Zauberspruch und Hexenprozess
Die Rolle des Zauberspruchs in den Zauber- und Hexenprozessen Tirols 1)

© Max Siller: Zauberspruch und Hexenprozeß. Die Rolle des Zauberspruchs in den Zauber- und Hexenprozessen Tirols. In: Tradition und Entwicklung. Festschrift Eugen Thurnher. Hg. von
Werner M. Bauer, Achim Masser und Guntram Plangg. Innsbruck 1982 (= Innsbrucker Beiträge zur Kulturwissenschaft. Germanistische Reihe 14), S. 127–154.

© Univ. Prof. Dr. Max Siller

1. Einleitung

Im Jahre 1595 wurde CHRISTOPH GOSTNER zu Sexten, genannt ROTSCHNEIDER, auf Grund einer Anzeige des Sextner Mesners CHRISTIAN KIRCHER in Heunfels bei Sillian "fenckhlichen" eingezogen und wegen außerehelicher Kindeszeugung und "machung des hohen wetters" examiniert 2). War indes die Anklage der Buhlschaft "mit zwaien müemben" 3) mit dem Hinweis des Inkulpaten auf die schon vor Jahren geleistete Sühne erledigt, so sollte sich der zweite Anklagepunkt zu einem ansehnlichen Zauberprozeß 4) ausweiten. Schon beim ersten Verhör wird GOSTNER nach "khunstbücher(n)" (Büchern der Schwarzen Kunst) 5) gefragt, und "ob er in curierung etlicher krankheiten, schäden, geschoß oder schläg, vergicht(-) und dergleichen segen, spruch gebraucht und was es für segen oder sprüch gewesen sein?" 6) Er erklärt, "in curierung der krankheiten hab er für wildes geschoß, für vergicht und schläg die segen sprüch gebraucht" 7). In der Folge werden Schriften, Bücher, Zettel, magische Gläser und eine Menge anderer Zaubergegenstände des Angeklagten zur Überprüfung eingezogen. Die über dreißig Bücher und Büchlein (zu einem guten Teil wohl handgeschriebene Konvolute) umfassende Bibliothek GOSTNERs' 8) besteht zu etwa zwei Dritteln aus Zauber- und Segenbüchern, und selbst das restliche Drittel, das aus Kräuter-, Arznei-, Evangelien-, Gesang-, Laßbüchern und Kalendern besteht, dürfte teilweise magischen Zwecken dienen. Aus dem auf dieses Zauberinventar Bezug nehmenden dritten Verhör GOSTNERs ergibt sich, daß dieser von folgenden Segen seiner "Bibliotheca magica" Gebrauch gemacht hat: 9) Zypriansegen, Wurmsegen, Geschoßsegen, Vergichtsegen, Wildnußsegen, Rote Rosen-Segen, Wundsegen, Christophsegen oder -gebet, Segen, "das einem an seel und leib nicht schaden khan, und steet der namen Christoff darinnen" 10), Segen gegen Vermainen oder böse Zungen, St. Coronagebet 11).

Im Protokoll des Prozesses ist keiner der genannten Sprüche in seinem Wortlaut angeführt. Aber wenn man den Titeln trauen kann, so sind sie der Zauberspruchforschung nicht unbekannt 12). Drei Sprüche sind indes nicht nur bloß dem Titel nach erwähnt, sondern auch im Text niedergeschrieben. Obwohl nämlich GOSTNER - wenigstens von den Krankheitssegen - behauptet, daß er sie "anhaimbs geschribner hab und auswendig nit ahnzeigen khünn" 13), so ist aus einer seiner Antworten doch deutlich ein Wettersegen - Fragment herauszusegmentieren, einen Diebsegen sagt er vollständig her, und einen Schlangensegen diktiert er vermutlich dem Gerichtsschreiber (wenn nicht dieser den Spruch von einem den gebannten Schlangen beigegebenen Zettel abschreibt; darüber s.u.). In allen drei Fällen erhebt sich die Frage, warum der volle Wortlaut der vom Inkulpaten offensichtlich in der Praxis angewandten Sprüche 14) der Niederschrift für würdig erachtet wird. Die kurzen Texte müssen den Richtern verdächtig erscheinen und im Sinne der Anklage als belastende oder entlastende Beweisstücke in Frage kommen.

Es gilt also zu prüfen, welche Elemente dieser kleinen literarischen Dokumente im Sinne ihrer Zeit juridisch fragwürdig sein könnten. Dabei bietet sicherlich der "Malleus maleficarum" (Hexenhammer, 1487 entstanden) eine brauchbare Beurteilungshilfe. Er enthält nämlich erstens eine detaillierte Kritik des Zauberspruchs, und zweitens orientieren sich an ihm die Hexenprozesse des 16. Jhs. und der Folgezeit 15). Der "Malleus maleficarum" hält Segen, Sprüche und Exorzismen gegen Behexung dann für erlaubt, wenn sie sieben Bedingungen erfüllen: Demnach dürfen sie nichts, "was auf eine ausdrückliche oder schweigende Anrufung der Dämonen hinausläuft", "keinerlei unbekannte Namen" und "keine Fälschung" des biblischen Wortes enthalten 16); ferner dürfen sie (die zwei Forderungen beziehen sich offenbar auf geschriebene Sprüche) "nichts Eitles und eingetragene Charaktere enthalten", auf "die Art der Schrift oder Ligatur oder sonst eine derartige Äußerlichkeit" dürfe keine Hoffnung gesetzt werden, zu achten sei "nur auf die heiligen Worte selbst"; der Erfolg müsse schließlich "dem göttlichen Willen überlassen werde(n)" 17). Dieses ungefähr zeitgenössische Modell einer Zauberspruchkritik kann, modifiziert, als Untersuchungsstütze dienen.

In die Analyse der drei erwähnten Segen wird noch eine zauberspruchähnliche Formel und eine Zauberspruch - Parodie aus Tiroler Akten mit hineingenommen. In einem eigenen Abschnitt soll der Zauberspruch mit dem Hexenspruch verglichen werden. Weitere Vermerke und Aussagen aus anderen Hexenprozeßakten des gleichen Raumes, besonders dem Lauterfresserprozeß, sollen die Analyse abrunden. Es zeigt sich, daß der Zauberspruch nicht als isoliertes Denkmal untersucht werden darf, sondern nur in seiner synchronen und diachronen Einbettung verstanden werden kann. Erst durch die Entflechtung der plexiformen Zauberspruchmotivik gelingt es, jene Konnotationsfelder und assoziativen Zusammenhänge aufzudecken, die bei der Beurteilung der Sprüche wesentlich mitzuberücksichtigen sind.

2. Wettersegen

Nach zwei Fragen, die GOSTNER an seine Vorstrafen erinnern sollten (Buhlschaft mit Verwandten und Teufelsaustreibung mithilfe von magisch zubereitetem Arzneipulver), kommen die Richter zur Sache: "Wie offt er und zu was zeitten er dem weiter gewerth und wan er ihm gewerth sambt seiner vorigen hausfrauen, wohin ers getriben oder auff was geburg ers nider gehen gemacht?" 18) Im Hinblick auf die Anklage muß die Frage des Richters überraschen. Offenbar hat dieser vor dem Verhör Erkundungen eingeholt, die den Angeklagten eher als Wetterwehrer denn als Wettermacher ausweisen. Die Anklage stützte sich vermutlich auf die Tatsache, daß GOSTNER "beim iungsten weiter in Sexten nit auch gewerth" 19) hat 20).

Auf die Frage der Richter antwortet also der Angeklagte,


"er khünne nit wissen, wie offt er gewert, allein wan (er) das wetter also dickh und schwartz
habe gesehen daher gehn, hab er gewerth als meist er hab khundt und gemacht und dasselbig
wider zurücklich und hinderisch getriben
auff das höchste gebürg,
da khein han kräth,
kein mader meet.
da khein ox lieet, 21)
da khein pluemb blieet,
das es niemandt
kheinen schaden thuet, 22)

und wie er vermein, so werde der schaur gleich zu wasser." 23)


Zur juridischen Beurteilung dieses Wetterspruchs bieten sich (außer dem empirischen Kriterium seiner Wirkung) den Richtern im Sinne des Hexenhammers besonders zwei Kriterien an: erstens die Frage nach den beschworenen Mächten und zweitens die Frage nach der Intention des Spruchs 24). Gerade die Wetterbeschwörung stützt sich seit ältester Zeit auf den Anruf von Dämonen, enthält also Elemente der Schwarzen Magie 25): Die Formel eines Hagelsegens des 11. Jhs. aus dem Kloster Tegernsee ist eigentlich eine Teufelsbeschwörung: "... adjuro te diabole et angelos tuos . . . , adjuro te Mermeut, cum sociis tuis, qui positus es super tempestatem . . . , conjuro te daemon et satanas ..." 26) Auch ein späterer deutscher Wettersegen (Handschrift des 15./16. Jhs.) enthält heidnische Elemente: "Ich peut dir Fasolt, dass du das weiter verfirst ..." 27) Daneben gibt es die christlicheren Varianten des Columbasegens ("Sancte Columquille, remove mala queque procelle . . . ") 28) und Cyrillussegens ("+Sanctus Cyrillus jn Allexandria positus Sugitas . . . ") 29). Erst jüngere Sprüche wenden sich nicht an einen hinter den Wolken zu beschwörenden Geist oder Wetterheiligen, sondern versuchen die Naturgewalt selbst zu bannen: "Ste weter, ste!" (und wie die Juden bei der Gefangennahme Jesu am Ölberg hinfielen), "also peut ich dir, beter" (zurückzufallen) 30), oder: "Ich peut dir schaur und hagl in der kraft der heiligen drei nagl" 31). Diesem jüngsten Typ scheint GOSTNERs Wettersegen zuzuordnen zu sein, wenn der Protokollvermerk, der Angeklagte habe "das wetter . . . wider zurücklich und hinderisch getrieben", als Prosaisierung der Beschwörungseröffnung (etwa: "ich peut dir, wetter . . . ") interpretiert werden darf.

Die Frage der Intention des Spruchs kann für den Angeklagten nur entlastend gewesen sein. Dieser bannt nämlich die dicken, schwarzen Hagelwolken in eine von Mensch, Tier und Pflanze gemiedene Gegend, also auf steiniges Gebiet hoch über den bewirtschafteten Almen, während sich über den Feldern und Äckern kraft seines Spruchs und mit Hilfe der "vier evangeli" 32) das Gewitter als Regen entlädt. Auf die Frage, ob er gesehen habe, "das das wetter umb und umb gangen und sich volgents auff das hohe gebürg begeben" 33), antwortet GOSTNER, er habe es zweimal verschwinden sehen, "wohin es aber verschwindt, das wiß er nit" 34) und auf die Frage, "ob das wetter nie schaden gethan", erklärt er, es sei ihm "nit müglich, wan es sein halß guldt, wo es hinkhomen, khunne auch nit wissen, ob es ainichen schaden gethon oder nit und wie er vermein, so werde es gleich zu wasser" 35). Der Inquisit versteht die Frage richtig: Es geht um den strafbaren Tatbestand einer zu eigenen Gunsten begrenzten lokalen Gewitterabwehr. Die Verschonung des eigenen Gutes bei gleichzeitigem Schaden an dem des Nachbarn kann auf einen Bund mit den Hexen deuten 36). Die meisten Wettersprüche legen Wert auf eine mehr oder minder universale Wirkung im Sinne einer Verflüchtigung oder Verflüssigung des Hagels. So gebietet der Münchner Spruch des 15. Jhs. (s.o.) dem Wetter: "... das du . . . dych ze sträst und cherst an dy end und stät, da du chainem menschen schaden pringen magst" 37) der Columbasegen ("remove . . . ", s.o.) bleibt noch allgemeiner, ebenso der Cyrillussegen: "fugiant tonitrua ab interitu generis humani. diuidet + te pater . . . " 38). Eine im Grunde asoziale Einschränkung der Wetterwolkenführung auf den eigenen Horizont zeigt der diabolische Tegernseer Spruch (s.o.), der die Teufel beschwört: " . . . ut non feratis grandinem ... in terminum istum, ... in isto loco vel in isto vico" 39), sowie der Fasolt-Spruch: "dass du (sc. Fasolt) das weiter verfirst mir und meinen nachpauren an schaden" 40), während die Beschwörungen des Prager Wettergebetes (s. Anm. 29)) die Heiden ausschließt: "das ir (sc. bösen Geister) ewern zorn in disem lant noch in diser stat nicht erzaiget, . . . das ir ewern zorn und ewer vngestum da hin pringet da es aller christenhait vnschedleich sey." 41) Das Motiv der Wolkenzerstreuung begegnet auch in dem frühen Grazer Hagelsegen (12. Jh.), wird hier aber um ein Bild aus der bäuerlichen Hauswirtschaft erweitert (heißes Schmalz - Schaum : Regen - Hagel): "der heilige christ . . . scheidet trvbev wolchen. der wil veimen wize steine, daz e zegen. e si cerde gen." 42) Dieses Motiv der Verflüssigung des Hagels, das auch GOSTNER andeutet (s.o.), kehrt in dem Drei-Nägel' Spruch (ursprünglich ein gereimter Vierzeiler mit später eingeschobenem explikativem Relativsatz) wieder: "er du (sc. "schaur und hagl") kumbst zu der erd, das du zu wind und wasser werd." 43)

Der Zauberspruch GOSTNERs muß dem Gericht also von Intention und Wirkung her als zumindest harmlos erscheinen. Warum, so fragen sich die Richter, hat man ihn also denunziert? "Ob er den besen geist nie beschworen oder bannt?" 44) Mit dieser (siebten) Frage rückt ein furchtbarer Schatten auf: Teufelsbeschwörung - Gottesableugnung - Folter - Hinrichtung! Genau 50 Jahre später, 1645, stellt man dem MATHIAS PERGER, der im Volk und in der Volkssage bis heute der Lauterfresser heißt 45) ähnliche Fragen. Er hat kein Glück: Bei ihm schreiten die Richter zur Tortur. Nach Daumenstock, Seilzug (Aufzug an den hinter dem Rücken gebundenen Händen) mit kleineren Gewichten, Eisenmörser, Mörser mit Steinkugeln (zwei Zentner und mehr) und schließlich dem Tormentum insomniae erfindet der Lauterfresser allerlei wirre Geschichten, um dem nächsten Foltergrad, den glühenden Platten, zu entkommen; unter anderem erzählt er, eine Hexe habe "in aller Teufel Namen" 46) das Wetter beschworen, und alle Hexen und Hexer hätten folgenden Spruch nachsprechen müssen:

"Ich beschwöre dich, Beelzebub und Satanas, daß ihr hinauffahrt und schlagt das Wasser hinauf in ein dicke Wolken in die Höh, und macht, daß der kalt Nordwind komme, damits Eis abgäb und das Eis zu Brocken werd und solches die Wolken auslassen, auch der Wind es von der Höh herab zu den Häusern auf die Felder, Güter und Weingärten . . . hintreibe, darnach komm die Schwere des Wassers wie ein Wolkenbruch." 47)

Natürlich ist der Spruch ad hoc erfunden: Außer der Beschwörungseröffnung, die der Lauterfresser aus anderen Sprüchen und Segen (ins Diabolische negativiert) übernimmt, fehlen die konstitutiven Merkmale eines Zauberspruchs in Form, Stil und Motivik; aber er zeigt, wie man sich eine satanische Hagelbeschwörung vorstellt 48). Schon 1540 hat man im Sarntal BARBARA PACHLER aus Windlahn als "Unholdin" 49) verbrannt 50). Ihr Hauptvergehen, das Wettermachen, vollzieht sie "in des Teiffls namen" 51), "mit Hilf des Teifels ... mit Hagl und Stain" 52), "mit des pessn Veints hilff' 53), "durch den Teyfl" 54), "durchs Teiffls Hillff" 55). Mit teuflischer Hilfe oder mithilfe des "Teiffls gspenst" 56) war diese Hexe auch imstande, das Wetter zu führen '. Der Lauterfresser und BARBARA PACHLER(IN) werden verbrannt.

Wetterzauber 58), negativ und positiv, hängt also wesentlich mit der Beschwörung teuflischer und dämonischer Wesen zusammen. Die Anrufung böser Geister kann aber nur mit nachteiligen Folgen für die Seele des Menschen enden. Daher beeilt sich GOSTNER wohl zu erklären, er "hab nie khein besen geist beschworen oder gebandt" 59), und schreckgelähmt spricht der Angeklagte nun weiter, erzählt Dinge, die man ihn gar nicht gefragt hat.

3. Diebsegen.

Nachdem sich die Richter erkundigt haben, ob er "sein khunst" weitergegeben oder in ihrer Anwendung Gehilfen gehabt und wer ihn dieselbe gelehrt habe 60), wird der Angeklagte GOSTNER gefragt, ob man, "wan haimb liehe totschläg, diebställ, schaden und dergleichen beschechen" 61), nach ihm geschickt und er sich mantisch betätigt habe. Er verneint die Frage mit einer Einschränkung: "Allein von diebstal wegen sei man wol khumen" 62). Auf die weitere Frage der Richter, was er in diesen Fällen seinen Klienten geraten und "was khunst er zu solcher wissenheit (=Hellsehertum) gebraucht" habe 63), teilt GOSTNER seine Dieb Stellungsformel mit:


"was er darzu braucht, das sei das: er sei in ein stal gangen und gegen den morgen nider knieet und gesagt:

"O Herr Jesu Christ,
ich knie auff disen mist,
schickh du dem dieb, ders gestolen hat,
der besisten teufel drei,
der erst zwing dich,
der ander dring dich,
der drit gehe dir in deine schuech,
das dir dieb so wundt und wee sei mit dem gestolenen guet,
alß deiner mutter ist gewesen,
da sie dich hat bracht auff disen erdboden
mit ihren krachenden lenden und henden,
also lendt 64) ich dich,
das du also muest herwider bringen
in namen gottes vatters, sonns und dess heiligen geistes." 65)


Warum wird dieser Diebsegen in seinem vollen Wortlaut ins Prozeßprotokoll aufgenommen? Der Lauterfresser gesteht in der "ernstlichen Befragung" (s.o. nach Anm. 45) auf die Frage, "ob er nicht mit bösen Künsten umgegangen sei", er habe "den kleinen und großen Diebsegen etlichen Leuten vorgesprochen und gelehrt" ', und später erzählt er - Suggestivfragen der Richter dürften der mangelhaften Erfindungsgabe des Gefolterten nachgeholfen haben - , der böse Geist Belial "hab' ihm auch das Büchlein, worin Diebsegen standen, wieder gebracht. Er habe es in seinem Säckel gefunden." 67) Der Teufel selbst liefert also den Diebsegen. Offenbar ist dieser "Segen" besonders verdächtig, weil mit Elementen böser Kunst und Schwarzer Magie durchsetzt 68).

GOSTNER begibt sich zum Zwecke der Diebstellung in den Stall, und zwar, wie sich im zweiten Verhör zeigt, in den "küehstall" 69). Es handelt sich also vermutlich um einen Viehdiebstahl. Der Beschwörer kniet "gegen den morgen" nieder. "Morgen" kann sowohl temporal ab auch lokal gefaßt werden. Durchführungsanweisungen späterer Diebsegen zeigen nämlich, daß diese vor Sonnenaufgang zu sprechen sind 70); aber auch die Wendung des Beschwörers gegen Osten wird häufig gefordert 71).

Der Spruch beginnt ohne Analogie-Historiola mit der Bitte an Christus, dem Dieb die drei schlimmsten Teufel zu senden. Die christliche Anrufung kann indes die Dämonie des Spruches kaum maskieren. Diebsegen ist wesentlich Strafzauber 72), und der Teufel fungiert als Vollzugsorgan des angewünschten Fluches. Schon in dem furchtbaren Anathema Adalberti wird "lucifer cum omnibus satellitibus" 73) beschworen, nicht eher zu ruhen, bis er die Diebe in den Untergang (Hölle) geführt hat. Petrus stellt die Kinderdiebe "im Namen des Teufels" 74). Das Heer der Teufell wird zitiert 75), aber vor allem "in drei Teufels namen" wird der Dieb gestellt 76). Die Namen der "fürsten der bößen geist" 77) müssen in einem Diebsegen aus einem Zauberprozeß bei Mödling 1666 auf Kerzen geschrieben und diese geweiht werden 78). Eine besonders obskure Mischung zeigt ein Spruch des "Albertus Magnus": "Moloch, Lucifer, S. Michael, S. Gabriel, S. Raphael" 79). Diese Verbindung von Teufeln und Engeln deutet auf das dialektische Verhältnis von Nutz- und Schadenzauber im Diebsegen; die drei Teufelsfürsten stellen das Pendant zur Trinität dar. In späteren Sprüchen wird der Dieb "im Namen der hl. Dreifaltigkeit" 80) und verschiedener Heiliger (besonders Peter und Daniel) 81) gebannt. In einem 1852 aufgezeichneten Spruch übernehmen die Drei Göttlichen Personen ähnliche Aufgaben, wie sie in GOSTNERs Spruch den Oberteufeln vorbehalten sind: "Gott Vater bindet dich, Gott Sohn zwingt dich, der Hl. Geist wendt dich." 82)

Der Zwang, anzuhalten und das gestohlene Gut dem Besitzer zurückzubringen, wird mit besonderer Brutalität im Drei-Nägel-Segen erwirkt 83), der zur Defixion des Missetäters die Verwendung von drei "mit Armsünder=Schmalz geschmiert(en)" Nägeln vorsieht 84). Gerade auch in der Verbindung zu Galgen und Gehängtem 85) zeigt sich die Affinität des Diebsegens zur Schwarzen Magie und die Nähe zur Gotteslästerung, denn Analogie und Vorbild für Nägel und Galgen müssen im Crucifixus gesehen werden. Der Befehl der Stellung (zwingen) und die Anwünschung von Unruhe und Geistesqual (dringen) 86) steigert sich zu dem schonungslosen Wunsch, im Missetäter größten körperlichen Schmerz zu erzeugen (wund und weh-Sein), um so nicht nur seine Flucht zu verhindern, sondern auch seine Rückkehr zu garantieren (Schuh) 87).

Stellen also Teufelsbeschwörung (oder die Bitte um seine Hilfe) und Schadenzauber, der von der Verstümmelung des Diebs bis zu dessen Tod führen kann 88), Elemente höllischer Magie und hexenkonstitutive Verbrechen dar, so scheint der Zauberspruch des Angeklagten durch die Einbettung in ein christliches Implizit und Explizit doch entteufelt und damit entkriminalisiert zu sein. Das aber täuscht. Mit dem Eingangsverspaar wird nämlich die Assoziation eines der im Kontext der Hexerei gefährlichsten Sprüche geweckt - der Gottverleugnungsformel der Hexen.

Unter den magischen Kräften, die dem Mist zugeschrieben werden 89), ist neben der medizinischen besonders die zu nennen, daß er Hellsehertum ermöglicht 90). An diese Eigenschaft dürfte im Diebsegen in erster Linie gedacht sein: Es geht um die man-tische Aufdeckung eines Übeltäters. Das Eingangsverspaar des GOSTNERschen Spruchs hat ein altes Vorbild: den Jobsegen 91). Die inhaltlich auf dem Alten Testament (Satan . . . percussit Job . . . sedens in sterquilinio, HIOB 2, 7 f.) basierenden Eingangsverse dieses schon in Handschriften des 11./12. Jhs. aufgezeichneten Segens lauten in ihrer aus den fünf ältesten Textzeugen gewonnenen mhd. Urform 92):

"Job lac in miste,
er rief uf ze Criste."

Dieses Bild von Hiob auf dem Mist taucht in zahlreichen Varianten in Zaubersprüchen bis ins 20. Jh. auf 93). Eine GOSTNERs Spruch sehr ähnliche Variante setzt an die Stelle Hiob s den Beschwörer selbst:

"Ich stand uf den mist
und ruf zu werden Crist." 94)

Während hier wohl an die magisch heilende Kraft des Düngers gedacht ist 95), gilt der Mist in Spruch und Sage als Aufenthaltsort der bösen Geister 96) und dient zu allerlei Bosheits- und Schadenzauber 97). So gibt ein Züricher Aberglauben folgende Anweisung zum Malefizium: "Um Schaden thun zu können, stellt man sich auf einen Misthaufen, nimmt einen Besen, nach oben gekehrt, in die Hand und ruft:

"Hier steh ich auf dem Mist
Und entsage Jesum Christ." 98)

In diesem Malefizrezept ist offenbar der ursprüngliche Sinn des Spruchs verloren gegangen. Seine Intention und die verwendeten Utensilien deuten ihn klar an: Es handelt sich um die Abrenuntiationsformel der Hexen. Wer nämlich in den Hexen- oder Teufelsbund aufgenommen werden will, muß den christlichen Glauben abschwören und durch den des Teufels ersetzen 99). In hessischen Hexenprozeßakten vom Jahre 1633 lautet die diesbezügliche Formel:

"Hie stehe ich uf dieser mist
und verleugne des lieben herrn Jesu Christ." 100)

Daß diese Formel im Alpenraum, also in der Heimat GOSTNERs und seiner Richter bekannt ist, bezeugen Sagen aus diesem Raum. So führt nach einer 1861 aufgezeichneten Sage aus dem Paznauntal eine Hexe ihren Mann vom Hexensabbath heim auf den Mist, will ihm den Schweigeeid abnehmen und ihn in ein Hexenbündnis aufnehmen, indem er folgende Worte nachsagen sollte:

"Ich trete auf diesen Mist ,
Und schwöre ab dem Herrn Jesu Christ." 101)

Ist also der Diebsegen infolge der häufig darin verwendeten Elemente der Teufelsbeschwörung, des satanischen Schadenzaubers und der blasphemischen Reminiszenzen schon als Gattung anrüchig, so muß besonders die Einleitungsformel, die sich in Wort- und Versmaterial größtenteils mit einem asebischen Hexenspruch deckt, die Richter stutzig gemacht haben. Durch fromme Anrufung und durch christliche Einbettung der fragwürdigen Teile scheint indes die Wirkung des Spruches ganz der göttlichen Allmacht überlassen zu sein - der Teufel wird durch die Hintertür entlassen. Aber die eigentliche Entlastung für den Inkulpaten bildet die Tatsache, daß sein Spruch sich gegen Diebe richtet und nicht dem Schütze derselben dient. Denn geht es den Richtern zunächst um die Frage, "ob er (sc. GOSTNER) gestolen gueth nie gemacht widerkhomen" 102), so ändert sich ihre Haltung grundsätzlich, nachdem sie in der Bibliothek des Angeklagten ein Buch mit zwei Schlaf- und einem Öffnungszauber "und andere(n) mehr ertznei stückhlen" 103) entdecken. Nun lautet die Frage der Richter, "ob er khein kunst wiß, wie die schloß aufzuthuen sein" oder "das niemandts erwachen mag in ein hauß und warumben man es brauche oder ers gebraucht hab" 104). Erst nachdem es dem Inkulpaten gelungen ist, glaubhaft zu versichern, daß er solche und ähnliche "künstlen", mögen sie auch in einem seiner Bücher enthalten sein, nie gebraucht habe 105), scheint dieser Inquisitionspunkt erledigt zu sein.

4. Schlangensegen.

Unter den magischen Zwecken dienenden Gegenständen des Zauberkabinetts GOSTNERs befinden sich auch "ain bischele zusamengebundene würmb", 106) "ein scharnitzelen mit schwartzen pulver", 107) wie sich herausstellt, "von einer schwartzen natter", die "er selbst gefangen". 108) Ein "alts buechel", das dem Schwager GOSTNERs, dem Brunecker Müller am Steg CRISTAN HUEBER, gehört, enthält folgenden Diebszauber: "Wan einer ein naterzung nimbt und last zehen messen darüber lesen und nimbts hernach in den mund und blost sie in das schloß, so geet es auff." 109) Schließlich befinden sich

"in einem kleinen söckhele 110) etliche würmb, gradt von denen wurmen, so er selbst gepannt und seindt dess die wort:

Osia, osia, osia,
du schalckhafftige schlang,
stehe still,
wie der Jordan stuend,
da S. Joannes unseren lieben Herren getaufft hat
in namen Gottes vatters, sohns und heiligen geists." 111)

So wie jede Schlange nach der Volksmeinung giftig ist und daher schonungslos verfolgt gehört 112), so verleiht ihr Besitz dem Menschen anderseits "besondere Eigenschaften, Kräfte und Schutz" 113). Den zahllosen Tiroler Sagen über Schlangen 114) ist zu entnehmen, daß diese (in Form von Stollwurm, Murbl, Lintwurm, Haselwurm u.a.m.) 115) zu Fest- (Unverwundbar-) und Unsichtbarmachung, zu Abwehr- und Liebeszauber, zur Schatzfindung und zu verschiedensten medizinischen Funktionen mit all ihren Körperteilen - oft in pulverisiertem Zustand 116) - zu gebrauchen sind 117). Besonders begehrt ist die Krönlnatter ob ihres heil- und zauberkräftigen Edelsteins 118). Daher ist das Schlangenbannen eine ebenso beliebte wie gefährliche Kunst, die in der Sage oft mit dem Tod des Beschwörers endet 119).

Detaillierte Anweisungen zum "slanghen fahenn ane sorghe" gibt eine Dresdener Handschrift des 16. Jhs. 120). Demnach hat sich der Schlangenfänger mit einem aus Katzenbein hergestellten Pfeifchen in den Wald zu begeben und in einem mit der Formel " + o sy + o sy + o sya + tetragrammaton + Sabaoth" ausgezeichneten Kreis alle Nattern zusammenzupfeifen "unde wen sie alle sindt kommen", folgende Formel zu sprechen:


"+ o sy + o sy + o sya,
dw heyloße schalgkhafftige ßlange,
hör unde stee stille,
alßo da ist gestanden
das wasßer in dem Jordan,
dar inne sanct Johannes gethoufft hat
Christum unßern herren.
+ o sy + o sy +
o dw schalckhafftige schlang,
Thetragramaton gea Sabaoth Emanuel, ..."


Es folgt eine Beschwörung der "schalgkhafftige(n) slange" zur Untertänigkeit und der Befehl: "wirff von dyr die gyfft!", sowie Psalm 90, 13, darauf erneut die Formel: 121)


"+ o sy + o sy + o sya,
ste still,
dw aller schalckhafftigste ßchlang
unde hoer die wort,
als do ist gestanden das waßer in dem Jordan,
in deme sanct Johannes gethoufft hat
unßern hern Jhesum Christum.
Tetragramathon Adonay Alpha et O."


Nach einer weiteren Beschwörung kann eine beliebige Schlange ergriffen werden unter dem erneuten Zauberbefehl: "Ely Eloy, los von dyr dein gifft!" 122)

Die Verwandtschaft dieser Beschwörungsformeln mit der GOSTNERs ist augenscheinlich. Beide, die Dresdener Gruppe und die Sextener Formel haben in der Hauptsache vier Motive gemeinsam: die Beschwörungseröffnung mit dem dreifachen rätselhaften osy/osia-Ruf, 123) Beschimpfung der Schlange (mit syntaktisch zu Beiwort verkürzter Seinsprädikation), zentraler Beschwörungsbefehl zum Stillstehen (im Imperativ), Wunderanalogie des bei der Taufe Jesu stehenden Jordanflusses.

Christliche Beschwörungen der Schlange, die besonders aus religiöser Sicht ob der Verführung Evas und des damit verbundenen Paradiesverlusts in höchstem Maße verfolgungswürdig erscheint, sind seit dem 9. Jh. nachweisbar 124). Zwei in ihrem Zwecke gänzlich unterschiedliche lateinische Bannformeln sind in einer Münchner Handschrift des 14. Jhs. aufgezeichnet 125). Eine eigenartige Bannungsformel (weil nur aus Befehl und Beschimpfung bestehend) liegt in dem anfangs gereimten Spruch aus dem 15. Jh. vor:

"Lig, Hg lang,
du teyfelische schlang,
du tewfels aygne,
lig nw für tode." 126)

In einem lateinischen Segen einer Wolfenbütteler Handschrift desselben Jhs. 127) und einer Wiener des 15./16. Jhs. 128) findet sich schließlich ein lateinischer Verwandter der Vorlage des Dresdener (s.o.) und damit auch des Bannspruchs GOSTNERs. Auch er fordert, über die Bannung hinausgehend, die Natter zum Gehorsam und zur Giftsekretion auf. Auch ein deutscher Spruch der genannten Wiener Handschrift (der darin dem lateinischen unmittelbar folgt), weist in seinem ersten Teil größte Ähnlichkeit mit dem GOSTNERs auf:

"Osy + Osy + osia
O dw schalckhaftig nater,
stee vnd hoer meine wort,
als das wasser stuennt In der Jordan,
da sand Johannes wold tauffen
unsern liebn herren Jhesum Christum . . . " 129)

Er endet im folgenden wie die Dresdener Beschwörung im Befehl:

"las dein gift auff dy erdenn!" 130)

Motivgeschichtlich beachtenswert ist im Bannspruch GOSTNERs der Gebrauch des Jordanbildes. In einer lateinischen Formel des 9./10. Jhs. begegnet zuerst das Motiv des bei der Überquerung durch Christus und Johannes stillstehenden Jordans 131). Dieses findet sich in einem gereimten deutschen Segen gegen Nasenbluten im 12. Jh. wieder 132). Der Stillstand des Jordans bei der Taufe Christi wird zum konstitutiven Analogie-Bild einer Gruppe von Blutsegen ab dem 12. Jh. 133). Im 15. Jh. beginnt offensichtlich die Übertragung des Motivs auf andere Segenarten 134), die ein Stillstehen in irgendeiner Weise bezwecken: Gicht-, Waffen-, Feuer-, Tier-, Diebsegen 135). Erfährt die Formel selbst schon früh zahlreiche Verkürzungen 136) und Umgestaltungen 137), so scheint später besonders eine mißverständliche Umdrehung des Motivs weite Verbreitung gefunden zu haben: Nicht der Jordan, sondern Christus steht still 138). Das Grundschema dieser Variante zeigt der Spruch "vor den Blutwurm" (Ende 17. Jh.):

"Würmlein,
du seyst groß oder klein,
so soltu stille stahn,
als Christus Jesus stundt am Jordan." 139)

oder der Oberinntaler Feuersegen von 1911:

"Feuer, . . . du wollst stille stehen
und nicht weiter gehen,
so wahr Christus stund am Jordan,
da ihn taufte Johannes,
der heilige Mann." 140)

Die Stellung der Kirche zur Schlangenbeschwörung ist im Mittelalter gespalten: Nach THOMAS VON AQUIN ist letztere auch bei Gebrauch nur heiliger Wörter bedenklich und von der Kirche nicht zu gestatten 141). Der "Hexenhammer" erlaubt unter Berufung auf Mk 16, 17 f. 142), "durch göttliche Worte Schlangen zu bändigen" 143) -hören doch Schlangen "mehr auf Beschwörungen ... als andere Tiere, darum daß (eine Schlange) das erste Werkzeug des Teufels war" - 144), rät aber bei Tierbeschwörungen allgemein zur Vorsicht, da "solche Besprecher oft unerlaubte Observanzen haben und durch die Dämonen ihre Wirkungen erzielen; besonders bei den Schlangen, weil die Schlange das erste Werkzeug des Dämons bei der Verführung des Menschen war" 145), und erhärtet mit einer schaurigen Begebenheit als Exemplum seine Überlegungen 146).

GOSTNER wird schließlich wegen Nikromantie 147) zu 14 Tagen Gefängnis und 60 Gulden Geldstrafe verurteilt.

5. Zauberspruchähnliche Formel und Zauberspruchnennungen

Neben zwei tödlichen Mitteln (Mäusepulver und Skorpionbiß) rät die in Feldthurns 1550 als Zauberin angezeigte URSULA COLGRUEBERIN 148) einer Villandererin, um sich von den Schlägen ihres Mannes zu erlösen, zu folgender List zu greifen: Sie solle sich drei Frauen anheuern, die im Hinterhalt auf den Augenblick warteten, daß der Mann ihr eine (diesmal von der gequälten Frau selbst zu provozierende) Tracht Prügel verabreichen wolle. Dann solle sie schreien:

"O ihr heiligen drei Marien!
kommt mir zu hilf!"

Auf diesen Signalruf sollen sich die drei Frauen, in weiße Kleider gehüllt, auf den Mann stürzen und ihn verdreschen 149).

Hier handelt es sich - auch wenn der Betroffene es glauben mochte - 150) natürlich um keinen Zauberspruch, sondern eher um eine Gebetsformel. Darauf weisen auch stilistische Kriterien, insbesondere die Interjektion. Zwar ist das Motiv der Drei Marien im Zauberspruch sehr alt 151), aber in Tirol dürfte es, wie das Gebet zu diesen drei Heiligen, eher durch das österliche Volksschauspiel verbreitet worden sein (die drei Marien am Grabe Jesu).

Aus anderen Tiroler Hexenprozessen sind zwar keine Zauberspruchtexte tradiert, aber die Verhöre nehmen stets auf Sprüche Bezug. So wird ANNA HARTMANNIN aus Sillian in ihrem Verhör 1596/97 befragt, ob sie Wettersprüche kenne. Sie stellt dies in Abrede 152). Der Lauterfresser wird ein Opfer seiner Segensgläubigkeit 153). Er, der den kleinen und großen Diebsegen (?) auswendig kennt, diesen anderen vorspricht und weitergibt 154), den Poppen-Segen (für Reisende) jeden Tag spricht 155), der mit Diebsegen-Büchlein händelt 156) und außerdem allerlei Wetter-, Benedikti- und Kilianssegen besitzt 157), er ist auch der beste Informant über den Verbleib von Segenssprüchen158).

Ähnlich ergeht es im Jahr darauf, 1646/47, dem Freund des Lauterfressers, dem Lebenfierer 159): Auch er erregt durch den Umgang mit Büchern, Segen und Sprüchen den Verdacht der Zauberei 160). Dieser bestätigt sich bei seinem ersten Verhör 161). Das daraufhin von den Rodenegger Richtern sorgfältig ausgearbeitete "Fragstück" enthält folgende Fragen:

(57) Ob er "enterische" Bücher oder andere mit Segen, Sprüchen, Künsten, Beschwörungen usw. oder dergleichen gesehen habe.
(58) Bei wem.
(59) Ob er selbst dergleichen nicht gehabt habe.
(60) Ob er nie Diebs-, Wolf-, Zyprian- und andere Segen jemandem sprechen gehört habe.
(61) Ob er selb st es nie getan habe 162).

Lebenfierer kommt nach standhaft ertragenen Folterungen mit ewigem Landesverweis davon 163) den Lauterfresser trifft ein härteres Urteil: Nach einem Griff mit einer glühenden Zange auf den rechten Arm, soll man ihm "dieselbe Hand abschlagen" und den Verstümmelten "zu Pulver und Asche verbrennen" 164) - und auch in der Sage des Volkes, dem er mit seinen Sprüchen geholfen hat, sollte ihm nicht Gerechtigkeit widerfahren.

6. Zauberspruch-Parodie

In den Protokollen des Innsbrucker Hexenprozesses von 1485 165) ist neben den meist wörtlich aufgezeichneten formlosen Drohungen und Verwünschungen der "Hexen" (größtenteils Frauen untereinander verfeindeter Bürgerfamilien) ein von der künstlerischen Intention her gesehen recht gelungener Spruch angeführt. Eine getaufte Jüdin, ENNEL NOTTERIN 166) , wird beschuldigt, sie geisle das Marterbild Christi und sie

"ret ybel auch van Unser Lieben Frauwen,
'Daz dir werd also we in deinem sin,
als der Marien wart in irer krin,
do sy Jesum gebar.' " 167)

HEINRICH INSTITORIS, der als vom Papst eingesetzter Inquisitor heretice pravitatis 168) den Innsbrucker Hexenprozeß selbst leitet, dürfte in diesem "Zauberspruch" die Negation seiner Konzeption eines "erlaubten Segens" sehen, wie er sie drei Jahre später in seinem "Malleus maleficarum" formuliert (s.o. bei Anm. 15 - 17).

Die Umkehrung des Heilzaubers zum Schadenzauber mit ähnlichem Wort- und Motivmaterial begegnet schon in vielen Varianten des Diebsegens (s.o. bei Anm. 60 ff.). Hier aber wird eine durch das christliche Dogma in besonderer Weise geheiligte biblische Begebenheit, die Geburt des Sohnes Gottes durch die Jungfrau Maria, die Menschwerdung Christi, als analoges Vorbildereignis zur Bewirkung von Schaden, zur sympathetischen Erzeugung von Schmerz mißbraucht. Die Geburt Christi als Motiv enthält auch ein Liebessegen:

"(daß die Person) mich so lieb habe,
als Maria ihren Sohn liebete,
da sie ihn gebar." 169)

In einem Wurmsegen des 13. Jhs. wird Marias Schmerz durch den Anblick Christi am Kreuze beschworen:

"Als we unser vrawen ware,
do si unseren herren for ir an dem cruze seihe,
als we muze dir, wurme, sein." 170)

Dieses Motiv kehrt in einem Wurmsegen des 15. Jhs. 171) und einem späteren Liebessegen wieder 172) . Ein mitteldeutscher Fiebersegen des 12. Jhs. erinnert daran, daß Maria Jesum "sanfde inde wale gebar" und fordert das Fieber auf, den Patienten "also sanfte inde also wale" zu verlassen 173). Der Segen ist im 16. Jh. offensichtlich noch in Verwendung 174). Auf eine schmerzlose Geburt des Gottessohnes beruft sich auch ein Pfeilsegen einer Heidelberger Handschrift des 16. Jhs. 175).

Der Innsbrucker Hexenspruch kontaminiert das Motiv der Geburt Christi und des Schmerzes Marias, indem er gleichzeitig das naturgemäß widersinnige Motiv der "sanften Geburt Christi" naturalistisch umdreht. Diese Entmythisierung einer wunderbaren religiösen Begebenheit, nämlich der göttlichen Inkarnation, bedeutet Kritik am naiven Mystifizismus des Zauberspruchs und Spott über die wild wuchernde Thaumatomanie seiner Historiolae.

Die Persiflage, die der Innsbrucker Hexenspruch mit motivlicher Kontamination und Inversion erreicht, wird indes wesentlich verstärkt durch lexikalische Mittel 176). Schon der Protokollant macht auf die form- und respektlose Bezeichnung der Gottesmutter im Spruch aufmerksam, der den einfachen Namen Maria verächtlich mit identifizierendem Artikel und keinem auszeichnenden Beiwort versieht ("die Marie" anstatt "Unsere Liebe Frau"). Aber das "üble Reden", die Beleidigung liegt vor allem in dem Wort krinne. Syntaktisch und metrisch in exponierter End-, bzw. Reimstellung, bildet es das strukturelle Zentrum und den Wirkungsgipfel des Spruches. Im oberdeutschen Raum wohl belegt in der Bedeutung "Einschnitt, Kerbe, rinnenartige Vertiefung" (in Salzhütten die Ritzen der Pfannen) 177), scheint der metaphorische Gebrauch von krinne als "Scheide" literarisch besonders dem derben Fastnachtspiel vorbehalten zu sein 178). Der blasphemisch-satirische Effekt ergibt sich also durch die Übertragung vulgären Sprachmaterials auf einen heiligen Bereich: Der determinierende Artikel zieht die entrückte Heilige in den "alltäglich-vertraulichen Umgang" ', und durch eine derbe volkssprachliche Metapher wird die Immakulata, die vergeistigte Frau, um deren Entsexualisierung sich Dichtung und Kirche gleichermaßen mithilfe von naturhafter Beschreibung (Mond-, Morgenstern-, Blumen- und ähnliche Metaphern) bemüht haben, ihrer Ungeschlechtlichkeit beraubt und, verfleischlicht, in den natürlichen Verband der Frauen gezerrt. Gleichzeitig wird die Geburt Christi nicht als mythisches Faktum, sondern als natürlicher, schmerzhafter Prozeß gezeigt, der das dogmatische Paradoxon der Virginität erneut in Frage stellt.

Daß ein solcher Spruch eine Schmähung der Reinheit Marias und der Geburt Christi darstellt und anderseits, weil gerade durch Lästerung dem teuflischen Dämon besondere Macht eingeräumt wird, als Schadenzauber besonders effizient sein muß, ist für den hexengläubigen Inquisitor klar. Tatsächlich berichtet Institoris über dieses Detail des von ihm geleiteten Prozesses:

"Es gibt auch welche (sc. Hexen), die das Bildnis des Gekreuzigten zur Ermöglichung ihrer Hexentaten mit Peitschenhieben und Messerstichen und unter den schändlichsten Worten gegen die Reinheit der glorreichen Jungfrau Maria und die Geburt unseres Heilandes aus ihrem unbefleckten Mutterleibe verunehrt haben. Es frommt nicht, jene Worte und die einzelnen Taten aufzuzählen, da sie für die Ohren der Frommen allzu beleidigend sind. Sie sind aber schriftlich aufgezeichnet und aufbewahrt. So hatte eine gewisse getaufte Jüdin auch andere Jungfrauen verleitet." 180)

7. Zauberspruch und Hexenspruch.

Findet der Inquisitor des Innsbrucker Hexenprozesses von 1485 (bzw. sein Protokollant) eine blasphemische Zauberspruch-Parodie aufzeichnenswert, so foltern die Richter der Schlernhexen (1506 und 1510) ihren Inquisitinnen allerlei Hexensprüche ab. Obwohl dabei die Interrogatorien der Hexenrichter von Schloß Prösels nicht bekannt sind, so könnten sie doch aus den Antworten der Angeklagten rekonstruiert werden 181). Alle Hexen bekennen sich der Ableugnung Gottes für schuldig. Dabei bedienen sie sich keiner einheitlichen Formel, aber sie geben an (natürlich auf eine entsprechende Suggestivfrage hin, die der Richter BERCHTOLD VON LAFAY allen stellt), unter der Bedingung, daß der Teufel ihre Wünsche erfülle, zur Abrenuntiation bereit gewesen zu sein: "Wildu das thun, so verlaugne ich Gott, der Jungfrau Maria und aller Heiligen gänzlich, mich dir hiemit verjeiche und allzeit gehorsamlich nachfolge und diene." 182) Der Teufel ruft die Hexe zur nächtlichen Ausfahrt mit der konzisen Appellformel: "Wohlauf! mit mir!" 183) Die Hexe selbst eröffnet ihren Flug zum Sabbath, indem sie die mit Hexensalbe eingeschmierte Bank oder den gesalbten Besen oder Stuhl in aller Teufel Namen beschwört: "Oben und unten aus und nindert an!" 184) oder einfach: "Oben aus und nindert an!" 185) Nach dem Fest entläßt der Teufel die Hexen mit den Worten: "Fahrt hin heim, vergesst eures Gott nicht!" 186) oder: "Fahr hin, iss und vergiss!" 187) Eine dieser armen Völser Bäuerinnen gibt eine Milchdiebstahl-Formel an: "(Säule oder Stock) gib in aller Teufel Namen Milch, soviel (wir, sc. Hexen) dess' bedürfen!" 188)

All diese Formeln sind jedoch, so interessant deren Kenntnis für die Hexenrichter ganz offensichtlich ist, sprachliche Bestandteile eines genau genormten Hexenrituals, nur vermeintlichen Mitgliedern des teuflischen Paktes geoffenbart und diesen von Richtern suggeriert und abgemartert, d.h. unter dem Zynismus der Tortur teilweise zum poetischen Kunstwerk geformt. Was diese Hexensprüche, materialisierte Ausgeburten schematisierter Wahnvorstellungen, mit dem Zauberspruch und Segen gemeinsam haben, ist der Glaube an die Kraft des geformten Wortes. Die eigentliche Jagd auf Segen und Sprüche wird offenbar erst in den Prozessen des späten 16. Jhs. eröffnet. Die Verhandlung gegen GOSTNER 1595 fördert aber eine so unübersehbare Menge von Segen zutage, daß vermutet werden muß, die Verbreitung des Glaubens an Zaubersprüche hat einen Höhepunkt erreicht - zu einem Zeitpunkt, wo auch der Glaube an die Existenz von Hexen seine Blüte hat 189). Und dieser universale Wahn bedingt auch eine Überprüfung des ursprünglich in der Hauptsache medizinisch ausgerichteten Spruchs. So kommt es zur Überlappung zweier an und für sich disparater Bereiche. Der Glaube, daß sich Hexe und Hexer bei ihren Schadenshandlungen eines Spruchs bedienen, macht jeden Zauberer verdächtig, der mit Sprüchen und ähnlichen sprachlichen Gesten Unnatürliches vollbringt.

8.Schluß.

Die Untersuchung der juristischen Bedeutung des Zauberspruchs im Hexenprozeß machte eine motivgeschichtliche Analyse notwendig. Nur so konnte gezeigt werden, in welchen möglichen konnotativen und assoziativen Zusammenhängen der Richter einen Zauberspruch sehen kann; d.h. die juridische Beurteilung des Spruchs, seine Rolle im Hexenprozeß, kann im Grunde nur verstanden werden, wenn der literarische Sachverhalt, d.h. die motivlichen und semantischen Implikationen geklärt sind. Natürlich hängt die letzte Beurteilung des Richters davon ab, welche Kenntnis er jeweils vom Zauberspruch hat. Klar ist, daß er ihn bei seiner universalen Verbreitung kennt.

Die Untersuchung hat aber noch etwas anderes gezeigt. Der Zauberspruch ist bei gleichbleibender Intention (Heil-, bzw. Schadenswirkung) einem dauernden Wandel unterworfen. Obwohl man an dem bewährten Wortlaut ("probatum est!", fügt die schriftliche Tradition oft dazu), wie an einem technischen Mittel festhält, obwohl also gerade für diese literarische Gattung die Ehrfurcht vor dem einmal geformten Wort typisch und das Festhalten daran verbindlich ist, befindet sich der einzelne Spruch in einem dauernden Umformungsprozeß 190). Anderseits erklärt sich aus dem gattungsspezifischen Konservativismus die Existenz Jahrtausende überlebender, oft längst schon bis zur Unverständlichkeit verstümmelter Formeln und Formelteile - bei gleichzeitig größter Fluktuation der Motivik. So manifestiert sich gerade in dieser Literaturgattung ein dauernder Prozeß der Substitution und Kommutation, die Dialektik von Tradition und Entwicklung im künstlerisch gestalteten Wort.

ANMERKUNGEN

1) Zu den Hexenprozessen in Tirol s. besonders BYLOFF (passim) und zuletzt die tabellarische Zusammenstellung bei SCHOISSWOHL, S. 183 - 204. Editionen von Prozeßakten (vor allem im Tiroler Landesarchiv und Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck und Bischöflichen Hofarchiv Brixen) stehen teilweise noch aus. Die vorliegende Untersuchung erfaßt die Zaubersprüche, die sich in den von RAPP, AMMANN und ZINGERLE (s. Lit.verz.) mitgeteilten Hexenprozeßakten finden, und damit im wesentlichen alle, die in edierten Akten des Tiroler Raums vorkommen. Der Terminus Zauberspruch wird hier als volkskundlich-literarischer Überbegriff ' für Segen, Beschwörung, Besprechung, Besegnung, Bannung verstanden (zum Definitionsproblem vgl. HAMPP, S. 136 ff.).

2) AMMANN: Brixen, S. 82 ff.; 144 ff.; 227 ff.; vgl. BYLOFF, S. 59.

3) AMMANN: Brixen, S. 144.

4) Im Verlauf des Prozesses kommt die Rede auf die Bannung der "geister in der gestalt aines pockhs . . . , der ein hinfüert, wo er will oder bringen mueß, was er begert", ebd., S. 162; ebenso S. 155. Im Zauberinventar des Inkulpaten befinden sich unter zahlreichen anderen magischen Gegenständen Farnsamen (ebd., S. 227 u.ö.), "Galgenmandler" (=Alraunwurzeln, ebd., S. 157 f. u.ö.) auch "etliche kleine baindlein", die "dem ansehen nach . . . von einem jungen kindl sein" könnten (ebd., S. 156). Doch die Richter geben sich schließlich mit den Auskünften GOSTNERs zufrieden, der die Andeutung auf die Hexenfahrt mit der Bemerkung abtut, er "wiß khein unholdin und sei mit kheiner auff dem bockh gefahren, hab kein solchen bockh nie gesehen (ebd., S. 163), er verstehe sich nicht auf "des pockhs fierung"; (ebd., S. 229); die "paindlein . . . seyenvon einem avfen" (= Nachteule, ebd., S. 230); die Galgenmännlein seien Siegwurzen, die er als Erbe des Vaters aus Pietätsgründen aufbewahre (ebd., S. 163). Da also in diesem Prozeß wesentliche Hexenkomponenten wie Teufelspakt, Hexensabbath mit rituellem Kindsmord nur angedeutet, aber nicht abgehandelt werden, spricht man vielleicht besser von einem Zauber- als von einem Hexenprozeß.

5) Ebd., S. 148.

6) Ebd., S. 148.

7) Ebd., S. 149.

8) Ebd., S. 151 ff.

9) Ebd., S. 227 ff.

10) Ebd., S. 153.

11) Dieses habe er in den Zeiten "des herren Künigls" gebraucht, "darumben sei er gestrafft worden", ebd., S. 229; zu diesem Zaubergebet für Schatzsucher s. BYLOFF, S. 67; vgl. ZINGERLE: Hexenprozesse, S. 47.

12) Während Christophorus (um diesen handelt es sich wohl im "Christophsegen") zusammen mit sieben anderen Heiligen schon in einem Viehsegen des 14. Jhs. angerufen wird (ANAL., S. 32, N. 7), scheint es sich beim Zypriansegen (vgl. HDA II, S. 111; zwei solcher Viehsegen gegen Wölfe sind mitgeteilt in ANAL., S. 32 f., N. 8 f., beide 16. Jh.) und beim Coronagebet um recht frühe Nennungen zu handeln.

13) AMMANN: Brixen, S. 149.

14) Die Memorierung weist auf häufigen Gebrauch. Auch der Lauterfresser kennt den Diebsegen auswendig (ZINGERLE: Hexenprozesse. S. 27); bei Wettersegen ist mit zu beachten, daß der Hagelwolkenbeschwörer kein Wort seiner Formel verfehlen darf, weil ihn sonst die Wolke tötet (vgl. HDA III, S. 1313).

15) SOLDANI,S. 257,261ff.;RAPP,S.5 ff.;vgl. ASSION, S. 171 f.

16) HEXENHAMMER II, S. 239.

17) Ebd., S. 240.

18) AMMANN: Brixen, S. 145.

19) Ebd., S. 146.

20) Dieses Versäumnis begründet GOSTNER damit, daß er "trunckhen gewest (sei) dieselbig nacht und hab nichts darumben gewist" (ebd.; über Sittenreinheit, Fasten und andere Forderungen als Voraussetzungen einer Beschwörung s. HDA I, S. 1113 f.). Hier zeigt sich die eine Gefahr, in der der Wetterbeschwörer sich befindet: Es geht um die Frage, l. warum er, der Macht über das Gewitter hat, ein solches zuläßt, 2. "wan er sein khunst gebraucht hat, ob das weiter nie schaden gethan?" (AMANN: Brixen, S. 146). Mit dieser letzten Frage unterstellt der Richter dem Inquisiten nicht den Tatbestand des Wetter-Schadenzaubers, aber im Kontext der mit der Frage aufgeworfenen Assoziationen und im Hinblick auf eventuelle Ineffek tivität oder gar konträre Wirkung des Zaubers hat das Gericht die Formel des Beschwörers zu überprüfen.

21) Delabialisierte Form von liie(j)et (mhd. lüejen, lüen = brüllen).

22) Ähnliche Formeln sind auch für spätere Zeit nachzuweisen, z.B. zur Verbannung von Krankheiten in die Wildnis (vgl. HAMPP, S. 91 ff.), mit z.T. mit GOSTNERs Spruch übereinstimmenden Elementen (" . . . wo kein Hahn nit kräht, wo kein Mahder nit mäht, wo kein Bauer nit säht, wo keine Blume nit blüht . . . ", ebd., S. 92).

23) AMMANN: Brixen, S. 145 (Vershervorhebung vom Verf.); den Vorgang der Wettervertreibung (für die seine Gattin schon früher vom Innichner Pfarrer zur Rechenschaft gezogen worden ist) beschreibt GOSTNER selbst in einer eigenen Eingabe, die allerdings bei den Prozeßakten fehlt (ebd.).

24) Sicherlich sind überdies - als außersprachliche Elemente - begleitende Handlungen und Hilfsmittel zu überprüfen (vgl. Anm. 23).

25) Zur Literatur der verbotenen Künste im allgemeinen s. ASSION, S. 159 ff.

26) GRIMM III, S. 493 f.; die ältesten Wetterbeschwörungsformeln gehen ins 10. Jh. zurück, Fragmente weisen darauf hin, daß solche im Südwesten Deutschlands schon im 9. Jh. gebraucht wurden (vgl. FRANZ II, S. 51, 74); Zu Mermeut (Mermeunt, Meremoth) in Formeln des 10.- 12.Jhs. s. ebd., S. 56 f.

27) GRIMM III, S. 494;vgl. FRANZ II, S. 56.

28) ANAL., S. 45, N. 30 (aus einer Handschrift des 14. Jhs.); zum Columbasegen s. FRANZ II, S. 60 f.

29) ZfdA. 20, 1876, S.22; Elemente beider Varianten können in dem Gebet einer Prager Handschrift aus dem 15. Jh. festgestellt werden: "Herr Jesu Christe, . . . nu geruch diesew wolck-chen, die ich siech, heiligen vnd gesegen . . . ich weswer ewch, vbeltätigen gaist. . . Ich wes-wer ewch, vnmilten gaist . . . Ich gepewt ewch . . . ", ZfdA. 20, 1876, S. 21. Dieser Text sprengt den Gebetscharakter und trägt eher exorzistische Züge; zur lateinischen Vorlage desselben s. FRANZ II, S. 67, Anm. 4. - Der Cyrillussegen ist ab dem 13. Jh. nachweisbar (FRANZ II, S. 61).

30) ANAL., S. 45 f., N. 31 (Münchner Handschrift des 15. Jhs.).

31) GRIMM III, S. 500.

32) AMMANN: Brixen, S. 146; vgl. FRANZ II, S. 67, Anm. 3; HDA IX, S. 510; zu anderen üblichen Hagelabwehrmitteln s. HDA III, S. 1311 ff.

33) AMMANN: Brixen, S. 146.

34) Ebd.; noch um 1800 behauptet ein Tiroler Geistlicher zu Brandenberg: "um eine Butterkugel oder um ein Maß Brandwein fahre ich mit dem Wetter hin wo ihr wollt", KUFSTEINER BUCH, S. 182.

35) AMMANN: Brixen, S. 146.

36) Vgl. HDA III, S. 1306, 1313; ein frühes Beispiel von Hagelwolkenführung (1450) s. in SAVk 3, 1899,5.31.

37) ANAL., S. 46, N. 31.

38) ZfdA. 20, 1876, S. 22.

39) GRIMM III, S. 493 f.

40) Ebd., S. 494.

41) ZfdA. 20,1876,5. 21.

42) WILHELM, S. 51; vgl. FRANZ II, S. 67. WILHELM (S. 130) hält diesen Segen für "ein(en) nur äußerlich verchristlichte(n) Überrest niederer Mythologie".

43) GRIMM III, S. 500. Dieselbe Idee scheint auch einem Wetterspruch zugrunde zu liegen, den "eine gewisse Hexe, vom Richter befragt, ob sie (sc. die Hexen) auf irgend eine Art die von Hexen erregten Gewitter zum Stillstand bringen könnten", bekanntmacht: "Ich beschwöre euch Hagelkörner und Winde . . . , daß ihr, in Wasser aufgelöst, herabfallt." (HEXENHAMMER II, S. 265). In einem Büchlein Gostners findet sich ein "weiter segen, darzu auch ein messer gebraucht würdt" (AMANN: Brixen, S. 152).

44) AMMANN: Brixen, S. 146.

45) Vgl. vor allem HEYL, S. 173-185; BYLOFF, S. 81 f.

46) SCHOISSWOHL, S. 76; ZINGERLE: Hexenprozesse, S 44.

47) SCHOISSWOHL, S. 76; ZINGERLE: Hexenprozesse, S. 44.

48) Gerade der den Hexen unterstellte Wetterschadenzauber macht diese in agrarischen Wirtschaftsstrukturen zum ärgsten Feind des Menschen und rechtfertigt ihre erbarmungslose Verfolgung; vgl. HDA IX, S. 1305.

49) ZINGERLE: Hexenprozesse, S. 3.

50) Vgl. BYLOFF, S. 39.

51) ZINGERLE: Hexenprozesse, S. 11-14.

52) Ebd., S. 12.

53) Ebd., S. 13.

54) Ebd., S. 13.

55) Ebd., S. 13, 17.

56) Ebd., S. 18; vgl. ebd., S. 13.

57) Die Schweizer Hexe Eis von Merspurg machte schon 1450 "in aller tüfel und Sunderlich jn beelzebups und Krütlis nammen" Unwetter (SAVk 3, 1899, S. 25; vgl. ebd., S. 26 ff.; 87.

58) Kirchliche Sanktionen gegen deutsche Wetterbeschwörungen werden 1569 auf der Salzburger Synode verhängt, weltlicherseits werden diese 1611 durch Herzog Maximilian in Bayern untersagt, da natürliche Wetter zu beschwören einen Eingriff in die Regierung Gottes darstelle und eine wirksame Beschwörung der "gemachten, zauberischen Wettern" eine "Gemeinschaft mit den bösen Geistern, Hexen und Unholden" voraussetze (vgl. FRANZ II, S. 67 f.). Die kirchliche Diskussion entfacht sich aber vor allem um die sakramentale Wetterprozession. Schon 1470 wird diese unter Androhung von Kirchenstrafen untersagt. Diesem Beschluß der Passauer Synode folgen im 15. Jh. viele Bistümer (vgl. FRANZ II, S. 121 f.). Die vier Evangelien als Abwehrmittel gegen Gewitter sind besonders seit dem 14. Jh. in Gebrauch (ebd., S. 52). Auch GOSTNER verwendet sie (s.o. bei Anm. 32): "Die vier evangelien, wie m ans umb die kir-chen geendt list, das hab er gegen dem weiter, das es nit schaden soll, gebraucht und kniendt miessen betten.", AMMANN: Brixen, S. 227.

59) AMMANN: Brixen, S. 146. Noch 1681 wird in Zell am Ziller Hans Schwaiger "um willen eines verlohrnen gelts gebrauchte teufelsbeschwörungen" abgeurteilt (KUFSTEINER BUCH, S. 179).

60) AMMANN: ßrixe", S. 146 f.

61) Ebd.,S. 147.

62) Ebd.

63) Ebd.

64) Zum Verb lenden/lenten = landen machen, ans Ziel bringen, zwingen; die Paronomasie (Subst. lende - Verb lenden) ist ein beliebtes Stilmittel des Zauberspruchs.

65) AMANN: Brixen, S. 148. GOSTNER besitzt auch "ain recept und ein zetl dabei, wan man einem was entfrembt, das ers herwider mueß bringen und das man den dieb im schlaff mueß sehen" (ebd.), ferner Kristalle und Berylle, die beschworen werden, "so einem etwas gestolen
würdt oder sonst verlohrenhat (ebd.,S. 158;vgl. ebd., S. 164, 228, 231).

66) ZINGERLE: Hexenprozesse, S. 33.

67) Ebd., S. 37.

68) Über die tödliche Wirkung des über zurückgelassene Almkessel gesprochenen Diebsegens in der Sage Tirols s. ZINGERLE: Sagen, S. 436 f.

69) AMANN: Brixen, S. 159. Manchmal muß der Diebsegen unter freiem Himmel gesprochen werden, vgl. Rb, N. 21, 24, 65.

70) Vgl. ALEM. 2, 1875, S. 127 f. (vom Jahre 1727); ZVVk l, 1891, S. 188; SAVk 2, 1898, S. 265, N. 143; dazu ebd., S. 267, N. 148; Rb, N. 21, 24, 65; vgl. ebd., N. 57 (Prügelsegen); ZöV 2, 1896, S. 151 f.; ein frühes Beispiel (1617) s. bei SPAMER, S. 170. Die Forderung kann auch im Spruchtext selbst impliziert sein: "daß du (sc. Dieb) still stehest . . . , bis . . . ja die Sonn giebt ihren Schein", Rb, N. 56. Die Abhaltung der Diebe (Wegbannung) muß naturgemäß am Abend bewirkt werden, da die Nacht die Zeit des Diebes ist, während die Stellung dann erfolgen muß, wenn man (am Morgen) das Fehlen eines Gutes feststellt; vgl. auch HDA II, S. 203 f.

71) Vgl. ZöV 2, 1896, S. 152; Rb, N. 24, 65; vgl. ebd., N. 57 (Prügelsegen); SPAMER, S. 199, 225.

72) Vgl. HDA II, S. 205, 216 ff.

73) HDA II, S. 245

74) SPAMER, S. 176.

75) HDA II, S. 245; vgl. GRIMM III, S. 498 f. WOLF, S. 254, N. 4 (Prügelsegen).

76) SPAMER, S. 191, 249; "in drei Teufelnamen", HDA II, S. 221; auch die Formel des Lösespruches kann dieses Motiv enthalten: "Gehe hin in drei Teufels Namen", FRISCHBIER,
S. 120.

77) "Astorot, Beliebueb (aus: Belcebub), Saton", SPAMER, S. 252. Laut eines "buechel(s), so Gotschners (=Gostners) söhn mit seiner hand geschrieben", beschwört man im Namen von "Astarat, Hergel, Beltzebolich" "einen dienstlichen geist des luffts" (AMANN: Brixen, S. 154). Tatsächlich setzen die Richter hier an, indem sie dem Angeklagten die Fangfrage vorlegen, "ob er nit wiß, so einer ein dienstlichen geist des luffts weit haben, der den menschen ohne allen schaden dient und demselben bringt, was er bedarfft, was darzu zu gebrauchen" (ebd., S. 161).

78) SPAMER, S. 252.

79) HDA II, S. 245.

80) Rb, N. 22. Spuren einer Trinitätsnennung, die freilich in allen Segensgattungen vorkommen kann, zeigen sich versteinert in der Zauberformel eines niederösterreichischen Diebsegens: "ette Spiritus sancti Amen" (GERM. 26, 1881, S. 241). Auch den Spruch Gostners beschließt die Anrufung der Dreifaltigkeit. Im übrigen wird diese (wohl im Gegensatz zur Bannung durch die Teufel) zur Lösung des angefrorenen Diebs invoziert (vgl. ZöV 2, 1896, S. 152).

81) Vgl. SPAMER, S. 167 ff.; in dem Diebsegen "Ad fugitivum" (14. Jh.) wird der flüchtige Dieb durch das hl. Kreuz, das "von sand elenen fvnden" worden ist, gezwungen (ZfdA. 27,1883, S. 311 f.).

82) WOLF, S. 257, N. 21.

83) Rb, N. 24; vgl. SPAMER, S. 223 ff.; eine sprachliche Deformierung (aus drei Nägeln werden drei Engel) erfährt - bei gleichbleibender Bestialität - der Spruch in einer Oberinntaler Niederschrift aus dem Jahr 1911 (ÖZV 76, 1973, S. 288).

84) Rb, N. 24.

85) Bei der Inventarisierung der Zaubergegenstände GOSTNERs entgeht dem Blick der Perlustran-ten nicht "ein glid von einer keten, ob zuvermueten, das es ein kettin von einem galgen sei, soll gut sein, sporen daraus zu machen, gehn die roß gestrackhs", ferner "ain strickhl, daran einer gehangen" (AMMANN: Brixen, S. 158). GOSTNER bekennt, von einem Galgen "mit der wehr schaidtelen herab gehackht" zu haben und "eisen von einer ketten, daran einer gehangen hab", zu besitzen; doch erstere habe er zur erfolgreichen Wanzenbekämpfung in die Bettstaft gelegt und das Galgenkettenglied habe er sich für die Anfertigung von besonders wirksamen Reitersporen aufbehalten (AMANN: Brixen, S. 164).

86) Vgl. FRISCHBIER, S. 115 f., SPAMER, S. 230 f. Eine besonders komplizierte Stellung des Diebes findet sich in einer Wiener Handschrift des 15. Jhs.: Über das Medium eines "kuschen knaben oder meydlin" wird ein Geist beschworen, der den Dieb bringen muß (SCHMITT, S. 95 f.).
87) Freilich überbieten andere Diebsprüche den GOSTNERs noch bei weitem an Gefühllosigkeit und Schonungslosigkeit. So sollen bestimmte auf Feuer gelegte Zauberpräparate bewirken, daß dem Dieb die "Adern krachen" (SPAMER, S. 236 f.; vgl. WOLF, S. 258, N. 23, SAVk 2, 1898, S. 266). Dies erinnert an "krachenden lenden und henden" in Gostners Spruch: Offensichtlich empfindet man das Verb "krachen" als einen besonders onomatopoetischen Ausdruck für starken physischen Schmerz; sollte auch eine Assoziation an die gerichtliche Tortur angenommen werden, bei der die Knochen krachend aus den Gelenken brechen? Dem Dieb als dem gehaßten Feind des Eigentums (vgl. HDA II, S. 203) wird Beraubung oder Schwächung der Sinne angewünscht (vgl. SPAMER, S. 197), und durch Fernzauber versucht man sich an ihm zu rächen (vgl. HDA II, S. 216 ff). In diesem Bereich ist funktional der Prügelsegen anzusiedeln (Rb, N. 57; GRIMM III, S. 498 f.), dessen motivliche Nähe zum Diebsegen (vgL Anm. 70, 71, 75) auffällt und der durch sympathetisches Schlagen (etwa eines Maulwurfhügels) am Feind grausame Rache nimmt. Auch der Radnaben-Segen gehört hierher, der die Rückkehr des Diebes durch Drehen eines Wagenrades erreicht (Rb, N. 58; vgl. ebd., N. 65, Wacholderb uschzauber).

88) Vgl. ZöV 2, 1896, S. 153.

89) Vgl. HDA II, S. 470 ff.

90) Vgl. ebd., S. 470; zur Kotmantik s. HDA V, S. 332.

91) MSDI, S. 181.

92) Nach MSD II, S. 279.

93) Vgl. SPAMER, S. 81 ff., HÄLSIG, S. 92 ff.; die Angeklagte eines Hexenprozesses von 1614 (Bitburg in der Eifel) kennt diesen Segen z.B. in zwei Varianten und hilft damit Leuten und Pferden gegen den Wurm (SPAMER, S. 81 f.).

94) GRIMM III, S. 500 (der Spruch hilft gegen verschiedenste Krankheiten).

95) Über Verwendung des Düngers im Heilzauber s. HDA II, S. 471 f.

96) So z.B. im Segen wider die Harnwinde: "Das die harnwind ist, die far nieder in den mist", ANAL., S. 42, N. 25; vgl. WOLF, S. 254, N. 6; in der Sage: Ein Knecht, der am Hexentanz auf dem Ritten teilnimmt, findet sich am Morgen braun und bku gedrückt, das Gesicht zerkratzt, im Kuhmist, ALPENBURG: Alpensagen, S. 335; zwei Eggentaler Bauern finden ihr Hexenbüchlein zerfezt im Hof und auf dem Mist, ebd., S. 356 f.; ähnlich ZINGERLE: Sagen, S. 417; vgl. HDA II, S. 473.

97) Vgl. HDA II, S. 473, ebd. V, S. 333 ff. Elspet Weber, eine Magd des Pfarrers von Lüsen, die sich 1548 in Brixen wegen Zauberei verantworten muß, erkennt die Pinterin von Lüsen als Zauberin, weil diese auf der Gasse vor dem Widum "ain khüekheit (=Kühkot) aufgenomen", AMANN: Brixen, S. 12. Über "stercora Judeorum" als Zaubermittel im Innsbrucker Hexenprozeß 1485 s. AMANN: Innsbruck, S. 23, 27, 46.

98) SAVk 2, 1898, S. 269.

99) Vgl. SOLDAN I, S. 274.

100) GRIMM II, S. 900, Anm. 2. Diese Abschwörungsformel scheint die gebräuchlichste zu sein; dazu folgende Varianten:
Hier steh ich auf dem Mist
Und verleugne Jesum Christ. (HDA II, S. 473); oder: Da stehe ich auf dem Mist,
Verleugne Gott, alle Heiligen und meinen Jesum Christ; oder: Ich stehe hier auf der Mist
Und verleugne Jesum Christ (SOLDAN I, S. 274); dem entspricht die niederdeutsche Formel:
Her trede ik in din nist
und verlate unsen herre Jesum Christ (GRIMM II, S. 900, Anm. 2)

101) ALPENBURG: Alpensagen, S. 200 f.; der Mann variiert jedoch laut Sage die zweite Zeile des Spruches zu einer Mordankündigung:
"Ich trete auf diesen Mist
Und dich hinein, Luder das du bist!"
"nahm den ersten besten Knittel, schlug die Hexe todt und trat sie wie sie war in den Düngerhaufen hinein", ebd., S. 201. (Der historische Kern dieser rohen Sage dürfte in einem Gattinnenmord zu sehen sein, der mit dem Hinweis des Mannes, seine Frau habe ihn für den Hexenbund gewinnen wollen, legitimiert wird.); ähnlich z.B. im Berner Oberland und in Rohrbach (Bern), s. SAVk 13,1909,5. 167, ebd. 25,1925,5. 138; vgl. HDA II, S. 473.

102) AMANN: Brixen, S. 149.

103) Ebd., S. 153.

104) Ebd., S. 160.

105) Ebd., S. 160.

106) AMANN: Brixen, S. 157; sie dienen zauberischen Zwecken: "Wan eins bei ihme tragt und über landt reiset, daß ihme kheim mörder nichts müg thun", ebd., S. 230 (Die Antworten auf die Fragen 52 und 57 sind im Protokoll offenbar umgetauscht).

107) Ebd., S. 155.

108) Ebd., S. 229.

109) Ebd., S. 153.

110) Nach Anweisung einer auf einem Tiroler Bauernhof 1661 aufgeschriebenen "Wissenschaft vom Haselwurm" (ALPENBURG: Alpensagen, S. 373 ff.) sind die gebannten Schlangen mit einem "ganz neuen Handschuh, der von niemandem gebraucht worden ist" (ebd., S. 376), aufzufassen.

111) AMANN: Brixen, S. 158. Dieser Wurm- oder Schlangensegen ist auseinanderzuhalten von dem "Sprüchle für den wurmb am finger und vich" (ebd., S. 152), womit Gostner "den leuthen und vich für den wurmb . . . geholffen" hat (ebd., S. 227); wurm kommt also in zweifacher Bedeutung vor: Natter, Schlange (vgl. Beiß-, Lindwurm etc.); Wurm, Insekt als Erreger eines um sich fressenden Geschwürs, dann die Krankheit selbst.

112) HDA VII, S. 1116.

113) Ebd., S. 1147; vgl. Anm. 106; über die Schlange in Volksglauben, Mythologie und Sage s. GRIMM III, S. 197 f.

114) Vgl. BYLOFF, S. 89, ZINGERLE: Sagen, S. 315 ff. u.ö., ALPENBURG: Alpensagen, S. 373 ff u.ö.; ALPENBURG: Mythen, S. 377 ff., HEYL, S. 156 ff., 785, 793 u.ö. (s. jeweils die Indizes), FINK, S. 59, 138, 327 u.ö., ZöV 2, 1896, S. 158.

115) Vgl. HDA VII, S. 1117 ff. ?

116) Vgl. ebd., S. 1165; vgl. Anm. 107.

117) Vgl. besonders die "Wissenschaft vom Haselwurm" (s. Anm. 110), HDA VII, S. 1150 ff.

118) Ebd., S. 1122 f.; wie man den wunderbaren Stein aus dem Bauch einer Wasserschlange herauszaubert, verrät ein Rezept aus einer Innsbrucker Handschrift des 12. Jhs. (vermutlich aus der arabischen Abergkubensliteratur), GERM. 12, 1867, S. 468.

119) ZINGERLE: Sagen, S. 180 ff., HEYL, S. 156 f., 377 f., besonders ALPENBURG: Alpensagen, S. 373 ff.

120) ANAL., S. 38 f., N. 19.

121) "Da gemäß dem Grundsatze jüngerer Überlieferung die Kraft des Spruches durch Wiederholung und Verlängerung gesteigert wird", ebd., S. 39, Anm. zu Zeile 8.

122) Ebd., S. 39.

123) Ein kabbalistisches Wort? Schon die ältesten Schlangenbeschwörungen enthalten solche (vgl. FRANZ II, S. 173).

124) FRANZ II, 171 ff.; vgl. MSD II, S. 48; ein christlicher Exorzismus zur Schlangenbannung aus dem frühen 15. Jh. s. ZfdA. 13, 1867, S. 216; aus dem 11. Jh. kennt man eine lateinische Zauberformel "ad sanandum hominem de morsibus serpentium" (drei Belege erwähnt bei STEINMEYER, S. 392).

125) Nach dem einen Spruch soll die Natter folgen und alle Befehle des Beschwörers ausführen (ANAL., S. 36, N. 15), während der andere ihre Vernichtung beabsichtigt: "Hie sta, donec te occidam" (ebd., S. 37, N. 16).

126) Ebd., S. 36, N. 14.

127) GERM. 32, 1887,5.452 f.; vgl. HÄLSIG, S. 90.

128) MENHARDT, S. 1207; ANAL., S. 37, N. 17; vgl. HÄLSIG, S. 90.

129) MENHARDT, S. 1207; ANAL., S. 37 f., N. 18; HAMPP, S. 164; die Abschrift der ersten vier Zeüen richtet sich nach MENHARDT.

130) ANAL., S. 38.

131) MSD II, S. 275, EBERMANN, S. 24.

132) MSD II, S. 275, EBERMANN, S. 24, HÄLSIG, S. 88 f., ZfdA. 23, 1879, S. 436 f.

133) Mülstätter Blutsegen (MSD I, S. 180; dazu eine beachtliche Parallelüberlieferung mit stemma-tologisch größter Nähe aus einer Memminger Handschrift des 15. Jhs. bei EIS, S. 322 ff.), Bamberger Blutsegen (WILHELM, S. 50); vgl. MSD II, S. 273 ff.; zu drei Fassungen des 16. Jhs. s. EBERMANN, S. 24 f.

134) Schon aus diesem Grunde ist der Terminus Jordan-Segen für Segenssprüche mit dem Jordan-Motiv (vgl. HDA IV, S. 765 ff., EBERMANN, S. 24 ff., HÄLSIG, S. 88 ff., HAMPP, S. 163 ff.) verwirrend und nicht angebracht.

135) HDA IV, S. 768, HÄLSIG, S. 90, MSD II, S. 276; zur Verwendung des Jordan-Motivs im Tobiassegen (im 18. Jh. als Waffenstellung weit verbreitet) s. außer MSD II, S. 276, besonders SPAMER, S. 163 f.

136) So schon die erste Erwähnung des Jordans in einem deutschen Segen des 11. Jhs. (ZfdA. 21, 1877, S. 210; vgl. MSD II, S. 275, HÄLSIG, S. 91.

137) Vgl. besonders HÄLSIG, S. 90 ff.

138) Eine Festbannungsformel, die sich auf den bei der Taufe Christi am Jordan stehenden Johannes beruft, s. bei GRIMM III, S. 505, N. 49.

139) EIS, S. 320. Vielleicht ist dieser Spruch als ursprünglicher Schlangensegen zu interpretieren. Das Wesen des Wurmsegens besteht ja eigentlich nicht im Befehl an den Krankheitserreger und -träger, stille zu stehen (höchstens bei Zahnweh), sondern den kranken Körperteil zu verlassen (vgl. den althochdeutschen Nesso-Spruch, Althochdeutsches Lesebuch, hg. v. W. BRAUNE, 16. Aufl. v. E. EBBINGHAUS. Tübingen 1979, S 90.

140) ÖZV 76, 1973, S. 292; vgl. GERM. 26, 1881, S. 240, ZöV 2, 1896, S. 152 (Diebsegen), ZVVk 7, 1897, S. 56, N. IV, 1. b (Blutstellung).

141) FRANZ II, S. 172.

142) HEXENHAMMER II, S. 240.

143) Ebd., S. 241. t

144) Ebd., S. 206.

145) Ebd., S. 241.

146) Ebd., S. 241 f.

147) Hier muß offensichtlich nicht an Nekromantie im Sinne von Wahrsagerei durch Totenbeschwörung gedacht werden, sondern an mhd. nigromanzi(e) = Schwarze Kunst, Zauberei.

148) Zu diesem Zaubereiprozeß s. AMANN: Brixen, S. 14 ff.

149) Ebd., S. 15.

150) Das offenbar unter den von ihren Ehemännern grob behandelten Bauersfrauen kursierende Geheimrezept hat sichtlich schon verblüffende Erfolge gezeigt (vgl. ebd., S. 15).

151) Schon MARCELLUS BURD1GALENSIS verzeichnet (um 400) zwei Sprüche gegen Magenleiden, deren Historiola "tres virgines" zitiert (HDA II, S. 438 f.); könnte indes hier noch an die drei Parzen zu denken sein, so dürfte doch das Motiv dreier schicksalhafter Frauen die Grundlage eines Salben- oder Wundsegens aus dem 14. Jh. bilden, der auf die Drei Marien am Grabe Christi Bezug nimmt (vlg. ALEM. 10, 1882, S. 220; HDA II, S. 440 ff;zum Drei-Frauen-Segen allgemein s. ebd., S. 438 ff.). Im "Bärmuttersegen" (15. Jh.) werden "drei Meerfrauen" beschworen (zuletzt Colloquia Germanica 12, 1978, S. 211 ff.; ZfdA. 108, 1979, S. 252 ff.).

152) AMANN: Brixen, S. 82.

153) SCHOISSWOHL, S. 56, erblickt in Planetenlesen, Wahrsagerei und Betätigung mit Segenssprüchen den "eigentlichen Verhaftungsgrund".

154) ZINGER.LE: Hexenprozesse, S. 27, 33.

155) Ebd., S. 27.

156) Ebd., S. 24 f., 37.

157) Ebd., S. 25.

158) So erfahren wir, daß das Gebiet von Sterzing einen wahren Umschlagplatz für Segen darstellt: Von Pens, Freienfeld, Mauls und Trens über Tulfer, Pfitsch und Jaufental bis Mareit und Rid-naun wimmelt es von Segen und lutherischen Büchern (ebd., S. 51; vgl. S. 24 f.). Augenscheinlich ist in Bergbaugebieten unter den (z.T. aus dem Ausland kommenden) Knappen ein Hauptversand-Punkt von Segenssprüchen zu sehen. Insofern ist es kein Zufall, daß die Bibliothek des Schlosses Wolfsthurn in Mareit ein - inzwischen verschollenes - Büchlein mit Segen aus dem 15. Jh. verwahrt (ZVVk l, 1891, S. 172 ff.).

159) Benannt nach seiner Lieblingsredensart: "Also müsse man das Leben führen." (BYLOFF, S. 82, SCHOISSWOHL, S. 118).

160) SCHOISSWOHL, S. 127.

161) Ebd., S. 143; vgl. S. 162.

162) Ebd., S. 151 f.

163) Ebd., S. 172. X

164) Ebd., S. 51.

165) S. AMANN: Innsbruck (s. Lit.verz.).

166) Wohl nach ihrer Herkunft benannt: ANNA AUS NATTERS (bei Innsbruck).

167) AMANN: Innsbruck, S. 13.

168) Ebd., S. 66.

169) ZöV 3, 1897, S. 272; vgl. HDA V, S. 1278. Einen lateinischen Gebärsegen mit der Doppelung dieses Motivs (Geburt Johannes" des Täufers durch Elisabeth und Christi durch Maria) enthält eine Trierer Handschrift des 10. Jhs. (ZfdA. 52, 1910, S. 171); vgl. MSD I, S. 19 (Weingartner Reisesegen; vgl. dazu zuletzt ZfdPh. 97, 1978, S. 12). Die Geburt des Gottessohnes wird in den Zaubersprüchen naturgemäß als besonders kräftiges Analogieereignis angeführt (vgl. auch ALEM. 17,1889,5. 246).

170) ANAL., S. 42, N. 27; vgl. ebd., S. 49, N. 37.

171) GERM. 32, 1887,5.453.

172) HDA V, S. 1278.

173) ZfdPh. 6, 1875, S. 95 f.; vgl. "Gothaer Fiebersegen", WILHELM, S. 51 f.

174) WEIER teilt ihn lateinisch mit (vgl. HDA II, S. 1462).

175) ALEM. 27,1900, S. 103.

176) Daß Zauberspruch-Parodie auch in der Dichtung möglich ist, zeigt das "Unholdenbannen" von HANS SACHS (H. SACHS, hg. v. A.v. KELLER, 9. Bd. (=Bibl.d.litt.Ver. Stuttg., Bd. 125), Tübingen 1875, S. 272, V. 28 ff.), hier mit lexikomorphologischen Mitteln einer "scherzhaften Mischung von Latein und Volkssprache" (Fr. MAURER und H. RUPP: Deutsche Wortgeschichte I. (=GGPh 17/1), Berlin/New York 31974, S. 424).

177) Vgl. die Wörterbücher von GRIMM V, S. 2318 f., SCHÖPF, S. 346 (kringe), SCHMELLER I, S. 1372, SCHATZ I, S. 358, JUTZ H, S. 162 f., FISCHER IV, S. 759, SCHWEIZER. IDIOTIKON III, S. 827, LEXER (Mhd. Wörterbuch) I, S. 1734.

178) So verkkgt in einer Gerichtstravestie Weinschlunt den Molkenfroß, -i Der gewest seinem weib in der schoß Und hat ir gewart zu der krinnen.
(Fastnachtspiele aus dem 15. Jh. I, hg. v. A.v. KELLER. (=Bibl.d.lit.Ver.Stuttg., Bd. 28), Stuttgart 1853, S. 98, v. 11 f.; vgl. ebd., S. 100, v. 6, 13). In welchen lexikalisch-stilistischen Kontext das Wort rückt, zeigt auch ein Spruch des 15. Jhs.: Es sas ein alte auff einem ploch und sbuer pey irem arsloch und pey irer weytten krinnen sie hiett siben und sibentzig kapler darinnen
(J.A. SCHMELLER: Bayerisches Wörterbuch, l. Bd., München 1872, S. 1372). Daß im Volk schon früh derbe Zaubersprüche kursieren, ist VINTLERs "Blumen der Tugend" zu entnehmen: Neue Hühner werden am Wegfliegen gehindert durch den Spruch:
Peleib hie haim,
als die fut pei meinem pain!
(VINTLER: Die pluemen der tugent, hg.v.l.v. ZINGERLE, Innsbruck 1874, v. 7836 f.). Auch Nekromantie wird mit einem unsanften Spruch ausgeübt:
Ich rüer disen ring,
stet auf ir alten pärting! (ebd., v. 7930).

179) Vgl. J. ERBEN: Deutsche Grammatik. Ein Leitfaden. (=FB 904), Frankfurt a.M./Hamburg 1968,5.85.
180) HEXENHAMMER II, S. 134.

181) Dabei fällt eine verblüffende Ähnlichkeit mit den "fragstuckhen" des viel jüngeren Kehlheimer Hexenhammers auf (Facsimile-Ausgabe der Originalhandschrift des Kehlheimer Stadtarchivs, München o.J.; darüber soll eine eigene Untersuchung genaueren Aufschluß geben).

182) RAPP, S. 168; vgl. S. 147, 149 f., 153, 156, 158, 163 ff.

183) Ebd., S. 150.

184) Ebd., S. 157.

185) Ebd., S. 161; "wenn eines nicht recht redete und sprach: 'Unten aus und oben an', sodann stieß sich eines allenthalben und mocht nindert hinkommen" (ebd.). Der Hexen-Ausfahrtsspruch ist - mit Varianten - auch in der Tiroler Sage gut belegt (vgl. ALPENBURG: Alpensagen, S. 124, 126, 144, 201; ZINGERLE: Sagen, S. 404, 406, 407), auch mit der Umkehrung (vgl. ALPENBURG: Alpensagen, S. 124; ZINGERLE: Sagen, S. 406, 407).

186) RAPP, S. 152.

187) Ebd., S. 157.

188) Ebd., S. 146.

189) SOLDAN II, S. 58, (für Tirol) 67 f.

190) Selbstverständlich ergeben sich hier Parallelen zum Volkslied und anderen Volksdichtungen.



VERZEICHNIS DER ABGEKÜRZT ZITIERTEN LITERATUR:

ALEM. = Alemannia. Zeitschrift für Sprache, Literatur und Volkskunde des Elsasses und Oberrheins.

ALPENBURG: Alpensagen = Deutsche Alpensagen, gesammelt und hg. v. J. N. Ritter v. ALPENBURG, Wien 1861.

ALPENBURG: Mythen = Mythen und Sagen Tirols, gesammelt und hg. v. J. N. Ritter v. ALPENBURG, Zürich 1857.

AMMANN: Brixen = H. AMMANN: Die Hexenprozesse im Fürstentum Brixen. In: Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 11 (1914), S. 9 ff., 75 ff., 144 ff., 227 ff.

AMMANN: Innsbruck = H. AMANN: Der Innsbrucker Hexenprozeß von 1485. In: Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg III.F., 34 (1890), S. 1 ff.

ANAL. = A.E. SCHÖNBACH (Hg.): Eine Auslese altdeutscher Segensformeln. In: Analecta Graecensia. Festschrift zur 42. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner in Wien - Graz 1893, S. 25 ff.

ASSION = P. ASSION: Altdeutsche Fachliteratur. Berlin 1973 (= Grundlagen der Germanistik, Bd. 13).

BYLOFF = F. BYLOFF: Hexenglaube und Hexenverfolgung in den österreichischen Alpenländem. Berlin und Leipzig 1934. (= Quellen zur deutschen Volkskunde 6).

EBERMANN = O. EBERMANN: Über Blut- und Wundsegen. Diss. Berlin 1902.

EIS = G. EIS: Forschungen zur Fachprosa. Ausgewählte Beiträge. Bern / München 1971.

FINK = H. FINK: Eisacktaler Sagen, Bräuche und Ausdrücke. Innsbruck 1957 (= Schlern-Schriften 164).

FRANZ = A. FRANZ: Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter. 2 Bände. Freiburg i.Br. 1909.

FRISCHBIER = H. FRISCHBIER: Hexenspruch und Zauberbann. Ein Beitrag zur Geschichte des Aberglaubens in der Provinz Preußen, Berlin 1870.

GERM. = Germania. Vierteljahrsschrift für Deutsche Alterthumskunde.

GRIMM = J. GRIMM: Deutsche Mythologie. 4. Ausg. v. E. H. MEYER, 2. und 3. Bd. Berlin 1876/78.

HÄLSIG = F. HÄLSIG: Der Zauberspruch bei den Germanen bis um die Mitte des 16. Jhs. Leipzig 1910.

HAMPP = I. HAMPP: Beschwörung - Segen - Gebet. Untersuchungen zum Zauberspruch aus dem Bereich der Volksheilkunde. Stuttgart 1961. (= Veröffentlichungen des Staatlichen Amtes für Denkmalpflege Stuttgart, Reihe C: Volkskunde, Bd. 1).

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HEYL = Volkssagen, Bräuche und Meinungen aus Tirol, gesammelt und hg. v. J. A. HEYL, Brixen 1897.

HDA = Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, hg. v. H. BÄCHTHOLD-STÄUBLI. 9 Bde. und Reg.Bd. Berlin (und Leipzig) 1927 - 42. (= Handwörterbuch zur deutschen Volkskunde, Abt. I Aberglaube).

KUFSTEINER BUCH = Kufsteiner Buch, III. Bd., gel.v.H. SCHÖNHERR. Innsbruck 1957 (=Schlern-Schriften 158).

MENHARDT = H. MENHARDT: Verzeichnis der ältesten literarischen Handschriften der Österreichischen Nationalbibtiothek. 3. Bd., Berlin 1961. (= Dt. Akad.d.Wiss.zu Berlin. Veröff.en d. Inst. f. dt. Sprache und Literatur, Bd. 13).

MSD = K. MÜLLENHOFF und W. SCHERER (Hg): Denkmäler deutscher Poesie und Prosa aus dem VIII - XII Jh., 3. Ausg.v.E. Steinmeyer, Bd. l und 2 (Texte/Anmerkungen) Berlin 1892.

ÖZV = österreichische Zeitschrift für Volkskunde.

RAPP = L. RAPP: Die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol. 2., verm. Aufl. Brixen 1891.

Rb = Romanusbüchlein s. SPAMER (Textedition S. 45-75).

SAVk = Schweizerisches Archiv für Volkskunde.

SCHMITT = W. SCHMITT (Hg): Deutsche Fachprosa des Mittelalters. Berlin/New York 1972. Kleine Texte für Vorlesungen und Übungen, Bd. 190).

SCHOISSWOHL = V. SCHOISSWOHL: Die Prozesse gegen drei Hexenmeister in Südtirol im 17. Jh. Diss. Innsbruck 1971.

SOLDAN = W.G. SOLDAN und H. HEPPE: Geschichte der Hexenprozesse, neu bearb. und hg. v. MAX BAUER (3. Aufl.) 2 Bde. Hanau/M. 1911 (Nachdruck).

SPAMER = A. SPAMER: Romanusbüchlein. Historisch-philologischer Kommentar zu einem deutschen Zauberbuch, aus seinem Nachlaß bearb. v. J. Nickel. Berlin 1958 (= Dt. Akad. d. Wiss. zu Berlin. Veröffentlichungen des Instituts für deutsche Volkskunde, Bd. 17).

STEINMEYER = E. v. STEINMEYER: Die kleineren althochdeutschen Sprachdenkmäler. Berlin 1916.

WILHELM = F. WILHELM (Hg.): Denkmäler deutscher Prosa des 11. und 12. Jhs. München 1960 (= Germ.Bücherei, Bd. 3).

WOLF = J.W. WOLF: Beiträge zur deutschen Mythologie. 1. Bd. Götter und Göttinnen, Göttingen / Leipzig 1852.

ZfdA. = Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur. ZfdPh. = Zeitschrift für deutsche Philologie. ZfVk = Zeitschrift für Volkskunde.

ZINGERLE: Hexenprozesse = Barbara Pachlerin, die Sarnthaler Hexe, und Mathias Perger, der Lauterfresser. Zwei Hexenprozesse, hg.v. I. ZINGERLE.

ZINGERLE: Sagen = Sagen aus Tirol, gesammelt und hg. v. I. v. ZINGERLE, 2. verm.Aufl., Innsbruck 1891.

ZöV = Zeitschrift für österreichische Volkskunde.

ZVVk = Zeitschrift des Vereins für Volkskunde.

Quelle: © Max Siller: Zauberspruch und Hexenprozeß. Die Rolle des Zauberspruchs in den Zauber- und Hexenprozessen Tirols. In: Tradition und Entwicklung. Festschrift Eugen Thurnher. Hg. von
Werner M. Bauer, Achim Masser und Guntram Plangg. Innsbruck 1982 (= Innsbrucker Beiträge zur Kulturwissenschaft. Germanistische Reihe 14), S. 127–154.

© Univ. Prof. Dr. Max Siller