Der liegengelassene Einkaufszettel

Die folgende Geschichte wurde mir von der Schwägerin meiner Freundin erzählt:

Der Mann einer Freundin (der Schwägerin meiner Freundin) traf einen Arbeitskollegen mit hochrotem Kopf. Auf die Frage, was ihn denn so ärgere, erzählt ihm der entrüstete Mann den Grund dafür:

Er war in einem Warendiskontladen (Hofer) einkaufen gewesen und hatte ordentlich etwas im Einkaufswagen. Den Kassazettel hatte er jedoch nicht eingesteckt, sondern an der Kassa liegen gelassen.

Wie er jetzt mit dem prall gefüllten Einkaufswagen zu seinem Auto am Parkplatz geht, redet ihn ein Mann an. Der Arbeitskollege soll ihm sofort wieder den Einkaufswagen mit den darin befindlichen Lebensmitteln geben, denn die würden ihm gehören. Zur Untermauerung zeigt er den Einkaufszettel her, den der Arbeitskollege bei der Kassa liegen gelassen hatte. Es beginnt natürlich ein Streit darüber, wem jetzt der Inhalt des Einkaufswagens gehört, bis schließlich die Polizei gerufen wird. Diese fragt zwar noch bei der Kassiererin im Geschäft nach, da diese aber jede Menge zu tun hat und praktisch im Akkord arbeitet, kann sie sich nicht an den Arbeitskollegen erinnern. Schließlich gibt die Polizei dann dem Zettelfladerer Recht und der Arbeitskollege verliert seine gesamten Einkäufe.

Man sollte also immer seinen Kassazettel einstecken.

Quelle: E-Mail-Zusendung von Dominik Zeilinger, 17. April 2007.

Variante:

LASS NIEMALS EINEN KASSABON AN DER KASSA LIEGEN !

dies ist kein Gschicht´l sonder leider die traurige Tatsache:

Folgender Fall ist in Innsbruck vor einem Hofergeschäft passiert.
Eine junge Frau ging im Hofer einkaufen. Alles mögliche was man halt so braucht und davon ziemlich viel.
Die junge Dame bezahlte an der Kassa bar, lud alles in den Einkaufswagen, ging damit hinaus zum PKW und räumte alles in den Kofferraum ihres Wagens.

Als sie damit fertig war, kam eine Dame auf sie zu, hielt ihr einen Kassabon unter die Nase und sagte, dass diese Ware, die sie dort in den Wagen gepackt hätte, ihr gehöre.

Großes Erstaunen und erstmaliges Belächeln war die Folge.
Die Dame lies nicht locker und machte keine Anstalten sich zu beruhigen.
Es wurde die Polizei gerufen.
Die beiden Damen gingen mit der Polizei gemeinsam in die Filiale des Geschäftes. Die Dame die tatsächlich bezahlt hatte fragte die Kassiererin ob sie bestätigen könnte, dass sie diese Ware bezahlt hätte und nicht die andere Dame.

Leider konnte sich die Mitarbeiterin des Geschäftes nicht mehr an die Käuferin erinnern und konnte ihren Einkauf somit auch nicht bestätigen.

Ergebnis:
eine Dame hatte Kassabon.
Kassabon bestätigt Kauf einer Ware.
Die Dame mit der Ware musste ihren Kofferrraum mit ihrer Ware ausladen und der anderen Dame, die ihren an der Kassa liegen gelassenen Kassabon in Händen hielt, übergeben.

Was lernt man daraus: LASS NIEMALS EINEN KASSABON AN DER KASSA LIEGEN !

Quelle: E-Mail-Weiterleitung von W. Schörkhuber, 10. August 2007.