkunft ein alter Mann nicht mehr liegen gelassen werden darf".

Mitgteteilt von Oberbergrat Dipl.-Ing. Gustatv Ryba.

Quelle: Paul Ippen, Denk- und Merkwürdiges aus dem österreichischen Bergbau, Wien 1965, S. 22.
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