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AW: Schilder - Was alles verboten ist
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Ich dachte eigentlich mehr an diese Zusammenbau-Anleitungen: diverse Einzelteile (darunter mindestens 3 verschiedene Arten von Schrauben), und dazu ein großes Blatt mit Bildern, auf dem man weder die Einzelteile wiedererkennt noch durchblickt, was wie womit verbunden werden soll. :confused: :nixweiss: :mad: :tuifal: |
AW: Schilder - Was alles verboten ist
Mach' es einfach so, wie ich,dann brauchst du keine Anleitung. Einfach spielerisch. Learning by doing. :)
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AW: Schilder - Was alles verboten ist
Jaja, die Logik ist unser, wir gehen ins Detail :D!
Wenn das so ist, hätte man dem Bello aber auch den Maulkorb ersparen können - oder sich die Stricherl! Der Grafiker ist doch ein Mann, oder? ;) |
AW: Schilder - Was alles verboten ist
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Einmal hab ich es nicht geschafft, da bin ich voller Wut nochmal in dieses Möbelhaus gefahren, hab das Kastl genau angeschaut, alle Türln aufgemacht, sodass der Verkäufer ganz erfreut mir das Ding gleich nochmal andrehen wollte - dann hatt´s geklappt. Auch das ist: Learning by doing :D |
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AW: Schilder - Was alles verboten ist
Da der Belvedere-Garten auch seine sehr dicht bewachsenen Areale hat, könnte das Zeichen auch für gewisse Hobbysportler gemeint sein: was Beißkorb trägt, kann KEIN REH sein :D.
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AW: Schilder - Was alles verboten ist
1 Anhang/Anhänge
Heute in Fischamend zu Beginn einer Wanderung durch die Fischamender Auen an der Ostautobahn A4 neben einem Fußgängerdurchgang zur Au aufgenommen.
Wie sich das allerdings mit dem §33. (1) vereinbaren lässt, sei dahingestellt! Anhang 10931 |
AW: Schilder - Was alles verboten ist
Das ist der Klassiker! Einfach eine bedrohlich wirkende Tafel aufstellen - oder hat der (mir bekannte) Besitzer den Bescheid auch dazugehängt?
P.S.: In der Au oberhalb von Fischamend ist ein Wasserschutzgebiet, das allerdings mit einem anderen Text kundgemacht wird ;) |
AW: Schilder - Was alles verboten ist
Hat er natürlich nicht und wo kein Bescheid ist, kann man auch keinen dazuhängen, vermute ich mal. :D
Auch in Wasserschutzgebieten gibt es kein Betretungsverbot, zumindest ist mir so etwas nicht bekannt. § 94 NÖ Jagdgesetz (1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung. Wanderer werden wohl kaum mit einem Gewehr, Fallen etc. dieses Jagdgebiet betreten und einen Hund sollte man in so einem Fall sowieso an der Leine führen und nicht frei laufen lassen! :flott: :D Aus § 134 des NÖ Jagdgesetzes kann ich kein Betretungsverbot für Wanderer herauslesen! |
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