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XIV. Alte Zeugnisse Ein hohes Alter des Elfenwesens ergibt sich aus dem frühen Dasein verschiedener dabei vorkommender Benennungen, welche wir an den passenden Orten nachgewiesen haben. Aber es fehlt auch nicht an (bisher noch von niemand aufgesuchten) Zeugnissen, die sich auf den Inhalt der Sagen selbst beziehen und insoweit ein noch größeres Gewicht haben, als ihre Beweiskraft mehr in die Sinne fällt. Zwar hätten sie sich gleichfalls einfügen lassen, doch schien es teils vorteilhafter, sie der Reihe nach zu übersehen, teils war es nicht gut möglich, sie anders als hier, vorzüglich nachdem das Wesen des Hausgeistes dargestellt ist, vollständig zu erläutern. 1. Cassianus (im 5ten Jahrh. Geistlicher zu Marseille) collationes patrum VII. c. 32. Nonnullos (immundos Spiritus), quos faunos vulgus appellat, ita seductores et joculatores esse manifestum est, ut certa quaeque loca seu vias jugiter obsidentes nequaquam tormentis eorum, quos praetereuntes potuerint decipere, delectentur, sed derisu tantummodo et illusione contenti fatigare eos potius studeant, quam nocere; quosdam solummodo innocuis incubationibus hominum pernoctare. Er beschreibt die Kleinen, welche das Volk Waldgeister nennt, die sich an Spielen vergnügen und die Menschen anlocken. Sie haben ihre Lieblingsplätze, wollen den Vorübergehenden nicht schaden, nur sie necken und auslachen, wie alles die Elfen zu treiben gewohnt sind. Zuletzt gedenkt er des Alps, der nächtlich die Menschen drückt. 2. Isidorus hispal. (Anfang des 7ten Jahrh.) Etym. Lib. VIII. c. ult. Pilosi, qui graece panitae, latine incubi appellantur - hos daemones Galli Dusios nuncupant. Quem autem vulgo Incu-bonem vocant, hunc Romani Faunum dicunt. Die pilosi sind die haarigen Erdelfen, wie der schottische Brownie noch jetzt zottig und im Wolfdieterich die rauche Eis ausdrücklich dargestellt wird. Der gallische Name Dusii findet sich schon ein paar Jahrhunderte früher bei dem heil. Augustin de civ. Dei c. 23. daemones, quos Dusios Galli nuncupant, von dem vielleicht Isidor diese Bemerkung entlehnt hat, so wie aus einem von beiden nachher Hincmar de divortio Lotharii p. 654. und Gervasius I. 989. Sämtlich führen sie an, daß Frauen unerlaubten Umgang mit diesen Geistern gepflogen hätten. Die Erklärung von Incubo durch Faunus, welche gleichfalls aus dem Augustin genommen ist, zeigt, wie wir Faunus in der Stelle bei Cassian verstehen müssen; vgl. incubo in der oben angeführten Stelle des Petronius. 3. Eine Stelle bei Dücange (v. aquaticus) aus dem cod. reg. 5600, welcher um das Jahr 800 geschrieben ist: Sunt aliqui rustici homines, qui credunt aliquas mulieres, quod vulgum dicitur, strias esse debeant et ad infantes vel pecora nocere possint, vel dusiolus vel aquaticus vel geniscus esse debeat. Die Dusii werden also auch als kleine Geister gedacht und es bestätigt sich durch den Gegensatz zu den andern angeführten, daß sie Wald- oder Hausgeister sind, denn unter aquaticus wird ohne Zweifel ein Nix, unter geniscus aber (von genius, Alp) ein eigentlicher Elfe oder Lichtgeist verstanden; beide Worte enthalten wörtliche Übersetzungen. (Hincmarus remensis, opp. Paris 1645. T. I. p. 654. nennt lamiae, sive geniciales feminae). Sie schaden den Kindern, indem sie Wechselbälge an ihre Stelle legen und daß sie das auch bei den Tieren tun, sagt die schottische Sage ausdrücklich. 4. Monachus Sangallens. (starb 885.)
de Carolo M. (Bou-quet V. p. 116.). Deutlich wird hier der Hausgeist beschrieben und die ganze leicht tausendjährige Sage ist so sehr in dem Geist der noch heute umgehenden, daß man glauben könnte, sie sei daraus entnommen. Man nennt ihn larva, das heißt, Wicht, Schrat, wie die oben angeführten alten Glossen übersetzen; dann auch wie bei Isidor: Pilosus; er zeigt gleich den Wichtlein menschliche Gestalt. Er kommt nachts, und hat sein Spiel mit den Werkzeugen des Schmieds, so wie der Cluricaun klopft und man die Unterirdischen nächtlich hämmern hört. Er ist ihm dafür gewogen, macht ein Geschenk mit einer nie versiegenden Weinkanne, um nach Art des Kobolds für den Vorteil des Hauses zu sorgen. Er macht sich kein Gewissen daraus den Wein anderwärts zu stehlen, wie der irische Cluricaun nächtlich in die angefüllten Keller schlüpft, und um nach seiner Art Gerechtigkeit zu üben und den Geizigen zu bestrafen, läßt er den Wein aus den Fässern fließen. 5. Odericus Vidalis (geb. in England im Jahr 1075, lebte in der Normandie) hist. eccl. V. p. 556. Deinde Taurinus fanum Dianae intravit Zabulonque coram populo visibilem adstare coegit, quo viso ethnica plebs valde timuit. Nam manifeste apparuit eis aethiops niger et fuligo, barbam habens prolixam et scintillas igneas ex ore mittens. Deinde angelus Dei splendidus ut sol advenit cunctisque cernentibus ligatis a dorso manibus daemonem adduxit. Daemon adhuc in eadem urbe degit et in variis frequenter formis apparens, neminem laedit. Hüne vulgus Gobelinum appellat et per merita S. Taurini ab humana laesione coercitum usque hoc affirmat. 6. Poenitentiale in einer Wiener Handschr. aus dem 12ten Jahrh. (Cod. univ. 633.); wahrscheinlich ist das Werk älter. fol. 12. Fecisti pueriles arcus parvulos et puerorum sutula-ria et projecisti eos in cellarium sive in horreum ut satyri vel pilosi cum eis ibi jocarentur et tibi aliorum bona comportarent et inde ditior fieres. Den Hauswichtlein werden, da sie klein sind, Kinderspielsachen, in den Keller oder die Scheune, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort, hingelegt: ein Bogen, um kleine Pfeile auf die Menschen abzuschießen und sie damit, wie sonst mit Steinchen zu necken, denn der gefährliche Elfenpfeil der schottischen Sage hat gewiß sein Gegenstück in einem unschädlichen. Ein paar Kinderschuhe, das sind die sutularia (bei Notker, Capella 16. 37. suftelâre, petasus, subtalare, was man unter den Fuß bindet, sie wurden nur bei Nacht und im Sommer getragen, s. Dü Cange), denn die Wichte lieben Kleidungsstücke über alles. Das tut der Hausherr, damit der listige Kobold andern heimlich etwas (meist Nahrungsmittel) stehle und es ihm bringe, denn wo er haust, da ist Zufluß von allen Dingen. 7. Radevicus (im 12ten Jahrh.) de gestis Frid. I. L. II. c. 13. bemerkt die Vorzeichen, ehe die Kirche zu Freisingen abbrannte, darunter: Pilosi, quos Satyros vocant, in domibus plerumque auditi. Man hört nämlich die Kobolde in den Häusern klopfen und pochen, als Warnung, wie die Wichte dem Bergmann den Tod anklopfen (Deutsche Sagen Nr. 47.) und die Hausgeister Unglück voraus verkündigen. 8. Hieran schließen sich die in den vorigen Abschnitten angeführten Stellen aus dem Gervasius Tilburensis, dessen Otia imperialia in das 1316 Jahrh. gehören, worin der Glaube von dem Brownie, Wechselbalg und Nachtmahr übereinstimmend mit den heutigen Sagen dargestellt wird. 9. Endlich führen wir ein Märchen von einem Hausgeist an, das in einem Heidelberger Codex (Nr. 341. f. 371. 372.) sich befindet und dessen mit der heutigen Sage völlig übereinstimmender Inhalt ebenso merkwürdig, als seine Darstellung artig ist. Die Handschrift gehört in das 1416 Jahrhundert, das Gedicht selbst aller Wahrscheinlichkeit nach ist älter und noch in dem 13ten Jahrhundert abgefaßt. Was die Quelle dieser Erzählung betrifft, so scheint am natürlichsten anzunehmen, daß ein Deutscher im Norden die Sage gehört, oder ein reisender Norwege sie in Deutschland erzählt habe. Der König von Norwegen will dem König von Dänemark einen zahmen, weißen Bären zum Geschenk machen. Der Normann, der ihn dahin führt, kehrt unterwegs in einem Dorfe ein und bittet einen Dänen um Nachtherberge. Dieser schlägt es nicht ab, klagt aber dem Fremden, daß er seines Hauses und Hofes nicht Herr sei, weil ihn ein Geist darin quäle:
Darauf habe er mit seinem Gesinde das Haus verlassen und sich lieber auf dem Feld eine Hütte gebaut. Der Normann will nur die Nacht über in dem Haus zubringen, kehrt in die Küche ein, brät sich bei angemachtem Feuer die Speise und ist guter Dinge; endlich legt er sich schlafen. Der Bär, der auch gefressen hat, und wegmüde ist, ruht neben dem Feuer aus:
Nun geht es an ein Balgen und Kratzen zwischen dem Bären und Schretel, der Bär brüllt laut, daß sein Meister erwacht und vor Angst in einen Backofen kriecht
Der Kampf ist lange ungewiß, endlich überwindet der Bär und das Schretel verschwindet plötzlich. Der Bär, zerzaust und zerkratzt, legt sich auf dem Estrich nieder und rastet die kampfmüden Glieder. Morgens frühe kriecht der Normann ganz rußig aus dem Ofen, nimmt von dem Dänen Abschied, der sich verwundert, ihn noch lebendig zu erblicken und zieht mit dem Tiere seines Weges fort. Unterdessen rüstet der Däne seinen Pflug:
Merkenswert ist, daß der Schrat nachts zum Feuer herbeinaht, Fleisch zu braten, denn dies stimmt zu dem, was Gervasius von Tilbury in der vorhin angeführten Stelle sagt: die Kleinen kämen in der Nacht zum Feuer, wo sie sich Frösche brieten und solche verzehrten. Das Schretel hat dem Eigentümer Haus und Hof verleidet, wie der oben genannte teuflische Geist Grendel seine Burg dem dänischen König, welcher gleichfalls durch einen fremden Helden von der Plage befreit wird. Und Grendel treibt sein Spiel immer bei Nacht. In dieser Beziehung ist nicht zu verkennen, daß vielen heutigen Kindermärchen, worin ein mutiger Wanderer seine Nachtherberge von Geistern und Spuk reinigt, ganz dieselbe Idee unterliegt. Frühmorgens bezeigt sich der Wirt ebenso verwundert, daß der Gast mit dem Leben davon gekommen sei; zuweilen wird, auch der Reisende von Tieren begleitet, die ihm, wie hier der Bär dem König, eigentlich die Sache gegen die Geister ausrichten. |