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Mangel an Saumpferden für den Erztransport vom Schneeberg Die Bergwerksverweser Johann Paul Steigenberger und Joseph Leitner in Sterzing haben 1685 nach Innsbruck berichtet, dass zum Abführen der am Schneeberg eroberten Erze die Sterzinger und Passeirer Samer zwar verpflichtet sind, die Zahl der Saumpferde aber so stark abgenommen hat, dass sie das für dieses Jahr zu erwartende Erz nicht verführen können. Das schrieben die Regierung und die Hofkammer am 19. Juli dem Landrichter in Sterzing. Es wäre deshalb besonders notwendig, die Samer in Steinach, die gleichfalls die Straße benützen, neben den anderen Samern zu gebrauchen. Bei dieser Sachlage wurde dem Landrichter befohlen, zur Förderung der kaiserlichen und landesfürstlichen Interessen und des Kammergutes alle in Steinach befindlichen Samer mit ihren Saumpferden ohne Verzug dorthin zu beordern. Wenn sie sich dazu nicht bequemen oder renitent erzeigen wollten, sollte der Richter es zur Vornahme unbeliebter Mittel berichten. Am 5. September schrieb die Hofkammer dem Zöllner am Lurx. Auf Verlangen des Sterzinger Bergrichters Andree Wilhelm Gröbner vom 3. September sollte der Zöllner, falls der eine oder andere Schneeberger Erzsamer das ihm zugeteilte Erz nicht ganz verführen, sondern vom Berg und der Landstraße nach fahren würde, einen solchen nachlässigen Samer am Lurx nicht passieren lassen, sondern anhalten, damit er mit den Saumpferden zum Abtransport der Erze wieder an den Schneeberg geschickt werden könne. Dem Bergrichter sollte er ihn namhaft machen. Die rechtzeitige Lieferung der Schneeberger Bleierze war für die Hüttenwerke im Inntal lebenswichtig. Quelle: Tiroler Landesarchiv, Kopialbuch
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