Die Saltner.
von Dr. Ludwig von Hörmann.

Dem Fremden, der zur schönen Traubenzeit die schattigen Rebengelände Merans durchstreift, kann es leicht passieren, daß er plötzlich eine Gestalt aus den grünen Laubengängen vor sich auftauchen sieht, so abenteuerlich und phantastisch, daß er verblüfft einen Schritt zurückprallt und sich unwillkürlich an die Nase greift, um sich zu überzeugen, ob er wache und nicht träume. Ist es ein Indianerhäuptling, der sich in einer Anwandlung von Reiselust in diesen lieblichen Winkel Europas verirrte? Oder der Leibkutscher des Königs von Monomatapa? Doch siehe! der seltsame Mann mit der martialischen Hellebarde nähert sich dem Weinbergbesucher ganz bescheiden und friedlich; unter dem turmhohen unbeschreiblichen Hute blicken ein paar gutmütige blaue Tiroleraugen hervor und eine kräftige Stimme bittet höflich und urdeutsch um einen "Tabakkreuzer". Nun erst geht dem Erschrockenen ein Licht auf, wen er eigentlich vor sich habe. Es ist ein Saltner, wie man hier zu Lande den Weinhüter heißt. Wir wollen uns den seltsamen Gesellen etwas näher ansehen.

Vor Allem fesselt das Ungetüm von Hut unsere Blicke. Derselbe hat die Form eines sog. Wolkenspalters oder Krapfenhutes, dreispitzig, von schwarzem Filze und sitzt der Quere nach auf dem Kopfe. Von der ursprünglichen Gestalt ist indeß keine Spur zu sehen. Ein Wald von nickenden Hahnen- und Hennenfedern bedeckt dieses Prachtstück des Saltnerornates; dazwischen schimmern bunte Pfauenfedern und, wo noch ein freies Plätzchen blieb, hangen Fuchs- und Eichhornschwänze über die Krempe. Ja sogar ausgestopfte Dachse und derlei kleines Getier sind an den Spitzen angebracht und zeigen mit aufgesperrtem Rachen ihre weißen Spitzzähne. Ebenso eigentümlich wie die Kopfbedeckung ist der Zuschnitt und Ausputz des übrigen Saltneranzuges. Die breite Brust deckt ein rotes oder grünes Wams mit breiten ledernen Hosenträgern; darüber hängt lose die lederne schwarze Joppe ohne Kragen. Dünne Lederriemen verbinden dieselbe mit den Vorderärmeln, so daß das weiße grobleinene Hemd nach spanischer Mode dazwischen bauschig hervorschaut. Die Mitte des Körpers umgürtet eine breite schwarzlederne weißausgenähte Bauchbinde, die das Wams mit der kurzen Lederhose verbindet. Das Knie ist bloß; die Waden bedecken weiße Strümpfe, über welche noch kurze lederne Kamaschen gespannt sind. Was aber die seltsame Tracht noch abenteuerlicher erscheinen läßt, sind die zahlreichen Pfeifchen von Schweinszähnen, die an gelben Drahtkettchen gleich Orden über die Joppe hängen, und die Hellebarde, die der Saltner als Zeichen seines Hüteramtes in der Hand fährt. Man ersieht aus dem Gesagten, daß man noch nicht der ärgste aller Hasenfüße zu sein braucht, um bei dem ersten Anblick eines Saltners einiges "Gruseln" zu empfinden, und wir werden es ganz erklärlich finden, daß sich einst ein blasser Engländer zitternd vor dem vermeintlichen Räuber auf die Kniee niederließ und demselben seine wohlgespickte Börse präsentierte. Letzterer entnahm daraus schweigend seinen "Tabakkreuzer" und stellte die Börse dem verblüfften Sohn Albions lächelnd wieder zurück.

Am Sonntag vor Jakobi findet in den Städten und Dörfern Südtirols die Saltnerwahl statt, und zwar in ersteren beim Bezirksgerichte (früher beim Rentamte), in letzteren in der Gemeindekanzlei. Dorthin begeben sich nach dem feierlichen Sonntagsgottesdienst die Bewerber, welche schon einige Wochen früher ihre Gesuche nebst Zeugnissen eingereicht haben. Ist der Wahlort ein Dorf, so befindet sich im Zimmer der Gemeinderat, der die eintretenden Burschen mustert und dann den Vorgang mit folgender Formel beginnt: "Es wird der Riegel N. N. vergeben. Wer sich anmelden will, soll sich anmelden." Unter Riegel versteht man einen Komplex von Weingütern, welche das Revier für den Saltner bilden. Hierauf treten die Bewerber, Bauernsöhne oder Knechte aus der Gemeinde oder auch ausgediente Militaristen, wieder ab, und die Männer der Gemeindevorstehung beraten, welcher für das Saltneramt am tauglichsten sei. Gefordert wird das zurückgelegte 24. Lebensjahr, lediger Stand und ein durchaus sittlicher unbescholtener Wandel. Wer sich etwa einen Exzeß im Raufen ec. zu Schulden kommen ließ, wird als nicht mehr fähig hiezu erachtet. Ist der Betreffende ein Knecht, so muß er wenigstens seit zwei Jahren in der Gemeinde dienen. Hat aber einer einen längern ununterbrochenen und tadellosen Dienst bei einem Bauern aufzuweisen, so wird ihm vor Allen der Vorzug, denn man schließt daraus ganz richtig auf den solidesten verläßlichsten Mann, wie er zum mühevollen und beschwerlichen Saltnerdienst allerdings erforderlich ist. Ganz besondere Rücksicht wird darauf genommen, daß der angehende Saltner den Besitz und die Verhältnisse der angrenzenden Güter genau kenne. Hat sich der Gemeinderat endlich über die Wahl geeinigt, so wird der Betreffende vorgerufen und davon in Kenntnis gesetzt. Er hat dann das sgg. Riegelgeld zu erlegen, worauf die Versammlung auseinandergeht.
Selbst wohlhabende Bauernsöhne rechnen es sich zur hohen Ehre, wenn sie die Wahl trifft, und feiern das freudige Ereignis durch Festmahl und Trunk im Kreise ihrer Kameraden. Besonders ist dies der Fall, wenn Einer zum ersten Male Saltner wird. Das Amt kann nämlich auf zwei Jahre nacheinander von dem nämlichen versehen werden.

Am Jakobitage tritt der neugewählte Saltner zuerst seine Verpflichtungen an, indem er den Weinbergbesitzern seines Riegels seine Antrittsvisite macht oder, wie es heißt: fragen geht. Zu diesem Zwecke rasiert er sich sauber, kämmt sich sorgfältig und wirft sich in seinen schönsten Feiertagsstaat, der an diesem Tage noch in der gewöhnlichen Bauerntracht besteht, nur die ledernen Kamaschen werden angezogen als Zeichen seines künftigen Amtes und die "Gretel" an die Seite gesteckt, d. i. ein großes Messer in lederner reichgestickter Scheide. So tritt er in Hemdärmeln vor den Bauern und begrüßt diesen mit der üblichen Frage: "Oes" (Ihr) werdet mi' wol für gut ansehen?" Natürlich folgt bejahende Antwort, zu deren weiterer Bekräftigung dem Kandidaten eine Halbe Roter vorgesetzt wird. Davon trinkt er indessen kaum ein Gläschen, denn er hat sich oft bei vierzig Bauern zu stellen. Als in Meran noch das Rentamt bestand, kamen die Saltner des ganzen Burggrafenamtes vierzehn Tage nach Jakobi dortselbst zusammen, um ihren Eid abzulegen. Jetzt werden sie beim Magistrate von einem Beamten des Bezirksgerichtes beeidet. In den Dörfern der Umgegend von Bozen gelobt der neue Saltner dem Gemeindevorsteher mittelst Handschlag treue Erfüllung seiner Pflichten. Die Wichtigkeit derselben wird ihm hierauf in ernsten Worten an das Herz gelegt, und ihm die sog. Saltnerordnung übergeben, ein kleines gedrucktes Büchlein, in dem alle seine Rechte und Pflichten ausführlich zu lesen sind. Zum Schlusse erhält er sein Ernennungsdekret. Am Tage der Beeidigung ist gewöhnlich ein Mahl.

Je näher nun die Zeit des wirklichen Einstandes, d. i. der sog. hohe Unser Frauentag (15. Aug.), rückt, desto mehr hat der Saltner zu tun und zu arbeiten. Alle Gitter und Zäune müssen mit Dornen gegen unberufene Eindringlinge verwahrt, und am Eingange der zur Traubenzeit verbotenen Wege und Steige die sog. Saltnerhand aufgesteckt werden, zum Zeichen, daß hier der Bereich und die Pfandherrschaft des Saltners beginne. Diese ist eine rote aus Holz geschnitzte Hand mit ausgespreitzten Fingern und an einen Pfahl angenagelt. Oft sieht man auf die Fläche derselben einen Saltner aufgemalt oder auch den Teufel, um den Traubendieben noch mehr Respekt einzuflößen.

Ein weiteres Geschäft des Saltners ist der Bau seiner Hütte. Diese besteht aus Stroh oder Eichenzweigen, die Form derselben ist jedoch nicht an allen Orten gleich. Oft sieht sie von ferne einem großen Streuschober ähnlich, oft ist sie wie ein Taubenschlag auf vier mannshohen Stangen gebaut. Dabei wird ein Posten gewählt, von wo aus der Bezirk so weit als möglich überschaut werden kann. In der Hütte befindet sich als einzige Einrichtung eine Art Faulbett, auf welchem der Saltner die wenigen der Ruhe zugemessenen Nachtstunden schlafen kann. Früher als der "Zehend" noch bestand, erhielt er Hüttenstroh aus der Tenne des Pfarrers, jetzt muß er es selbst bestreiten, daher hat er häufig genug gar keine Hütte, sondern bloß eine sog. Lueg, d. i. ein pyramidales Strohdach. Sind alle diese Geschäfte beendet, so bleibt ihm noch übrig sich um Uniform und Bewaffnung umzusehen, welche er gewöhnlich seinem Vorgänger abkauft. Bis zum 14. August Mittags muß er mit allen Vorbereitungen fix und fertig sein. In Kaltern fetiert derjenige, der zum ersten Male Saltner geworden, seine Kameraden am Lorenztage (11. Aug.) mit dem sog. Nuiwein (Neuwein). Dabei herrscht ein eigentümlicher Brauch. Die Saltner erscheinen nämlich alle mit Sträußen, "Buschen", auf dem Hut. Wer keinen hat, zahlt den Buschenwein. Ebenso zahlt derjenige, der den schönsten und zweit- und drittschönsten Buschen hat, einen solchen. Preisrichterin ist die Kellnerin. Diese holt nämlich eine Maaß vom Besten, nimmt heimlich den betreffenden Hut, setzt ihn auf die Flasche und stellt Alles zusammen auf den Tisch. Lauter Jubel und Hallo begrüßt den König des Festes, der sich auf diese Ehre nicht wenig einbildet. Wenn es am 14. August, dem Vorabend des hohen Frauentages, zur Vesper läutet, lassen die Saltner ihre Pistolen krachen, denen einzelne abgefeuerte Mörser mit lautem Knalle antworten. Bis zum späten Abend blitzt und pufft es bald da, bald dort. Das ist das sog. Saltnereinschießen. Am folgenden Feiertage wohnt der Saltner noch dem Gottesdienste bei, von welchem er jedoch an den meisten Orten während seiner Dienstzeit gegen die Verpflichtung drei Rosenkränze zu beten dispensiert wird. Dann speist er zum letzten Male bei seinen Bauern zu Mittag. Künftighin ist er bei den Weinbergbesitzern seines Hutbezirkes der Reihe nach zu Gaste, "er lottert die Kost", wie man in Meran sagt.

Nun rüstet sich der Saltner zum Einstande. Der lederne Ornat wird angezogen, die Pfeifchen umgehängt, der berühmte Hut, der Stolz seines Trägers, aufgesetzt, und die herkömmlichen Waffen und Requisiten zusammengepackt. Erstere führt er abwechselnd, je nach der Zeit. Den Anfang macht eine Art Spieß, ähnlich der Hellebarde, der sog. Ruggaun oder Runggel, d. i. ein halbmondförmiges Messer mit einem Spieß auf der andern Seite und an einem Stocke befestigt. Einige Zeit nach Maria Geburt, wenn das allgemeine Wimmet (Weinlese) beginnt, wird der Spieß durch die Hellebarde ersetzt, deren Herrschaft indeß nur kurz dauert, denn nach dem "Aufbinden" der Reben kommt eine schlanke junge Birke an die Reihe, deren Zweige oben zu einer Rute gebunden sind. Je mehr die Weinlese vorschreitet, desto mehr beschneidet der Saltner die Zweige seiner Rute, so daß ihm zuletzt nur noch der Schaft als gewaltiger Stock übrig bleibt. Nebst diesen Waffen und einer Pistole, die der Saltner natürlich nur zur Notwehr und als Schreckmittel gebraucht, trägt er auch einen Löffel bei sich und an manchen Orten eine Schneidgrammel, um Felberzweige damit abzuschneiden, wenn ein Sturm die Reben von dem "Pataun" (Pontaine, d. i. Rebengelände) losgerissen hat. Auch das Hexenkreuz oder Kreuzeisen, ein schuhlanges, in Kreuzform geschmiedetes Eisen, mit allerlei zauberkräftigen Zeichen versehen, fehlt nicht um zur Mitternachtsstunde, wo die bösen Geister ihr Unwesen treiben, allen Hexen- und Teufelsspuk zu verscheuchen. Die alten Bauern, die in ihrer Jugend einmal Saltner gewesen sind, wissen von ihren Nachtwachen viele Schauergeschichten zu erzählen, bei denen sie nur dem Kreuzeisen ihre Rettung verdankten.

Mit all diesen Dingen ausgerüstet, begibt sich der Saltner in den seiner Hut anvertrauten Bezirk, den er während der zwei bis drei Monate seiner Dienstzeit nur zum Mittag- und Abendessen verlassen darf, während welcher Zeit ein benachbarter College seine Stelle vertritt. Es braucht wirklich die ganze robuste Natur eines stämmigen Bauernburschen, um alle die Mühen und Beschwerden auszuhalten, welche die beständige angestrengte Wachsamkeit mit sich bringt. Überall drohen Diebe, gefräßige Spatzen, naschhafte Menschenkinder, besonders Studenten, und überall sollte der Saltner sein, die blauen und goldgelben Trauben und die flaumigen Pfirsiche vor räuberischen Händen zu schützen. Zur Nachtzeit, wenn alle Welt schläft und in süßen Träumen sich wiegt, darf der Saltner sein müdes Auge erst recht nicht schließen, denn "im Dunkeln ist gut munkeln." Wachsamkeit ist seine erste und heiligste Pflicht, und wehe ihm, wenn er auf einer Nachlässigkeit betroffen wird! Seine Ehre ist verloren, und die Saltnerordnung legt ihm empfindliche Geldbußen auf, wenn er nicht gar seines Amtes allsogleich entsetzt wird. Um seinen Pflichteifer auf die Probe zu stellen, gehen Nachts gegen elf Uhr die Gemeindemänner in die Weinberge und heben heimlich Feldlucken und Gitter aus. Da muß der Saltner zur Stelle sein, damit, wenn die spähenden Versucher um die Mitternachtsstunde wieder nahen, sie Alles wieder verschlossen und in Ordnung finden. In manchen Gemeinden herrscht der Brauch, daß sich die Saltner in den Tagen von Maria Geburt bis zur allgemeinen Weinlese Schlag zwölf Uhr bei gewissen Bauern anmelden müssen. Das geschieht durch das sogenannte Wecken. Sie streichen nämlich mit ihrem Spieß kunstgerecht über die Mauer, was einen grellen Ton gibt; "der Spieß schreit", heißt es in der Saltnersprache. Nach Mitternacht sind dem Geplagten endlich ein paar Stunden der Ruhe gegönnt, doch um vier Uhr Morgens muß er schon wieder seinen Rundgang antreten. In früherer Zeit scheint diese Beaufsichtigung der Saltner womöglich noch strenger gewesen zu sein. Den Gutsherren, denen die Bauern ihren Zehend in Wein zu entrichten hatten, war es keineswegs gleichgültig, wie es in deren Weinbergen zuging. So heißt es in einer Saltnerordnung von 1553: "und eine jede Herrschaft soll einen Knecht zwei, drei Nächte vor" dem Weinmahd hinaus zu den Saltnern schicken" und dieselben sollen bei einer jeden Hütte "dreh ziemblich Schrey thuen", und ist dann kein Saltner bei seiner Hütte, sollen dieselben sein "Petgewandt nehmen und darauf trinken" ziemlich oder sonst ziemlich strafen damit "Sy ihr vleissiges aufsehen" haben auf der Herrschaft "Weingartten". Hat hingegen der Saltner die Prüfung zu voller Zufriedenheit bestanden, so wird ihm reichliche Anerkennung zu Teil. Den folgenden Abend veranstalten die Gemeindevertreter ihm zu Ehren eine Marende von Wein und Braten im Gasthause und laden ihn dazu ein. Man kann sich denken, welches Hochgefühl die Brust des jungen Burschen hebt, wenn er so allseitig belobt im Kreise der greisen Väter des Dorfes sitzt, vor denen die Jugend noch eine wahrhaft kindliche Ehrfurcht hat. Mit doppelter Pflichttreue versieht er von nun an sein beschwerliches Amt, und das stolze Bewußtsein des ihm geschenkten Vertrauens spricht sich in seinem ganzen soldatisch gemessenen Benehmen aus. Selbst vor seinem Herrn lüftet er kaum den prächtigen Federhut; seine Antworten sind von lakonischer Kürze, und kein Scherz kommt über seine Lippen, am allerwenigsten gegen eine hübsche Dirne, die etwa des Weges kommt. "Der Saltner soll mit Dirnen, die auf dem Felde arbeiten, kein Wort reden," lautet das Gesetz, und hat er einen Schatz, so heißt es für die Dauer seines Dienstes scheiden und meiden. Ebenso schweigsam verhält er sich während des Mittagsmahles, das er, wie bereits gesagt, der Reihe nach bei den Bauern einnimmt. Er macht das Eßgeschäft überhaupt nur so nebenher in aller Eile ab. Strenge Satzung befiehlt ihm, auf dem Wege zum Dorfe nirgends stehen zu bleiben. Kommt er dann zum Bauernhof, so guckt er erst vorsichtig durch das Fenster und schaut, ob wohl alle Hausbewohner schon bei Tische sitzen. Denn es ist eine Schande für den Saltner, wenn er nicht der Letzte ist. Schweigend zieht er dann seinen Löffel hervor und setzt sich zum Mahl; nur dem Bauern und dem Großknecht gibt er auf etwaige Fragen Antwort. Bevor aber der Erste vom Tische sich erhebt, steckt schon der Saltner seinen Löffel wieder ein und nimmt mit einem "Vergeltsgott" Abschied. Bei wohlhabenderen Bauern bekommt er meist Knödel und Hammelbraten, denn er braucht Stärkung für die Mühen seines Amtes. Zur "Jause" erhält er Wein und Brot. Auch wenn, wie oft geschieht, der Weinherr seine Besitzungen besucht und dort marendet, ist es Sitte, dem Saltner ein Glas Wein zukommen zu lassen.

Die Vergehen, welche der Saltner zu ahnden hat, sowie das Pfandgeld, das er dem Übertreter des Gesetzes abfordern darf, sind in der Saltnerordnung genau bestimmt. Er muß vor allem schauen, daß alle Zugänge, Gatter und Lucken wohl verschlossen sind. Betritt irgend ein Unberechtigter, sei es ein Bauer oder ein Stadtbummler, einen durch die aufgesteckte Saltnerhand verbotenen Steig, so stößt er zuerst in sein Pfeifchen, zieht sich aber der also Gewarnte nicht zurück, so hat der Saltner das Recht, 3 Kreuzer Pfandgeld, die sogenannten Tabakkreuzer, zu fordern, um die er indeß ganz höflich bittet. Wer eine Traube nimmt, zahlt 12 Kreuzer, für zwei 24 Kreuzer. Bei größeren Diebstählen steht ihm das Recht der Bestrafung nicht mehr zu, sondern er führt den Dieb vor den Bauer, auf dessen Grundstück die Tat verübt wurde. Versucht jener sich zur Wehr zu setzen, so macht der Saltner von seiner Birkenrute Gebrauch. Droht ihm ernstliche Gefahr, oder fühlt er sich einer ganzen Diebsbande gegenüber nicht gewachsen, so gibt er seinen benachbarten Kollegen durch einen Pistolenschuß und einen eigentümlichen Pfiff ein Zeichen, worauf ihm diese sogleich zu Hilfe kommen. Besonders haben die Saltner die Wälschen auf der Nadel, von denen sie nicht viel Spaß verstehen, und das boshafte Volk der Studenten, die dem geplagten Saltner oft mit förmlicher Kriegslist zu Leibe rücken, um ihm etliche süße Trauben wegzunaschen und ihn dabei schändlich zum Narren haben. Die besten Tage des Saltners sind die der allgemeinen Weinlese, wenn das Winzen, hier zu Lande Wimmen genannt, beginnt. Da schickt ihm der Bauer das Saltnermahl, das aus Bocksbraten, gesottenem Fleisch mit Sauerkraut und einer Flasche Wein besteht. Das läßt sich der Saltner in seiner grünen, schattigen Rebenlaube wohl schmecken. Nach eingenommenem Diner zieht er seine Pistole aus dem Gürtel und feuert sie ab, auf daß sie dem entfernten, freundlichen Geber seinen Dank verkünde. Beim Winzen ist es sein Amt, die Winzermesser öfters zu wetzen, für welche Mühe er eine Halbe Roten und Tabakkreuzer erhält.

Wenn die Trauben eingeheimst sind, in der zweiten Hälfte des Monats Oktober, geht auch das Amt des Saltners zu Ende. Da wird es öde draußen in den herbstlich bunten Weinbergen, in denen früher das lustige Gejodel der Winzer erscholl, der Saltner räumt Hütte und Saltnerhände weg und wandert dem heimatlichen Dorfe zu. Dort vertauscht er den stolzen Spanierhut und die lederne Amtskleidung mit der alten gewohnten Bauerntracht und versieht seine früheren Geschäfte als Bauernsohn oder Knecht. Zur schönen heiligen Weihnachtszeit aber wird auch dem treubewährten Saltner seine Christbescherung. In der Christwoche besucht er der Reihe nach die Bauernhöfe seines Bezirkes, wo er freundlich bewillkommt und wohl bewirtet wird. Dabei spielt besonders der neue Wein eine Rolle, der um diese Zeit bereits licht und klar ist. Dann tritt der Bauer aus feiner Kammer und überreicht dem Saltner seinen wohlverdienten Lohn. Der Gesamtbetrag desselben beläuft sich auf fünfzig bis sechszig Gulden, ohne die Tabakkreuzer, die immerhin ein anständiges Sümmchen ausmachen. Gleichsam zum feierlichen Schlusse ihrer Wirksamkeit finden sich die gewesenen Saltner am St. Agathentage (6. Februar) in Lana zusammen. Da ist in der St. Agathenkirche großes Patroziniumsfest mit feierlichem Bittgange, zu welchem die Saltner, einige Zeit vorher mit einem silbernen Becher von Haus zu Haus gehend, Beiträge einsammeln. Dieser Tag ist das letzte öffentliche Auftreten des ehemaligen Saltners, und er ist von nun an nicht mehr berechtigt, diesen Namen zu führen. Diesen usurpieren dafür die Kinder beim Saltnerspiel, einem im Etschland beliebten Fangenspiele, indem sie den improvisierten Weinhüter mit dem Spottreim necken:

Saltner, haun, haun,
Die Kösten (Kastanien) sein braun,
Die Weimer (Weintrauben) sein süeß.
I' sch- d'r auf'n Spieß.

Quelle: Ludwig von Hörmann, Die Saltner, in: Der Alpenfreund, Monatshefte für Verbreitung von Alpenkunde unter Jung und Alt in populären Schilderungen aus dem Gesammtgebiet der Alpenwelt und mit praktischen Winken zur genußvollen Bereisung derselben. HG Dr. Ed. Amthor, 5. Band, Gera 1872, S. 41 - 47.

Für SAGEN.at korrekturgelesen von Mag. Renate Erhart, August 2005.
Rechtschreibung behutsam neu bearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
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