Die Baue des Berggerichtes Rattenberg (1447 - 1661)


von Max Reichsritter von Wolfstrigl-Wolfskron

Vor Allem muss bemerkt werden, dass die 3 Gerichte Kitzbühel, Rattenberg und Kufstein bis zum Jahre 1505 bayrisch waren und erst im Jahre 1511 mit Tirol vereint wurden.

Der als Historiker bekannte Hofrat und Bergrat Lori in München lässt die Bergbaue in Rattenberg und Kitzbühel fast zu gleicher Zeit mit dem Schwazer Bergbau aufschlagen, für welches letztere Ereignis er irriger Weise das Jahr 1448 annimmt. Schon J. v. Sperges, der den sagenhaften Aufschlag 1409 am Stier im Auge hatte, bestritt dieses und dürfte er, da der geregelte Abbau, am Falkenstein, von mir aktenmäßig nachgewiesen, schon im Jahre 1421 begann, in Wahrheit um 26 Jahre später seinen Anfang genommen haben 1).

1) Sammlung des bayrischen Bergrechtes mit einer Einleitung in die bayrische Bergwerksgeschichte von Johann Georg Lori, churfürstl. Hof-, Münz- und Bergrat, München, 1764 pp. 27, 32, 35. — J. v. Sperges, Tyrol. Bergwerksgeschichte. Wien, 1765 pp. 84 — 87. — e. u. b. 1571 f. 499.

Herzog Ernst von Bayern, der einen Hang zur Alchemie gehabt haben soll, war der erste Fürst, der in Niederbayern Bergbau getrieben haben soll, indem er im Jahre 1426 zu Fischbach im Gericht Auerburg nahe bei Kufstein auf Silber zu bauen angefangen.

Als Herzog Heinrich der Reiche sah, dass in seiner Nachbarschaft bei Schwaz in Tirol der Bergbau so gewaltig emporkam, suchte er die Bergbaulust auch bei seinen Untertanen nach dem Beispiel der tirolischen zu erwecken und versprach denjenigen Bergfreiheit, die in den Gerichten Rattenberg und Kitzbühel, wo sich zu dieser Zeit bereits gute Anbrüche und Gespüre zeigten, Gänge erschürfen würden. Der Brief ist gegeben am Montag vor Petri Kettenfeier 1447. Es ist nachweisbar, dass die Rattenberger Bergwerke im Jahre 1453 schon im besten Aufnehmen gewesen und ihre eigenen, auch den Fremden schon bekannten Bergrechte hatten, wie dann vorgenannter Herzog Heinrich in demselben Jahr seinen Bergwerken in den 3 Gerichten Kitzbühel, Rattenberg und Kufstein auf 10 Jahre eben die Freiheiten gibt, „als das ärtzt zu Schwatz gefreyt ist“.

Im Jahre 1457 wurden wieder neue Bergfreiheiten für die vorgedachten 3 Herrschaften erteilt und 2 Jahre hernach von Herzog Ludwig dem Reichen bestätigt. Man kann sich leicht denken, woher er den Beinamen des Reichen, den auch dessen Vorfahre hatte, erhielt. Der Bergsegen zeigte sich unter ihm in Rattenberg sehr ausgiebig und die salzburgische Chronik merkt auf das Jahr 1463 an, es habe in dortiger Gegend die Handelschaft wegen des Zulaufes vieler fremder Kaufleute also zugenommen, dass das Geld wegen der so reichen Ausbeute fast nicht mehr geachtet worden, und viele Leute ihr Vermögen, in der Hoffnung, sich durch den Bergbau noch mehr zu bereichern und noch ein größeres zu erwerben, unbesonnener Weise verschwendet haben.

Im selben Jahr erließ auch Herzog Ludwig der Reiche für die Bergwerke von Rattenberg eine eigene Bergordnung, welcher die bekannte Schladminger Bergordnung (genannt Eckelzein) zu Grunde lag.

Wie leicht begreiflich, finden sich im k. k, Statthalterei-Archiv zu Innsbruck, da Rattenberg zur Zeit der größten Blüte seines Bergbaues bayerisch war, fast keinerlei Akten darüber vor, und nur das Schatzarchiv enthält einige Angaben darüber, da es mehrere Akten dieser Zeit in Kürze aufzählt, ohne sie jedoch zu bringen.

Wir sehen da z. B.: „Am rot buech, darinn ist registriert wem die perckhrichter zu Ratemberg und am silberberg die perckhwerchs grueben verlihen, und wie sy die gefreyt haben ab 1460 usque 93“.

Dass der Bergrichter „von Rattenberg und am silberberg“ genannt wird, zeigt, dass damals die heutzutage kaum ihrer Ortslage nach gekannten Bergbaue am Silberberg eine sehr große Bedeutung gehabt haben mussten.

In Akten des Jahres 1506 werden zuerst vorübergehend „das Hütwerch zu Rademberg“ und die Versendung von „Frischpley gen Ratemberg“ genannt und erfahren wir, dass im selben Jahr an der dortigen Hütte Anton Rumel von Lichtenau Verweser, Jörg Hannersdorfer Hüttenschreiber waren und der frühere Hüttenmeister  Kaspar Ohner am 21. Februar 1506 entlassen wurde 1).

1) m. 1506 ff. 13, 169 — e. u. b. 1506 f. 327.

Nach einem Erlass vom 22. Februar 1508 verblieb die Frohn in Rattenberg wie unter weiland Herzog Jörgen in Bayern. In Rattenberg war damals Paul von Liechtenstain, Freiherr zu Castelkorn, Marschall und Hauptmann.

Im selben Jahr lernen wir unter Martein Paumgartner auch einen Rattenberger Gewerken kennen. Derselbe hatte sich dort schon seit längerer Zeit verbaut und bat, dass man ihm zur Verschmelzung seiner Rattenberger Erze 4000 Star Falkensteiner Erze in sein Hüttwerk bei Kufstein zu führen gestatten möge. Es wurde ihm dieses auch am 18. September 1508 gegen Reichung des gewöhnlichen Schwazer Wechsels gestattet. Einen Tag später erklärte man jene „gemain gesellen des perckhwerchs zu Ratemberg“, welche auf 1 Neuntel nicht mehr als ein halbes Star Erz hauten, für frohnfrei 2).

2) e. u. b. 1508 ff. 265, 271, 276.

Die Zustände am Rattenberger Hüttenwerk mussten später keine günstigen gewesen sein, da sonst nicht das Regiment und die Raitkammer zu Innsbruck dem dortigen Bergrichter am 22. April 1517 aufgetragen hätte, „daz jr die ambtlewt in unnsern hütwerch aus ettlichen beweglichen ursachen entsetzt und den coßten geringert, und mit annderen tauglichen Personen besetzt habt“ 3).

3) g. v. h. 1517 f. 23.

Wahrscheinlich in dieselbe Zeit (das Gesuch hat kein Datum) fällt ein Gesuch der Schmelzer und Gewerken von Rattenberg an den Kaiser, welche berichteten, dass die Amtleute und andere Bergverständige, die wegen ihrer Bitte auf kaiserlichen Befehl ihre Bergbaue besichtigten, angaben, dass diese Baue auf die Länge nicht mehr zu halten wären, da sie keinerlei Gefährt und Klüfte hätten, sondern kämpiges und festes Gebirge, auch hoch im Gebirge lägen und die liederlichen Gesellen kaum am Berge zu erhalten wären. Die Erze sind meist „krembsig" und brechen bei allen Gruben kaum 20 Star ganzes Erz, das Wasser soll der ganzen Gesellschaft Krankheiten zuziehen und muss das Holz alles auf dem Rücken hinaufgetragen werden und sind auch die Kosten für das Erzführen kaum zu erschwingen.

Um Silberberg und in Reichenau wird nur auf einer Grube Erz erbaut, im Anlaß nichts Neues. Beim Esel wurde zwar nichts verbaut, aber auch kein Überschuss erzielt. Am Kogl hatte man zwar in l oder 2 Gruben ein ansehnliches Gefährtel vor Augen, dafür sind aber in der Herrengrube, wo sich die Gewerken schwer verbauten, die Striffel schmal und das Gestein überaus hart und kämpig. Die Gewerken baten daher für mehrere Jahre um die halbe Frohn und Nachlassung von 10 Kreuzern beim Silberwechsel 1).

1) Maximilianea XII Nr. 107.

Laut Dekret vom 22. November 1522 wurde den Rattenberger Gewerken ihre von den Herzogen von Bayern und Kaiser Maximilian I. gegebenen Freiheiten neuerdings bestätigt 2).

2) b. v. h. 1522 f, 347.

Ein Jahr später war ein „Sterben umb Rattemberg“, doch ist nichts Näheres über diese Seuche bekannt 3).

3) Tyrol 1523 — 27 f. 178.

Auf Grund einer kaiserlichen Verschreibung d. dto. Worms den 4. Mai 1521 an Jakob Fugger und seiner Brüder Söhne wurde für eine Schuld von 415.000 fl. Rh., welche für die römisch-kaiserliche Majestät, „zu füerderung derselben election, eroberung und erkauffung des herzogthumbs Wiertenberg, abfertiguug und unnderhaltung bayder künigin, nemblich yetzo unnser freuntlichen und lieben gemachel und swester der künnigin zu Hungarn als zu ihren hochzeitlichen feßten, freuden, wierden und eren auch zu notturfft und geprauch unnser oberösterreichischen raitchamer zu Innsprugg, als bezallung aus ständig gnad unnd hilff auf das perckhwerch zu Swatz und annderen Irer königl. Majt. und unnseres hauß Österreich treffenndlichen obligunden sachen“ — ausgestellt wurde, am 18. Dezember 1525 beschlossen, dass den Fuggern das Hüttenwerk zu Rattenberg mit allem Hüttenvorrat eingeantwortet werde.

Diese Hütte blieb jedoch nicht lange im Fuggerischen Betrieb, da schon am 23. Jänner 1526 „Nachdeme wir yetzo unnser hüttwerch zu Ratemberg am Yn widerumb zu unnseren handen genomben, mitsambt ettlichen schulden“ — der Bergrichter den Befehl bekam, die Schuldner vorzurufen 1).

1) g. v. h. 1525 f. 168 — e. u. b. 1526 f. 197.

Nun liegt über Rattenberg durch nahezu 12 Jahre keinerlei Akt vor.

Der Zustand der Bergbaue hatte sich jedoch während dieser Zeit keineswegs verbessert, da aus einem Akt vom 30. Juli 1538 „auch offenbar und am tag, daz dise kain grueben in der perckhwerchs verwaltung zu Rattemberg den schmeltzern und gwerckhen zugehörig ist, die ueberschuß tregt, sondern alle verpawen“. Es wurde daher eingeraten, 3 Jahre Frohnfreiheit zu geben und von der Mark Silber, Rattenberger Brands, nur ½ Gulden Wechselgeld zu fordern 2).

2) m. a. h. 1538 f. 147.

Am 3. Mai 1540 wurde gegen 40,000 fl, Interesse für Darlehen 10.000 Mark Silber und 4000 Zentner Kupfer von der Rattenberger Hütte verschrieben 3).

3) m. a. h. 1540 f. 64.

Ein Akt vom 10. November 1541 behandelt verschiedene Missbräuche der Gewerken bei Vergebung der Gedinge 4).

4) P. A. V. 376.

Wir finden nun nahezu 17 Jahre im Rattenberger Berggericht kein sonderlich erwähnenswertes Ereignis vor.

Die Knappen hatten dort bisher anstandslos 3 Erzsorten: Kern, Klein und Untereinander gemacht und erregte die Forderung der Gewerken, vom Jahre 1558 an, 5 Erzsorten zu machen, dieselben um so mehr, als sie in Wirklichkeit sehr schlecht bezahlt waren.

Nach den Auszügen der Grubenschreiber hatten die meisten Arbeiter nicht mehr als 20, 30, 40 - 50 Gulden Jahreslohn, die wenigsten 72 Gulden, wovon sie mit Weib und Kind unmöglich leben konnten.

Statt den Weg der ordnungsmäßigen Klage beim Berggericht zu betreten, rotteten sich die Knappen zusammen und bildeten einen Ausschuss, was ihnen aber übel bekam, da deshalb zwei Knappen ins Gefängnis geworfen wurden. Sie wurden übrigens bald gegen Bürgschaft aus demselben entlassen und legte die Regierung schließlich in Güte die ganze Sache bei 1).

1) P. A. VII. 481. — m. 1558 ff. 98, 470

Im Jahre 1560 beklagten sich die Schmelzer und Gewerken zu Rattenberg über den Betrieb ihrer Baue am Geyr und Anlaß hindernden Holzmangel 2).

2) e. u. b. 1560 ff. 450, 768.

Vermutlich wurde am 12. November 1560 aus eben diesem Grund in den Gruben zu Schwaz, Rattenberg und Kitzbühel die „Abstellung mit den pranndt arbaiten bey den perckhwerchen daselbs“ angeordnet. Dafür, dass, wie man leicht glauben könnte, nun die Schießarbeit begonnen, liegt keinerlei Akt vor.

Wenn auch nichts Näheres darüber vorliegt, so erfahren wir doch aus einem Bericht des bekannten Schwazer Faktors Erasmus Reisländer vom 16. Oktober 1562, dass sich nicht nur am Schwazer Erbstollen, sondern auch am Geyr bei Rattenberg eine stattliche Wasserkunst befand 3).

3) P. A. IV. 272.

Trotzdem die Gewerken am Geyr wegen ihres Verbauens am 17. März 1565 eine fünfjährige Frohnfreiheit erhielten, ließen sie doch ein Jahr später die Gruben St. Sigmund, die Rotgrube, Samstag, St. Barbara und den Geist auf und beabsichtigten später dasselbe beim Abraham, St. Gilgen, bei St. Johann Friedrich, St. Martin, St. Christof Mauergrübel, St. Margarethen und St. Leonhard unter dem Weinstock zu tun.

Daher erhielt der Rattenberger Bergrichter am 5. Oktober 1566 den gemessenen Auftrag, dieses Vorhaben nach besten Kräften zu verhindern, und die Gruben, welche die Mannlichs und Dreyling aufgelassen, alsbald Freigrüblern zu vergeben. 4)

4) m. a. h. 1565 f. 166. — P. A. III, 238.

Der üble Zustand dieser Gruben hielt jedoch glücklicher Weise nicht lange an, sondern verbesserte sich derart, dass man schon ein Jahr später bei den Gruben Fridlin, St. Martin, Abraham und St. Gilgen einen Jahresnutzen von 24,861 Gulden 52 Kreuzern und 2 Vierern erzielte, der sich im Jahre 1569 sogar auf 25.068 Gulden, 9 Kreuzer und 3 Vierer steigerte. Selbstverständlich wollte sich der Fiskus diese schöne Gelegenheit zu einer Erhöhung der Frohn nicht entgehen lassen. Da aber am Geyr kein beständiges Vorkommen war, die andern dortigen Gruben, so bei der Veronica, zum Esl und unserer Frau im Bach im Verbauen standen, was nicht weniger bei den übrigen Bergwerken im Berggericht Rattenberg, als am Tierberg, Silberberg. Klein- und Großkogl der Fall war, wurde dieses von der Kammer am 28. Juli 1570 ernstlich widerraten 1).

1) m. a. h. 1570 f. 368.

Drei Jahre später lernen wir einen Eingriff des Erzstiftes Salzburg in die Rechte des Kaisers als obersten Bergherrn kennen. Der salzburgische Pfleger von Kropfsberg ließ mehrere ordnungsmäßig belehnte Knappen nicht im Burgfrieden von Kropfsberg bauen und drohte ihnen, sie, falls sie nicht sogleich die Arbeit einstellen sollten, im Schlosse einzukerkern. Dem Rattenberger Bergrichter und dessen Geschworenen, welche sich deshalb hinaufbegeben hatten, zeigte er einen diesbezüglichen Befehl von Herzog Ernst von Bayern, Erzbischof von Salzburg, vom 10. Dezember 1573 vor. Wie diese Angelegenheit geschlichtet wurde, ist nicht bekannt 2).

2) P. A. Suppl. 610.

Im Jahre 1579 finden wir das erste Mal ein Fuggerisches Hüttenwerk zu Achenrain erwähnt. Es wurde ihnen am 11. November dieses Jahres zu einem Archenbau bei dem Reinthaler See Holz angewiesen 3).

3) m. a. h. 1579 f. 715.

Vier Jahre später wurde über den Gewerken Kaspar Dreyling Klage geführt, dass er bei seinen Bauen in Schwaz und Rattenberg zwar unklagbar den Pfennwert liefere, aber keine bare Bezahlung leiste, weshalb man am 17. November 1583 den Erzherzog bat, in dieser Richtung Ordnung zu schaffen 4).

4) m. a. h. 1583 f. 515.

Dass die Rattenberger Knappschaft zur Zeit des großen Knappenaufstandes im Jahre 1583 mit den Schwazer Knappen sympathisierte, ja ihnen sogar Zuzug leisten wollte, darf Niemand Wunder nehmen. Schließlich begnügten sie sich damit, in den Schwazer Knappenausschuss 8 Vertrauensmänner zu wählen und blieben die andern während dieser Zeit ruhig am Berge.

Hingegen beklagten sie sich im Jahre 1586 bitter wegen Übergriffe, welche sich der Rattenberger Landrichter gegen sie erlaubte 1).

1) m. a. h. 1586 f. 530.

Das Pestarchiv enthielt im XIV. Faszikel sub Nr. 741 einen sehr interessanten Auszug über das Rattenberger Bergvolk in den Jahren 1589 und 1590, welchen ich hur folgen lasse.

Aus einem Akt vom Jahre 1594 erfahren wir, dass damals Wolfgang Neuner Bergrichter von Rattenberg war 1).

1) e. u. b. 1594 f. 419.

Am 31. März 1593 berichtete Gebhard Schidenhofer von und zu Stumb, Pfleger der Herrschaft Rattenberg, dass er nach hohem Auftrag Erkundigungen eingezogen, ob die Rattenberger Knappen sich wie die Schwazer zusammenrotten? Die Knappen, welche zu Wiesing, Jenbach, Maurach, Götzein und den umliegenden Orten am Ringerwechsel arbeiteten, wurden zwar von den Falkensteiner Knappen auf den 1. April nach Schwaz beschieden, aber aus keinem anderen Grunde, als wie schon früher, einen gemeinschaftlichen Schmaus abzuhalten 1).

1) P. A. II. 195.

Bei Gelegenheit des Rattenberger Hinlasses vom Jahre 1597 berichtete Max Fugger in einem ausführlichen Schreiben über das schlechte Einhalten der Schichten von Seite der Knappen, sowie über deren betrügerische Praktiken, um den Erzhalt der Einlösen Posten zu erhöhen 2).

2) P. A. II. 76.

Obwohl die Schwazer Knappen auch 1595 vergebens trachteten, die Rattenberger Knappschaft ebenfalls zum Aufstand zu verleiten, wiegelten jedoch später die zwei Knappen Adam Herzog und Andrä Hochmair das junge Bergvolk auf, mit ihnen wegzuziehen, weshalb ein Dekret der Kammer vom 13. Mai 1600 an den Bergrichter befahl, darüber ein wachsames Auge zu haben. Die Unsicherheit des Verdienstes mochte wohl auch viel zu obigem Vorhaben beigetragen haben, da im Jahre 1601 die Gewerken wieder in Rattenberg Arbeiter ablegen wollten, und der Bergrichter deshalb am 2. August 1601 angewiesen wurde, die Gewerken „mit gueter beschaidenhait und besten glimpfen davon abzuweisen“ 3).

3) Vergl. Beitrag zur Geschichte des Tiroler Erzbergbaues in den Jahren 1595 — 1617 von W. R. v. Wolfskron. Zeitschr. d. Ferdinandeums III. Folge, Heft 43 pp. 19 — 21.

Da viel daran lag, dass die Gewerken die sehr hoffnungsreiche Ramersberger Kluft am Geyr anfahren würden, erhöhte man denselben ihre bisher versprochene Bauhilfe von jährlichen 1500 Gulden auf 2000 Gulden. Diese Kluft zeigte sich auch in Wahrheit schon im Jahre 1604 als sehr „höfflich“ und lieferte in diesem Jahr schon 64 ¾ Star Frohnerz 4).

4) P. A. I. 195, 117, 118. — m. 1603 f. 1798. — m. 1604 f. 408.

Zwei Jahre später ließen die Fugger beim sechsten Hinlaß 520 Star Erz vom Geyr uneingelöst liegen, stellten dort die Arbeit ein, gaben keinen Proviant und wollten denselben auch bei den anderen Gewerken sperren. Der Bergrichter bekam daher am 3. Juli 1606 den Auftrag, dagegen seine Vorstellungen zu machen und über deren Erfolg zu berichten. Die Kammer beschloss, dieser Angelegenheit wegen, am Geyr eine Beratschlagung abzuhalten, jedoch erklärte nach einem Bericht des Rattenberger Bergrichters Ludwig Ruedl der Fuggerische Faktor Wolfgang Zach „bey solcher tagsatzung die perckhgerichtlich oberkhait und offizier alda zu Ratenberg aus erheblichen ursachen nit zu gedulden“, was ganz gegen Bergordnung und Herkommen war.

Der Rat und geheime Sekretär Johann Dückher von und zu Haslau berichtete sogleich über dieses freche Vorhaben dem Erzherzog, und war ganz selbstverständlich, dass er sich von den Gewerken nicht derartig „einsperren oder ausschließen lassen“ wollte. Da man aber den Landesfürsten nicht weiter mit dieser leidigen Angelegenheit behelligen wollte, kam am 21. Juli 1606 zwar nicht von ihm, wohl aber von der Kammer der gemessene Befehl, dass der Bergrichter und die Offiziere bei diesem Anlass zu erscheinen hätten und sich nicht ausschließen lassen dürften 1).

1) m, 1606 ff. 1055, 1158.

Die sogenannte Infektion des Jahres 1611 wurde, wie wir schon früher gesehen, durch kluge Vorsichtsmaßregeln von Rattenberg glücklich abgewendet.

Am 12. September 1613 erkaufte der österreichische Handel am Tierberg für 90 Gulden 27 Viertel, welche früher dem Thoman Ramsberger, Mathias Zinperger und Andrä Winkler gehört hatten 2).

2) m. 1613 f. 1254.

Die wegen zu geringen Silberhaltes von den Fuggern am Geyr aufgelassenen 6 Viertel Bergwerksteile wurden aus eben demselben Grund vom österreichischen Handel jedoch nicht angenommen, dafür wurde aber am 6. August 1615 Auftrag gegeben, ob nicht vielleicht diese nur 3 Quint Silber haltenden Erze von den armen Arbeitern im Kessental oder Kirchberg angenommen würden, was auch wirklich geschah 3).

3) m. 1615 ff. 1243, 1367.

Ferner sagten die Fugger ihre 6 Viertel am Geyr und ihre sämtlichen Baue am Rambsperger Gebirge auf und waren auch Willens, dort den Proviant zu ringen und einzuziehen, was trotz der Bitten und Vorstellungen des Bergrichters, Mitleid mit den armen Knappen zu haben, dennoch geschah. „Da bei inen den Fuggerischen nichts zu erhalten sein würde“, wurden aus Mitleid mit den Arbeitern die dortigen Erze als Freigrüblererze vom österreichischen Handel eingelöst.

Endlich erklärten die Fugger am 10. Oktober 1615 bis zum nächsten Rattenberger Hinlaß (Weihnachten) dort noch 12 Viertel zu bauen und auch Fürsorge für das Weitere zu tragen 1).

1) m. 1615 ff. 1378, 1444, 1510, 1521, 1525, 1621.

Die ferneren Verhältnisse am Rattenberger Bergbau können keineswegs als günstige bezeichnet werden, da sich hier wie in Schwaz der Mangel einer kräftigen Wasserhebung in unliebsamster Weise geltend machte 2).

2) m. 1613 f. 1890.

Verschiedene fremde Künstler bemühten sich vergebens mit ihren zwar gehenden, aber keineswegs ausreichenden Maschinen diesem Übelstand abzuhelfen 3).

3) e. u. b. 1613 f. 451 — m. a. h. 1614 ff. 6, 306, 528.

Bei St.Wolfgang und Jungfrau am kleinen Kogl war nach einem Bericht vom 11. November 1619 zwar ein gutes und nützliches Erzhauen und fand man es daher für billig, dass nun die Gewerken, welche durch lange Jahre von Seite des Landesfürstennade und Hilfe erhalten hatten, ihre gebührenden Regalien entrichten sollten 4).

4) m. 1619 f. 2153.

Dafür stand es um so übler am Geyr. Schon 1618 wollten die Fugger alle Bergbaue daselbst heimsagen, und ersuchte die Regierung am 14. Jänner 1619, doch aus Schonung für die Arbeiter während des Winters wenigstens 8 Viertel von den heimgesagten 13 Vierteln in Belegung zu halten. Die Kirchbergischen Gewerken wurden aber ersucht, die restlichen Viertel zu bauen.

Die Fugger erwiderten darauf am 7. Februar 1619, dass das am Geyr gehaute Erz „wegen seiner wilden orth zu andern ärzten zu schlagen nit thuenlich“. Es wurde nun den Fuggern zwar vorgehalten, dass sie dort im Jahr 1618 auf volle 36 Viertel nur 1944 Gulden Samkost verbauten aber im Streichen noch reichlich Silbererze hätten, und der Geyr seit Jahren einen guten Überschuss gegeben, allein sie gingen wie gewöhnlich auf diese Vorstellungen nicht ein.

Auch die Kirchbergischen sträubten sich lange, erklärten aber doch schließlich am 5. August l619 zu den am 16. Juli übernommenen 2 Vierteln noch neuerliche 2 Viertel zu nehmen, zeigten aber zugleich dabei an, dass sie wegen geringer „Höfflichkeit“ dieser Baue das Personal so viel als möglich einziehen wollten. Endlich beschloss am 2. September 1619 die Regierung aus Mitleid zu den armen Arbeitern, dass der österreichische Handel — zwar vorderhand nur für dieses Jahr — dort 24 Viertel allein belege 1).

1) m. 1618 f. 781 — m. 1619 ff. 78, 201, 559, 958, 1609.

Es ist hier wohl am Platz zu bemerken, dass gleich wie auch mitunter in unseren Tagen, die Regierung für die Interessen der Arbeiterschaft stets ein warmes Herz hatte, allen berechtigten Beschwerden nach Tunlichkeit abhalf, und bei den mehrfachen, meist nur durch dringende Not entstandenen Aufständen der Knappen gegen ihre herzlosen Herren, zwar Ordnung schaffte, aber dabei immer nur in denkbarster Milde vorging.

Ebenso väterlich besorgt war sie, dem Knappen seine Arbeit zu erhalten, und sparte sie bei drohenden Arbeiterentlassungen nicht mit Vorstellungen, sicherte den Gewerken sogar Geldhilfen und Befreiung von Frohn und Wechsel zu, um sie zum Weiterbauen zu bewegen, und nahm schließlich, wenn nichts verfangen wollte, aus reinem Mitleid zur armen Knappschaft häufig die aufgelassenen Gruben in eigene Regie. Wenn es auch in Wirklichkeit mit manchen dieser Baue keineswegs so schlecht bestellt war, wie die zur Erreichung ihrer egoistischen Absichten stets bereiten Gewerken häufig vorgegeben haben mochten, so lag in dem neuerlichen Freien einer derartigen Grube, die in den meisten Fällen nur wenig oder keinen Ertrag in Aussicht stellte, zumal bei der anhaltenden traurigen Finanzlage der Regierung, doch ein der Humanität gebrachtes großes Opfer 2).

2) Vergl. Beitrag zur Geschichte des Tiroler Erzbergbaues von M. R. v. Wolfskron. Zeitschr. des Ferdincmdeums III. Folge, 41. Heft.

In Rattenberg waren die Verhältnisse leider nicht sehr günstige. Die Gruben St. Martin und unser Frauen Pichlerin wurden nicht mehr belegt und von den 27 Lehenschaften künftighin nicht mehr als 5 — 6, jede mit 3 Häuern belegt und die übrigen alle eingestellt und die Arbeiter anderwärts untergebracht. Die Regierung bat am 18. Jänner 1623, die Gewerkschaft möge doch wenigstens 9 Arbeiten mit je 3 Knappen belegen, trug auch am 13. Februar diese Baue am Geyr dem Georg Fugger, Landvogt von Schwaben an. Dieses Mal ließen sich die Fugger bewegen, 5 — 6 der „Hoffendlichsten“ Lehenschaften bei St. Martin und unserer Frau Pichlerin mit je 3 Häuern zu belegen und auch beim Abraham und St. Gilgen 4 Lehenschaften mit ihren jetzt darauf belegten Gesellen zu belassen, jedoch mit dem, dass die Scheidewerke 5 bis wenigstens 4 ½ Pfund Kupfer und die Erze am Geyr auf 1 Lot Silber kommen. Die Kessentaler Gewerken sollten bewogen werden, aus Mitleid für die Arbeiterschaft die Erze mit 3 Pfund Kupfer zum Schmelzen anzunehmen 1).

1) m. 1623 ff. 106, 265, 324.

Die Fugger sagten übrigens nach einem Schreiben des österreichischen Faktors zu Schwaz vom 23. Oktober 1624 auch die Baue bei St. Georg an der Wand, St. Oswald am Kogl und St. Katharina in der Summerau auf. Da weder die Keßtentalerischen noch Kirchbergerischen Gewerken diese Baue übernehmen wollten, so ließ sich dieselben mit Ausnahme von St. Katharina, welche bei gar zu geringem Halt zu große Samkosten hatte, der österreichische Handel überschreiben. Da aber diese nur aus Mitleid für die Arbeiterschaft übernommenen Gruben „in schmalen Augenschein“ waren, und die Proviantierung der dortigen 201 Arbeiter bei den hohen Proviantpreisen geradezu unleidentliche Verluste bewirkte, so wurden mit Schluss der fünften Raitung 35 derselben, welche noch am leichtesten entraten und auch anderwärts leicht ihr Brot finden konnten, abgelegt 2).

2) m. 1624 ff. 677, 1752.

Leider zwang ein zu großer Abschlag im Kupferpreis nach 6 Jahren den österreichischen Handel auch diese Baue aufzulassen. Im Erlass vom 13. Mai 1630, der den Befehl dazu gab, wurde übrigens angeordnet, diese Stollen noch durch einige Jahre in fahrbarem Zustand zu belassen und die Arbeiter anderseits zu verwenden 3).

3) m. 1630 ff, 505, 803.

Im selben Jahr wurden auf Bitte der Gewerkschaft nachstehende Knappenfeiertage, als: Pauli Bekehrung, die nächsten zwei Mittwoche nach Ostern und Pfingsten, St. Veit, St. Ulrich, St. Margareta, St. Augustin, heilige Kreuzerhöhung und St. Rupprecht abgeschafft, da dieselben ohnehin nicht im Bistum Salzburg gefeiert werden 1).

1) m. 1630 ff, 611, 775.

Da die Rattenberger Arbeiter durch die hohen Getreidepreise in arge Schulden kamen, die kaum so bald gezahlt werden dürften, baten sie, ihnen für künftighin das Star Weizen mit 1 fl, 24 kr., das Star Roggen mit 1 fl. und das Pfund gesottenes Schmalz um 10 kr. abraiten zu lassen. Der österreichische Faktor hatte auch am 5. Mai 1631 den Befehl erhalten, bei der nächsten Raitung den Pfennwert (Proviant) zu dieser erbetenen Taxe abzugeben.

Die Gewerken stellten das Ansuchen, alle ihre noch besessenen, aber nicht in Arbeit stehenden Gruben in Rattenberg und Kufstein von Georgi an wieder zu freien, was ihnen auch am 8. Juni 1631 mit dem bewilligt wurde, dass sie dieselben aufrecht erhalten und nicht vergehen lassen 2).

2) m. 1638 f. 132.

Schließlich hatte der österreichische Handel noch im Jahre 1637 12 Viertel Bergwerksteile der Keßtentaler Gewerken bei der Hoffnung und beim Weinstock am kleinen Kogl übernommen 3).

3) m. 1640 ff. 1029, 1160.

Alle in der Herrschaft Kufstein und Rattenberg nicht in Arbeit stehenden Baue wurden 1640 zur Erhaltung der Rechte neuerlich gefristet 4).

4) m. 1640 ff. 1029, 1160.

Infolge einer Beschwerde der Knappschaft, dass bei Prozessionen, Waldbeschauen u. s. w. von den Bergwerksoffizieren und Handelsdienern zu Rattenberg starke Zehrungen ganz unrechtmäßigerweise auf die Gruben oder Bruderlade verrechnet wurden, erfolgte am 26. November 1642 das Verbot dieses Unfuges 5).

5) m. 1642 f, 2067.

Am 13. Mai 1644 übernahm der österreichische Handel die ihm von Hans Pergleitner zum Kauf angetragenen 4 Viertel bei St. Wolfgang und Jungfrau am Kogl um 1000 fl. unter der Bedingung, dass 300 fl. am jetzigen Haller Markt und die übrigen 700 fl. über ein Jahr in zwei Fristen ohne Zins gezahlt werden sollten 6).

6) m. 1644 f. 918.

Im Jahre 1645 baten die Schmelzer und Gewerken zu Rattenberg diejenigen Gruben, die sie wegen der teuren Zeiten nicht in Arbeit hatten, aber zu Rechten behalten wollten, neuerdings auf ein Jahr fristen zu dürfen, was ihnen auch am 7. April desselben Jahres bewilligt wurde 1).

1) m. 1645 f. 720.

Die Knappschaft von Rattenberg glaubte sich im Jahre 1646 durch die Ungeschicklichkeit des Brixlegger Probierers bei der Ablösung ihrer Erze geschädigt und wurde darüber am 18. Mai 1646 Bericht verlangt. Letztere Klage scheint übrigens nicht nach dem Wunsch der Knappschaft erledigt worden zu sein, da sie dieselbe zwei Jahre später neuerdings vorbrachte. Es wurde infolge dessen am 10. Juli 1648 von der Kammer angeordnet, dass die unparteiischen landesfürstlichen Offiziere Probe nehmen und die Probenpakete sorgfältig siegeln sollten. Dieselben sollten dann von landesfürstlicher und kirchbergischer Seite probiert und daraus das Mittel genommen werden. Bei der damaligen schlechten Zeit konnte man aber für das Lot Silber in diesen Grubenerzen nur 40 kr. und in den Haldenerzen 36 kr. bezahlen. Das wenige darin enthaltene Kupfer wurde übrigens nicht bezahlt und kam den Gewerken zu Gute 2).

2) m. 1646 f. 652. — m. 1648 f. 899.

Über den Rattenberger Bergbau, dessen Knappen sich auch bei dem letzen Aufstand 1649 weit gemäßigter benommen hatten, wie ihre Schwazer Gesellen, liegt außer einem unberechtigten Übergriff des dortigen Hauptmannschafts-Verwalters Gabriel von Neuhaus gegen deren alte Freiheiten und Gerechtsame, der aber schleunige Abhilfe fand, nicht viel vor. Es war nämlich den Knappen von Alters her gestattet, mit Bürschbüchsen unverbotenes Wild zu schießen und an gewissen Orten mit der Angel fischen zu dürfen, was Letzterer nicht nur verbot, sondern auch völlig widerrechtlich Knappen deshalb bestrafte 3).

m) 1651 ff. 798, 994.

Bedenklicher war, dass die Fugger nach einem Bericht vom 21. März 1657 auch in Rattenberg ihre Teile aufgegeben hatten und dort den Betrieb einstellten.

Am 21. April 1660 wurde dem Jakob Fuchs die erledigte Stelle eines Waldmeisters und Bergrichters verliehen, wofür er 1200 fl. bar erlegen musste. Er erhielt dafür eine Bestätigung, dass er bis zur Abzahlung dieses Kapitales von seinem Amt nicht entfernt werden könnte und sich den laufenden Zins von seinem Amt selbst bezahlt machen möge 1). Dass man unter solchen Umständen auch den Arbeitern nicht viel Treue und Redlichkeit zumutete, zeigen die Bedenken, welche man am 21. Februar 1661 gegen eine vorgeschlagene Steigerung des Proviants in Rattenberg, Schwaz und Sterzing hatte. Es heißt dort u. a,: „Wenn aber dabey diese consideration vorkhomben, ob nit ob solcher steigerung bemelte knappschaft sich stark lamentieren und deßhalben zu ergreiffung anderer betrüeglichkeiten, so mit dem schaidwerch gar leichtlich beschehen kann, anlaß gewinnen mechten“ 2).

1) u. f. d. 1660 et 61 f. 102.
2) Ausgangene Schriften 1661 f. 155.

Quelle: Max Reichsritter von Wolfstrigl-Wolfskron, Die Tiroler Erzbergbaue 1301 - 1665, Innsbruck 1903. S. 155 - 171.
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Abkürzungsverzeichnis:

Missiv an Hof . . . m. a. h.
Causa Domini . . . C. D.
Missiv von Hof . . . m. v. h.
Pest-Archiv . . . P. A.
Entbieten u. Befelch . . . e. u. b.
Schatz-Archiv . . . S. A.
Bevelch vom Hof . . . b. v. h.
Brixner Archiv . . . Br. A.
Geschäft von Hof . . . g. v. h.
Trienter archiv . . . Tr. A.
Geschäft an Hof . . . g. a. h.
Miscellanea . . . M.
Gemeine Missiven . . . m
Von der fürstl. Durchlaucht . . . v. f. d.

Die römischen Ziffern bezeichnen die Faszikel, die Zahl im Nenner die Aktennummer, f. mit nachfolgender Zahl Folio des betreffenden Kopialbuches.
Maximilianea, Ferdinandea, Leopoldina erscheinen völlig ausgeschrieben, die vereinzelten Codices sind im Kontext erwähnt.