FISCHER ANGELT TAUCHER

GMUNDEN. Die Beteiligten schwören Stein und Bein, daß das kein Anglerlatein ist:
Ein Fischer zog kürzlich nächtlicherweise mit seiner Angel einen Taucher aus dem Traunsee.

Der hatte sich nicht vom Angelhaken befreien können, weil er einen Unterwasserscheinwerfer nicht loslassen wollte.

Der Fischer, der den kapitalen Fang gemacht hat, ist ein 22-jähriger Sportangler, der eigentlich einen Aal aus dem See holen wollte. Dazu benützte er eine Angelrute mit einer Tragkraft bis 120 Kilogramm und eine entsprechende Schnur.

Weil nichts anbiß, legte sich der Angler so gegen Mitternacht am Traunseeufer zur Ruhe im mitgebrachten Schlafsack. Die Angel ließ er griffbereit, der Köder schwamm im See.

Er dürfte zwei Stunden geschlummert haben, als ihn die elektronische Bißanzeige weckte. Der Sportfischer griff blitzschnell nach der Angel und begann mit dem Drill. Der Kraftaufwand, der dazu notwendig war, ließ ihn an einen kapitalen Fang denken.

Nach etwa einer Viertelstunde erlebte er die Überraschung seines Lebens. Im Wasser zeichnete sich der Lichtschein einer Lampe ab und was dann aus dem Traunsee kam, war kein Fisch, sondern ein ausgewachsener Taucher, der einen Scheinwerfer in der Hand hielt.

Der Fischer schnitt die Schnur durch und befreite den Unterwassersportler.

Der erklärte, daß sich in etwa vierzig Metern Tiefe der Angelhaken in einer Schwimmflosse verhängt hätte, und er sich nicht befreien hatte könne. Denn dazu wären zwei Hände notwendig gewesen. Das hätte bedeutet, daß er den teuren Unterwasserscheinwerfer preisgeben hätte müssen. Also ließ er sich lieber von dem Angler nach oben ziehen.

Ein ganz reines Gewissen scheint der Taucher nicht gehabt zu haben, allerdings besteht für den Traunsee kein nächtliches Tauchverbot.

Quelle: Oberösterreichische Nachrichten, 24. Juli 1998