499 - Verweigerte Schanksteuer


Zusammenlauf und vermied jeden Affront. Gezahlt wurde also nicht. 1) Anstände gab es auch in Passeier. Kein geringerer als der Sandwirt selbst machte sich zum Wortführer. In einer Gesuchsschrift an die Intendantschaft meinte er, es wäre doch billig, für die Waren, die von Meran über den Jaufen nach Hall gehen, Zollfreiung zu gewähren. Einer Bitte, von solcher Seite befürwortet, wollte man wohl willfahren; aber es sollte geschehen, ohne andere Orte damit zu schädigen. 2) Deshalb griff man zurück auf jene alten Privilegien tirolischer Landesfürsten, in denen den Talbewohnern nicht Zollfreiheit für alle durchgehende Saumfahrt, sondern nur für solche Waren zugesprochen war, welche sie selbst erzeugten oder zu eigenem Gebrauche einführten. 3) Auch die Schanksteuer, der Weinzoll, wollte nicht mehr eingehen. Das Aufschlagsamt von St. Martin legte dem Gericht eine ganze Liste zahlungssäumiger Parteien vor. Der hierauf erfolgten Zitation gehorchten nur wenige. Ein Teil erklärte, sie hätten bloß Wein zum Haustrunk geführt und der sei in alter Zeit abgabenfrei gewesen; zwei Passeirer aber, der Steinhauser Josef Gufler und der Unterwirt Johann Grüner, redeten sich auf Hofer hinaus, von dem sie gehört hätten, dass der Intendant jeglichen Zoll abgeschafft habe. Sie erklärten, nur dann zu zahlen, wenn auch der Sandwirt zahle. Ein Protokoll zu unterfertigen, weigerten sie sich mit der trotzigen Bemerkung, wegen Bezahlung seien sie immer zu finden und würden wohl dafür gut genug sein. 4) Um nun Weigerungen, die sich auf seinen Namen berufen wollten, abzuschneiden, erließ Hormayr eine allgemeine dringende Aufforderung zur Entrichtung des Weinpfennigs. Das sei schon eine alte Abgabe noch von österreichischen Zeiten her, Bayern habe dafür nur den Namen geändert. Wohl habe er die von den Bayern „konstitutionswidrig" eingeführten Abgaben aufzuheben versprochen, „aber die sehr schwierigen Abschnittsberechnungen haben es bisher gehindert". „Überhaupt wird die vollständige Regulierung der Abgaben nach den geheiligten Normen unserer uralten Verfassung, die mehrfältigen Erleichterungen, Nachlässe, Vorschüsse und Beiträge, die der Kaiser bei der Not des Landes den getreuen vier Ständen wird bewilligen müssen, erst auf dem nächsten Kongress beschlossen werden können." Dieser sei zwar bisher verschoben worden, aber zu weiterer Verzögerung sei kein Anlass mehr, schon werde die Einleitung für die Wahlen jener Verordneten getroffen, „welche die freie Stimme ihrer Landsleute dazu bezeichnen wird". 5) Nach dem Kongress hatten es die Bauern nicht sehr eilig, wenn ihnen nur Steuererleichterung

1) Hormayr an Zichy, 19. Aug.
2) Äußerung des Rentamtes Meran, 6. Juli. J. St.
3) Kundmachung des Richters v. 13. Juli. J. St.
4) Bericht des Richters, 9. Juli. J. St.
5) Gedr. Ausschreiben Hormayrs v. 14. Juli.



Quelle: Josef Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809, Innsbruck 1909, S. 499

Rechtschreibung behutsam angepasst.
© digitale Version www.SAGEN.at, Wolfgang Morscher 2009.