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Kategorie: Bergbau-Lexikon
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Bergregal: landesfürstliches Hoheitsrecht über den Bergbau.
Vom lateinischen Wort "rex" (der König) abgeleitet, ist der Anspruch des Königs auf die gefundenen Erze und deren Abbau, vorrangig der Edelmetalle. Ursprünglich des Kaisers Vorrecht, das aber häufig an territoriale Fürsten "verliehen" wurde (mittelalterliches Lehenswesen). Demgegenüber gab es schon immer auch "grundeigene" Rohstoffe, die dem Bergregal nicht unterlagen, sondern dem Grundeigentümer gehörten. |