640 - Vorliebe für repräsentative Formen


die Kameralgefälle einzunehmen hatten, vertreten wurde. Die Stiftungskommissionen sollten nur den Religions-, Jesuiten- und jenen Fond überwachen, der von den durch Bayern aufgehobenen Klöstern herrührt, also Wiederherstellung der autonomen Gemeinde- und Kirchenverwaltung. Endlich lautet noch eine Entschließung: „Die in Betreff des jetzigen Geldzuschlages und der bei den Kirchen und milden Stiftungen liegenden Kapitalien von 4 auf 5 Prozent erhöhten Zinsen ist die Sache zur Fassung eines Schlusses an die Generaladministration übergeben worden, welche aber beschlossen hat, diese zwei Punkte wegen ihrer Wichtigkeit dem großen Ausschusse (d. h. des Landtags) vorzulegen." Diese Resolutionen waren dem ganzen Lande bekannt zu geben. 1) Man dachte, wie man sieht, an eine baldige verfassungsmäßige Entlastung von einigen der besonders schwer empfundenen bayrischen Neuerungen. Einzelne solche, die von nur lokalem Belang waren, war Hofer aus eigenem abzutun bereit, wenn es keine Kosten verursachte. 2) Die Konferenzen, etwa eine Gattung Vorläufer späterer Landtage, sollten fortgesetzt werden. Schon vier Tage nach der ersten wollte der Sandwirt wieder eine versammeln. Ob sie zustande gekommen? Wir wissen es nicht. Aus den scharfen Worten der Einberufung scheint der Schluss erlaubt, dass der Eifer oder die Geneigtheit der Ausschüsse nicht groß war. Jedem, so predigt ihnen der Sandwirt, soll daran gelegen sein, für sein Vaterland alles mögliche anzuwenden und so dem ganzen Lande und sich selbst nützlich zu sein; jenes Gericht, dessen Ausschuss am 1. September in der Hofburg nicht erscheint, zeigt seine Trägheit, sein Misstrauen und seine falschen Gesinnungen. 3)

1) Eine solche Bekanntmachung des Meraner Landrichters Mörl an das Gericht Passeier v. 19. September in J. St. Einleitend heißt es darin: „In Innsbruck wurde am 28. August mit vielen Gerichtsausschüssen des obern und untern Inntals Konferenz gehalten wegen der im Zirkular der Oberkommandantschaft vom 23. August enthaltenen Bestätigung aller bisherigen Landesbehörden und wurde beschlossen, dem Lande darüber folgende Aufklärung zu geben." Derselbe Erlass des Kommissariats am Eisack für die Gerichte Pustertals in Ger. Akt. Bruneck.
2) Mit der Konferenz vom 28. steht wohl in Zusammenhang ein Schreiben Hofers an E. Domanig, Anwalt am Schönberg (J. M.) v. 29. August: „Sobald der Gerichtsausschuss von Stubai mir einen Vorschlag machen wird, wie das Hofgericht Stubai ohne Unkosten des Ärars, wo man möglichst sparen muss, wieder hergestellt werden kann, wird weitere Entschließung folgen. Unterdessen wird nach dem Wunsch der Gerichtsausschüsse Josef v. Stolz (das war der von Bayern amovierte Richter) bei der hiesigen Schutzdeputation verwendet." Auf dem Akte steht die Anmerkung: „Am 3. September haben sich die Gerichtsausschüsse in Mieders versammelt, sind aber wegen Einsetzung einer Obrigkeit am Schönberg nicht eins geworden."
3) Befehl v. 31. Aug. an das Gericht Sonnenburg. J. M. Einberufen sind diesmal Schütz, Domanig, Etschmann, Dollinger, Kern von Kematen und „rechtzeitig abzuwechseln sind Josef Eller und Josef Mugler". Von einer vielleicht ähnlichen Konferenz in Bozen berichtet Hepperger a. a. O.: „26. Aug. wurde auf Befehl des Generaldirektoriums in Innsbruck beim Landgericht mit Beizug der einbezirkten Obrigkeiten eine Konferenz wegen Errichtung eines Magazins zur Unterstützung der Verunglückten gehalten. Aber da der Steuerfuß zur Belegung anbefohlen war, so konnte man hier in diese für den Süden allzu drückende Last nicht einwilligen. Man beschloss daher eine allgemeine Sammlung zu veranstalten.



Quelle: Josef Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809, Innsbruck 1909, S. 640

Rechtschreibung behutsam angepasst.
© digitale Version www.SAGEN.at, Wolfgang Morscher 2009.