AW: Wetterregel
In einem Volksbund-Kalender von 1928 gesammelte Wetterregeln:
Herausgegeben für die Katholiken der Diözese St. Pölten vom Diözesan-Volksbunde
18. Jahrgang
Bauern- und Wetterregeln
August / Erntemonat
Der Mehltau im August ist sehr ungesund, daher man das Obst vor dem Genuß abwischen soll.
Tau im August ist des Bauern Lust.
Was Juli und August nicht kochen, läßt der September ungebraten.
Ein trockener Sommer ist fruchtbar an Korn, denn die Sonne scheint keinen Hunger ins Land; dagegen sind Kotjahre - Notjahre!
Auf einen nassen Sommer folgt Teuerung im nächsten Jahr.
Was die Hundstage gießen, muß die Traube büßen.
Wenn die Frösche knarren, magst du auf Regen harren.
Wenn’s nicht donnert und blitzt, wenn der Schnitter nicht schwitzt
und der Regen dauert lang, wird’s dem Bauersmanne bang.
Am 10.: Findet man um Laurentius schon reife Trauben, so ist Hoffnung auf guten Wein.
Am 10.: St. Laurenz zu St. Barthel spricht: Schür‘, Barthel, schür‘, in vierzehn Tagen ist’s an dir!
Am 28.: Um St. Augustin ziehen die Wetter hin.
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unterwegs mit allen Sinnen ...
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