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#771
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Grüß euch,
leider ist das Bild nicht von mir, daher setze ich auch nur den Link dorthin. Aber es ist sehenswert... ich glaube die georgischen Straßenbehörden toppen alles bisher Gesehene: https://twitter.com/BassaTheDog/stat...260032/photo/1 Liebe Grüße althea |
#772
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Das ist wirklich stark!
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#773
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Da ist wohl nur Kopfschütteln erlaubt
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#774
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Die Gefahr, auf einer Eisdecke des Maschinenteiches im Schlosspark Esterházy heute bei 15° plus einzubrechen, konnte ausgeschlossen werden!
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#775
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![]() ![]() Wien 17. Bezirk.... Gräffergasse.
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![]() Es grüsst Otto aus N.Ö. |
#776
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Schild auf der Brücke über den Badesee Waldhausen.
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#777
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Es gib Dinge, die ich - man verzeihe mir - absolut nicht verstehen kann:
Was ist der Unterschied zwischen "verboten" und "strengstens verboten"? Was ist der Unterschied zwischen "Halteverbotverbot" und "absolutes Halteverbot"? ![]() ![]()
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Harry |
#778
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Zumindest bei den Parkverboten kann ich helfen.
Normale Halteverbote sind ausgeschildert. Absolute oder auch generelle Halteverbote bestehen an bestimmten Orten wie vor Straßenkuppen oder unübersichtlichen Kurven und müssen nicht beschildert sein. Euch allen das Beste Alterego |
#779
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Danke, das ist interessant! Ich hatte mir darüber noch keine Gedanken gemacht
![]() Das mit dem Halten ist dann ja klar: das eine ist variabel und ausgeschildert, weil sonst nicht ersichtlich. Das absolute ergibt sich aus der Situation von selber. Das "strengstens" oder nur einfach verboten ist dann ungefähr so wie das "verschärfte" Gesetz, z. B. Handyverbot am Steuer: man steht einem Gesetz bzw. dessen Überschreitung ziemlich hilflos gegenüber und versucht mit einem Zusatz im Text die Leute davon abzuhalten, Verbotenes weil für die Allgemeinheit Gefährliches zu tun ![]() Und wie man täglich beobachten kann, halten sich plötzlich alle dran. Das "strengstens" auf dem Schild bezieht sich vermutlich auf die Gefährlichkeit, die hier unsichtbar ist: unter der Brücke befinden sich schon Bauteile der Staumauer. Der gelernte Österreicher weiß, dass das einfache Verboten heißt: selber schuld, wenn du wo reinfällst, da steht ja "Betreten verboten". Also nur als Beispiel ![]() |
#780
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Ein Verbotsschild in Wien.
Naja, "verboten" steht zwar nicht drauf aber 36,- € Mitgiledsgebühr im Taubenfütterclub sind auch nucht ohne ![]()
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Harry |
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