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Kategorie: Bergbau-Lexikon
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Erbstöllner: Unternehmer, dem durch Anlegen eines Erbstollens die Wasserlösung gelingt; ihm stehen Vor- und Sonderrechte zu; wird später ein Stollen gebaut, der eine noch größere Tiefe einbringt, verliert der obere Stollen seine Sonderrechte, der untere wird zum Erbstollen.
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